Die VBL hat nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes vom 12.09.2017 (BsiB-AVwV) und gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) einen den Grundsätzen dieser Vorschriften entsprechenden arbeitsmedizinischen Schutz ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierfür muss nach Maßgabe der nachstehenden Grundsätze ein Betriebsarzt bestellt werden.
Ausgeschrieben werden eine arbeitsmedizinische Betreuung besteht aus einer Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Gemeinsam ergeben diese Arten der Betreuung die Gesamtbetreuung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, jedoch höchstens zweimal. (§ 3 Abs. 2 Vertrag)
Die Kennzahl zur Leistungs-Preis-Bewertung wird nach der folgenden Formel berechnet (einfache Richtwertmethode):
Z=L/P
Z Kennzahl für Leistung-Preis-BewertungL Erzielte LeistungspunktzahlP Angebotspreis
Die sich jeweils ergebende Kennzahl Z wird mit dem Skalierungsfaktor 100.000 multipliziert
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nach § 56 VgV sind Nachforderungen zugelassen.
Es werden Nachweise, Zertifikate (z.B. Approbationsurkunde) und/oder Zeugnisse über Berufs-/Hochschulabschlüsse gefordert.