Hochleistungs-Ionenmobilitäts-Massenspektrometer mit einem TOF- (time-of-flight) oder einem Orbitrap-Analysator.
Gesucht wird ein Hochleistungs-Ionenmobilitäts-Massenspektrometer mit einem TOF- (time-of-flight) oder einem Orbitrap-Analysator als Ersatz eines Orbitrap XL LTQ ETD Massenspektrometers. Das Gerät muss eine möglichst hohe Massengenauigkeit (<3 ppm) und Auflösung im Bereich von m/z 50 bis m/z 5000 (>40.000 FWMH bei m/z 1000) haben und inklusive Steuerrechner und Software angeboten werden. Das Gerät und die Software müssen für die sensitive qualitative und quantitative Analyse von Proteinen (Top-Down), Peptiden (Bottom-up) und kleinen Molekülen (z. B. Metaboliten oder Lipide), inklusive enzymatisch und nicht-enzymatisch modifizierter Varianten im MS und MS/MS Modus ausgelegt sein. Benötigt wird zudem eine ESI-Quelle für den Flussratenbereich von 100 nL/min bis 200 µL/min, alternativ auch zwei ESI-Quellen für den gewünschten Flussratenbereich, zur on-line-Kopplung an eine nano M-Class UPLC-Anlage von Waters. Diese UPLC-Anlage soll auch direkt über die Software am Messrechner des Massenspektrometers gesteuert werden. Das Massenspektrometer sollte eine Ionenmobilitätszelle mit möglichst hoher Auflösung zur Trennung isobarer und isomerer Analyte enthalten (>50 FWMH). Zur Strukturaufklärung werden eine Kollisionszelle und eine ETD , ECD- oder EAD/EID-Zelle benötigt. Alle Softwarepakete zur Aufnahme, Verarbeitung und Auswertung der Daten bzw. zur verlustfreien Konvertierung der Daten, um sie mit den Softwarepaketen Mascot, PEAKS und Skyline auszuwerten, müssen enthalten sein und ohne zeitliche Limitierung verwendbar sein. Das anzubietende Massenspektrometer muss entweder ein Neugerät sein (Hauptangebot) oder ein vom Hersteller generalüberholtes (refurbished) Gebrauchtgerät (Nebenangebot), wobei das Alter des Gebrauchtgerätes 12 Monate nicht überschreiten darf, sich da Gerät in einem neuwertigen Zustand befinden muss (ideal wäre eine "wie neu Zertifizierung" des Herstellers) und es bessere Leistungsdaten als das angebotene Neugerät aufweisen muss.
Zum Leistungsumfang gehören
- Lieferung frei Verwendungsstelle, - Montage, - Installation, - betriebsbereite Aufstellung, - Abnahme,- Einweisung und Schulung vor Ort.
1.OG, Raum 129 am genannten Erfüllungsort
Technischer Wert des Massenspektrometers, insb.:Auflösung der Massenspektren und Massengenauigkeit mit interner und externer Kalibrierung, Scan-Rate, dynamischer Bereich, Energiebereich der ECD und EAD-Zelle, Massenbereich des hochauflösenden Massenanalysators, Leistungsfähigkeit der DDA- und DIA-Modi (Data Dependent/Independent Acquisition), Flussratenbereich der ESI-Quelle, Auflösung der Ionenmobilitätszelle, Top-down und Bottom-up Proteomik, Softwarepaket, Wärmelast, Stellfläche, Schallpegel
Produktzustand des Massenspektrometers:Neugerät - 10 LeistungspunkteRefurbished Gerät - 1 bis 5 Leistungspunkte, je nach Alter und Aufbereitung
Dienstleistung/Service, insb.: enthaltene Services, Kosten für Serviceanfragen und Serviceleistungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, Option für Rückkauf/Inzahlungnahme
Zubehör wie Auswerterechner, Software für Datenauswertung und Konvertierungstools, zusätzliche Ionenquellen
Wir erbitten zusätzlich folgende separate Angebote, die jedoch ausdrücklich kein direkter Leistungsbestandteil oder direkte Optionen dieses Ausschreibungsverfahrens darstellen! Dementsprechend sind die Kosten nicht in die Angebotssumme zu dieser Ausschreibung einzukalkulieren. Über die Annahme dieser separaten Angebote wird erst nach Beauftragung zum des Hochauflösenden Hybrid-Ionenmobilitäts-Massenspektrometers über dieses Ausschreibungsverfahren 870-2026 entschieden.
- Angebot/Mustervertrages für Wartung/Service am angebotenen Massenspektrometer.- Angebot für die Verlängerung der Garantie auf insgesamt drei Jahre für das angebotene Massenspektrometer.- Angebot für eine nanoUHPLC-Anlage zur on-line Kopplung an das Massenspektrometer.- Angebot zum Ankauf der zu ersetzenden Orbitrap LTQ XL ETD.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss eine Rüge innerhalb von 10 Tagen nach Erkennen des vermeintlichen Verstoßes gegenüber der Vergabestelle erfolgen. Wird einer Rüge durch die Vergabestelle nicht abgeholfen, so hat der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit, bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen einen Nachprüfungsantrag einzureichen.
Die Nachforderungsmöglichkeiten im Rahmen des § 56 VgV ist nicht ausgeschlossen für dieses Verfahren.
Ausschlussgründe und Regelungen zu Unternehmensausschlüssen entsprechend den Bestimmungen der §§ 123 bis 126 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
a) Erklärung über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes oder über die Gründe des Fehlens einer solchen Eintragung.
b) Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen.
c) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre.
d) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens vergleichbarer Leistungen zum Leistungsgegenstand der letzten drei Geschäftsjahre.
e) Angabe zu Referenzen über erbrachte, vergleichbare Leistungen zum Leistungsgegenstand der Ausschreibung (identisch oder vergleichbar ausgestattetes, hochauflösendes Hybrid-Ionenmobilitäts-Massenspektrometer) innerhalb der letzten zwei Jahre mit den abgefragten Informationen.Es sind mindestens 4 geeignete Referenzen erforderlich! - Referenzauftraggeber- Ansprechpartner (optionale Angabe)- Bezeichnung des Auftragsgegenstandes (installiertes Gerät inklusive Ausstattung und ggf. Nebenleistungen)- Auftragsvolumen ca.- Ausführungsdatum / Ausführungszeitraum (Achtung, Zeitraum ab 2024 bis Angebotsabgabe)
f) Erklärung gemäß § 123 GWB. Mit Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich/wir, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen.
g) Erklärung gemäß § 124 GWB. Mit Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich/wir, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
h) Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014(Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge).