Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt. Die Auslobung wurde der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern zur Prüfung vorgelegt; diese hat die Unterlagen bestätigt und den Wettbewerb unter der 02/ 2026 registriert.Einsendeschluss Bewerbungen 08.04.2026 | Ausgabe der Unterlagen06.05.2026 | Digitales Kolloquium 21.05.2026 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 07.08.2026 | Abgabe des Modells 14.08.2026 |Preisgerichtssitzung 17.09.2026 | Ausstellung anschließend | Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Deutsch RPW 2013 -Richtlinie für Planungswettbewerbe - Deutsch
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn unterhält am Standort Zur Asbeck 2 in Kühlungsborn eine Freiwillige Feuerwehr. Das vorhandene Objekt entspricht aktuell nicht mehr den technischen DIN-Normen und den Unfallverhütungsvorschriften. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn beabsichtigt daher, ein neues Feuerwehrgerätehaus mit Rettungswache zu errichten. Als Standort wurde ein Baufeld im Bebauungsplangebiet Nr. 25 am Grünen Weg festgelegt. Die bisherigen Standorte der Freiwilligen Feuerwehr und der durch das DRK betriebenen Rettungswache sollen mit Fertigstellung des Neubaus aufgegeben oder einer neuen Nutzung zugeführt werden. Zur Sicherstellung eines qualitätsvollen, transparenten und vergleichbaren Planungsprozesses wird das Vorhaben gemäß den Grundsätzen der Richtlinie für Planungswettbewerbe als Realisierungswettbewerb durchgeführt. Auf dieser Grundlage soll die beste architektonische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die Hochbaumaßnahme einschließlich der zugehörigen untergeordneten Freianlagen ermittelt werden. Die Durchführung nach RPW gewährleistet dabei eine klare Aufgabenbeschreibung, die Gleichbehandlung aller Teilnehmenden sowie eine nachvollziehbare und fachlich fundierte Entscheidungs-findung durch ein unabhängiges Preisgericht.Für die Realisierung der Hochbaumaßnahme inkl. Außenraumgestaltung ist ein Kostenbudget von max. 6.615.000 EUR netto ermittelt worden. ||| Mitlgieder der Jury | StimmberechtigteFachpreisrichter:innen: Herr Prof. Dr. Volker Droste, Architekt; Herr Prof. Eike Harant, Architekt; Frau Beate Burhoff, Architektin; Frau Iris Talle, Architektin; Frau Manuela Schwanitz, Architektin | Stellvertretende Fachpreisrichterin: Frau Karoline Grohmann, Architektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen: Frau Bürgermeisterin Olivia Arndt; Frau Peggy Westphal, Leiterin Bauamt; Herr Uwe Ziesig, Bürgervorsteher; Herr Maik Garkisch, Wehrführer | Stellvertretende Sachpreisrichter:innen: Frau Stefanie Zielinski, Leiterin Bürgeramt; Herr Oliver Kupke, stellv. Wehrführer; Frau Anne-Kathleen Jacob, 1. Stellv. Bürgervorsteherin; Herr Dr. Peter Menzel, 2. Stellv. Bürgervorsteher; Frau Johanna Wollschläger, Architektin| Die Ausloberin stellt für die Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 48.900,00 EUR EUR netto zur Verfügung.Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 35 (Zone III Mitte) der HOAI 2021 ermittelt worden. In die Wettbewerbssumme einbezogen ist zudem ein Betrag von rund 7.000,00 EUR netto für die Planung der untergeordneten Außenanlagen. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 19.560,00 EUR; 2. Preis 14.670,00 EUR; 3. Preis 9.780,00 EUR; Anerkennungen 4.890,00 EUR. Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Wettbewerbsergebnis (50%)Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (20%)
Angebotspreis (30%)
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach § 34 HOAI 2021 sowie die Planung der untergeordneten Außenanlagen als besondere Leistung zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrech-nung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Die Gesamtzahl der Teilnehmenden ist auf 12 einschließlich 4 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt | Der Wettbewerb richtet sich an Architekt:innen | Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen: 1.) natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. 2.) juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in und der / die Verfasser:in der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.Bei Bewerbungsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen. Mitglieder von Bewerbungsgemeinschaften sowie Mitarbeitende, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.Die Hinzuziehung von Verkehrsanlagenplanenden wird empfohlen. Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.
WB_Kühlungsborn
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einerFrist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen gemäß § 56 VgV
Verstoß gegen die in den rein innnerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB, Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124(1) GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an demVergabeverfahren: Interessenskonfliktegemäß § 6 VgV, Bezug zu Russland gemäß Artikel 5 k) ABsatz 1 der Verordnung(EU) Nr.833/2014 vom 31. Juli 2014
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 12 einschließlich 4 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt.
Folgende teilnehmende Büros wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen: pussert kosch architekten, Dresden; gmw planungsgesellschaft mbH, Stralsund; bbp:architekten bda, Kiel; Planungsgruppe Prof. Sommer, Architekt und Co. GmbH, Cottbus
Nachweis einer personenbezogenen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in durch Kopie der aktuellen Beitragsrechnung oder Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist (Stichtag ist der 06.03.2024)
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur im eigenen Büro (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 4 Mio. EUR netto (in den Kostengruppen 300 und 400), letzte erbrachte Leistungsphase nach dem 06.03.2018, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veroeffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist).
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, wird per Eigenerklärung erklärt, dass die Deckungssummen im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht werden. Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.