Zur Belieferung ihrer Standorte mit Hygienematerial möchte die Universität Leipzig mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung schließen.
Für eine vereinfachte Bestellweise für die Universität Leipzig, ist die Anbindung eines Onlineshops des Auftraggebers an das Beschaffungssystem der Universität Leipzig erforderlich.
Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung mit Hygienematerial auf Grundlage von Einzelabrufen (Bestellungen) der Bedarfsmelder des Auftraggebers. Bei den vereinbarten Produkten handelt es sich ausschließlich um fabrikneue, originale, für den Vertrieb und Einsatz in Deutschland bestimmte und geeignete Produkte.
Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2027 und gilt für die Dauer von zwei Jahren (Grundlaufzeit).
Der Vertrag verlängert sich nach der Grundlaufzeit, jeweils um ein weiteres Jahr, sofern einer der beiden Vertragspartner nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Ver-tragslaufzeit der Verlängerung nicht widerspricht.
Die Verwendungsstellen befinden sich im Stadtgebiet Leipzig und zusätzlich beim LVG Oberholz, Rudolf-Breitscheidt-Str. 38, 04463 Großpösna.
Bewertungspreis
Nachhaltigkeit & Lieferunggemäß Leistungsverzeichnis, Abschnitt "Nachhaltigkeit & Lieferung"
Onlineshopgemäß Leistungsverzeichnis, Abschnitt "Onlineshop"
Zur Bewertung sind aussagekräftige Erläuterung inkl. Screenshots bzw. ein Testzugang für die Wertung des Onlineshops mit dem Angebot einzureichen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Umwelteigenschaften der angebotenen Artikelgemäß Artikelkatalog, Bewertung umweltbezogene Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über DTVP.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss eine Rüge innerhalb von 10 Tagen nach Erkennen des vermeintlichen Verstoßes gegenüber derVergabestelle erfolgen. Wird einer Rüge durch die Vergabestelle nicht abgeholfen, so hat der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit, bei der 1. Vergabekammerdes Freistaates Sachsen einen Nachprüfungsantrag einzureichen.
Ende der Bindefrist: 31.10.2026
Fehlenden Angaben oder Unterlagen können i.R.d. Nachforderung von der Vergabestelle entsprechenend nachgefordert werden.
a) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes oder über die Gründe des Fehlens einer solchen Ein-tragung.
b) Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
c) Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahred) Erklärung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre
e) Angabe zu Referenzen über erbrachte, vergleichbare Leistungen zum Leistungsgegenstand innerhalb der letzten drei Jahre mit den abgefragten Informationen.
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen erforderlich!
Als vergleichbare Referenzen werden (1) Rahmenvereinbarung bzw. langfristige Lieferverträge mit einem Auftraggeber oder (2) mehrere großvolumige Einzelaufträge mit verschiedenen Auftraggebern angesehen.
Anforderungen an (1) Referenzen mit Rahmenvereinbarungen / langlaufende Verträge: Vertragslaufzeit mind. 12 Monate, Umsatz p.a. mind. 150.000 EUR netto.Anforderungen an (2) Referenzen mit Einzellieferungen: als 1 Referenz wird ein kumuliertes Auftragsvolumen von 150.000 EUR netto p.a. angesehen.
f) Berufliche LeistungsfähigkeitIn den letzten 3 Jahren durchschnittlich mindestens 10 sozialversicherte Mitarbeiter für den Bereich (Fahrer, Lagermitarbeiter, Innendienst usw.) beschäftigt.
g) Eigenerklärung des Bieters, dass er der gesetzlichen Forderung zur Zahlung des Mindestlohnes bzw. des Tariflohnes für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nachkommt.
h) Eigenerklärung des Bieters, dass er über folgende Versicherungen verfügt bzw. bis zum Vertragsbeginn verfügen wird.
Ich/Wir verfüge/n über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den u.a. Mindestdeckungssummen - oder höher - pro Versicherungsfall:
- für Personenschäden 1.500.000 EUR- für Sachschäden 1.500.000 EUR- für Vermögensschäden 5.000.000 EUR
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssummen aus dem zu entstehenden Vertragsverhältnis, unabhängig von sonstigen Versiche-rungsfällen zu Dritten.
i) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB j) Eigenerklärung gemäß § 124 GWB k) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014