Leistungsgegenstand dieses Verfahrens ist die Sachverständigenprüfung der lüftungstechnischen Anlagen und Brandschutzklappen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsTechPrüfVO in diversen Gebäuden der Universität Leipzig.
Die Anlagen müssen regelmäßig, jeweils wiederkehrend alle drei Jahre, auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit durch Prüfsachverständige geprüft werden.Innerhalb des Prüfzyklus von drei Jahren sind alle Anlagen mindestens einmal zu prüfen. Der Prüfzeitraum richtet sich nach der jeweiligen Anlage und ist entsprechend in der Bestands- und Preisliste aufgeführt.Die zu prüfenden Anlagen sind innerhalb der Universität Leipzig auf drei Bereiche (Betriebstechniken) aufgeteilt. Die Anlagen und deren jeweilige Zuordnung sind der Bestands- und Preisliste zu entnehmen.Zu prüfen sind Brandschutzklappen mit unterschiedlichstem Herstellerdatum, Hersteller und Bauart. Es sind vom Brandschutztellerventil über Brandschutzklappen mit Schmelzlot, Thermoelement, motorische und nichtmotorische Klappen sowie teilweise auch Klappen mit Rauchauslöseeinrichtungen verbaut. In der Auflistung der Klappen sind die verschiedenen Klappenarten nicht separat benannt. Bei der Auflistung der Rauchmelder handelt es sich um die Kanalrauchmelder der Gebäudeleittechnik, nicht die Melder der Rauchauslöseeinrichtungen der Brandschutzklappen.Der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Prüfvertrag enthält alle wichtigen Informationen zur Abwicklung.Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 9 Jahre.
Die Prüfungen sind in verschiedenen Liegenschaften der Universität Leipzig durchzuführen. Die einzelnen Objekte sind in der Vergabeunterlage "Bestands- und Preisliste" aufgeführt.
Gemäß Angebotsvergleichspreis, siehe Vergabeunterlage "Bestands- und Preisliste".
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss eine Rüge innerhalb von 10 Tagen nach Erkennen des vermeintlichen Verstoßes gegenüber derVergabestelle erfolgen. Wird einer Rüge durch die Vergabestelle nicht abgeholfen, so hat der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit, bei der 1. Vergabekammerdes Freistaates Sachsen einen Nachprüfungsantrag einzureichen.
Fehlende Angaben oder Unterlagen können i.R.d. Nachforderung von der Vergabestelle entsprechenend nachgefordert werden.
a) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes oder über die Gründe des Fehlens einer solchen Ein-tragung.
b) Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen.
c) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.d) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens vergleichbarer Leistungen zum Leistungsgegenstand der letzten drei Geschäftsjahre.
e) Angabe zu Referenzen über erbrachte, vergleichbare Leistungen zum Leistungsgegenstand der letzten drei Jahre. Es sind mindestens 3 Referenzen erforderlich.
f) Unternehmensdarstellung mit mindestens folgenden Angaben: - Allgemeine Unternehmensdarstellung- Informationen zu Niederlassungen, Hotline, Servicezeiten- Angabe zur Unternehmensstruktur (Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Berufsgruppen)
g) Eigenerklärungen über das zur Realisierung der Leistung vom Bieter vorgesehene Personal.
h) Eigenerklärung des Bieters, dass er der gesetzlichen Forderung zur Zahlung des Mindestlohnes bzw. des Tariflohnes für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nachkommt.
i) Eigenerklärung des Bieters, dass er über folgende Versicherungen verfügt bzw. bis zum Vertragsbeginn verfügen wird: Betriebshaftpflichtversicherung.
j) Erklärung gemäß § 123 GWB.k) Erklärung gemäß § 124 GWB.l) Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge).
s. Vergabeunterlagen