Jahresabschluss und Lagebericht der VBL sind jährlich gemäß § 71 VBL-Satzung in Verbindung mit § 341k HGB und §§ 316 ff. HGB, die freiwillige Versicherung gemäß § 341k und §§ 316 ff. HGB in Verbindung mit § 35 VAG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (vgl. Prüfungsstandards und Prüfungshinweise des IDW) zu prüfen.
Über die durchgeführten Prüfungen ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß §§ 321 ff. HGB ein Prüfungsbericht zu erstellen und ein Bestätigungsvermerk zu erteilen.
Weiterhin ist bei den Berichten auf die Erfordernisse der Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen (Prüfungsberichteverordnung - PrüfV); sowie die Erfordernisse der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA) zu achten.
Bestandteile des Prüfungsauftrages bzw. Kernaufgaben bei der Prüfung sind unter anderem
- die Kapitalanlagen,
- die versicherungstechnischen Rückstellungen und
- die Prüfung des Risikomanagements gemäß § 26 VAG
Für die Prüfung werden fundierte Kenntnisse zu Finanzinstrumenten sowie aktuarielles Fachwissen für Finanzierungs- und Bilanzierungsfragen bei kapitalgedeckten und im Abschnittsdeckungsverfahren finanzierten Abrechnungsverbänden vorausgesetzt.
Im Rechnungswesen der VBL werden die SAP-Module FI, FI-AA, CO, HR, HCM, FSCD, MM, PS, RE und TR eingesetzt.
Der Prüfungsauftrag erstreckt sich zunächst auf das Jahr 2026. Anschließend kann die VBL den Prüfungsauftrag maximal viermal um jeweils ein Jahr verlängern.
Weitere Informationen lassen sich der kostenfrei zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung entnommen werden.