Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) für die "Grundhafte Sanierung der Staatlichen Grundschule Wurzbach einschließlich der zugehörigen Außenanlagen sowie Errichtung eines Anbaus" in 07343 Wurzbach, zunächst LP 1-4, sowie LP 5-9 optional (stufenweise, ggf. abschnittsweise Beauftragung).
Der Landkreis Saale-Orla-Kreis plant die grundhafte Sanierung der Staatlichen Grundschule Wurzbach einschließlich der zugehörigen Außenanlagen sowie Errichtung eines Anbaus. Bei der Umsetzung des Gesamtvorhabens soll auf der Grundlage einer Grobkostenschätzung (05/2025) ein Gesamtkostenrahmen von 3,5 Mio. EUR netto nicht überschritten werden.
Der Landkreis Saale-Orla-Kreis beabsichtigt, die folgenden Planungsleistung im Rahmen von VgV-Verfahren zu vergeben:- Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS), LP 1-4, optional LP 5-9,(sowie Objektplanung Gebäude und Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) jeweils LP 1-4, optional LP 5-9).Weitere für das Vorhaben erforderliche Planungs- und ggf. gutachterliche Leistungen wie z.B. Vermessungsleistungen, Fachplanung Tragwerk und Prüfstatiker, Fachplanung Brandschutz und Brandschutzprüfung, Baugrundgutachten, Fachplanung Freianlagen, Energieberatung inkl. Wärmeschutz, etc. werden unterschwellig auf der Grundlage von Planerauswahlverfahren durch den Landkreis parallel bzw. nach Abschluss der VgV-Verfahren oder zu einem späteren Zeitpunkt vergeben. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. auch bauabschnittsweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 1- 6 für das Gesamtvorhaben im Zeitraum bis 11/2026 zu erbringen und abzuschließen.Anschließend: 01-02/2027 Ausschreibung und Vergabe (1. BA), 03/2027 Baubeginn, 07/2029 Abschluss Gesamtvorhaben.
Fachplanungsleistungen gem. § 55 HOAI (HLS=AG 1-3) für die Sanierung eines Gebäudes gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppe "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" und/oder "Gesundheit/Betreuung", anrechenbare Baukosten min. 350.000 EUR, fertiggestellt (Bauabnahme) nach dem 01.01.2015.- Erbrachte Leistungsphasen gem. § 55 HOAI- Anrechenbare Baukosten gem. § 56 HOAI in EUR (netto)- Projektbearbeiter:in (HLS) sind auch für die zu vergebende Planungsaufgabe vorgesehen- Schulbau (ja/nein)
Einzelreferenz D - Fachplanungsleistungen gem. § 55 HOAI (HLS=ALG 1-3) beim Neubau eines Gebäudes gem. Anlage 10.2 HOAI, Objektliste Gebäude, Gruppen "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" und/oder "Gesundheit/Betreuung", anrechenbare Baukosten min. 200.000 EUR, fertiggestellt (Bauabnahme) nach dem 01.01.2015.- Erbrachte Leistungsphasen gem. § 55 HOAI- Anrechenbare Baukosten gem. § 56 HOAI in EUR (netto)- Projektbearbeiter:in (HLS) sind auch für die zu vergebende Planungsaufgabe vorgesehen- Schulbau (ja/nein)
Honorar Fachplanung TA - HLS - incl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten
Stundensätze- Projektleiter:in - Fachingenieur:in HLS- Projektbearbeiter:in - HLS
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nachZuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
Eigenerklärung zu Bestehen und Höhe einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. Erklärung zur erforderlichen Anpassung. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Angaben siehe Bewerbungsunterlagen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine "objektbezogene" Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich. Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch. Mindestdeckungssummen Versicherung: - 1.500.000 EUR für Personenschäden und - 1.000.000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022 - 2024, Durchschnitt) bzgl. mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Leistungen gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV, d. h. Umsatz im Bereich Fachplanung TA (HLS) gem. § 55 HOAI. - jährlicher Mindestumsatz zu den betr. Planungsgewerken min. 50.000 EUR
Erklärung zur durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl/Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren 2022 - 2024 (bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen) und zwar: Anzahl der Ingenieur:innen, Techniker:innen, Meister (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Fachplanung TA (HLS) gem. § 55 HOAI
Vorlage einer Referenzliste Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS - wesentliche, in den letzten 5 Jahren (nach dem 01.01.2020) erbrachten Leistungen mit mind. je einer Referenz Neubau und einer Referenz Sanierung eines Gebäudes.
Bei Inanspruchnahme zusätzlicher Kapazitäten sind folgende Angaben zu tätigen: - Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV - Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (incl. Angabe zum Anteil dieser Leistungen)
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehaltenVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur:in oder Techniker:in" gem. landesrechtlichen Regelungen.Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe je einen verantwortlichen Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75, Abs. 1 und 2 VgV.