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Verfahrensangaben

VBL - Jahresabschlussprüfung

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.02.2026
02.03.2026 10:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
992-80052-91
Hans-Thoma-Straße 19
76133
Karlsruhe
Deutschland
DE122
zentraler.einkauf@vbl.de
+49 721155-1781

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskatellamt
991-02380-92
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+492289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79211200-8
79200000-6
79000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (im Folgenden VBL) beabsichtigt, die Beschaffung von Jahresabschlussprüfungsleistungen für die Jahre 2026 - 2030.

Die Beauftragung erfolgt für die jeweils zu prüfenden Jahre getrennt, und jeweils erst nachdem der Verwaltungsrat der VBL die von der Vergabestelle beabsichtigte Zuschlagserteilung bzw. weitere Beauftragung einer Jahresabschlussprüfung mittels Beschlusses bestätigt. Danach wird diese Entscheidung der Aufsichtsbehörde der VBL. (BaFin) mitgeteilt, welche dann für zwei Monate die Möglichkeit hat, diesem Beschluss zu widersprechen. Erst und ausschließlich dann, wenn innerhalb des der Aufsichtsbehörde zustehenden Zeitraums kein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Zuschlag erteilt werden.

Das heißt, dass mit Zuschlagserteilung allein der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2026 beauftragt wird. Für jedes folgende Jahr (2027, 2028, 2029 und 2030) bedarf es des oben dargestellten Prozesses und einer jeweils gesonderten Beauftragung des Auftragnehmers durch die VBL. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung für die Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und/oder 2030 besteht nicht .

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Jahresabschluss und Lagebericht der VBL sind jährlich gemäß § 71 VBL-Satzung in Verbindung mit § 341k HGB und §§ 316 ff. HGB, die freiwillige Versicherung gemäß § 341k und §§ 316 ff. HGB in Verbindung mit § 35 VAG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (vgl. Prüfungsstandards und Prüfungshinweise des IDW) zu prüfen.

Über die durchgeführten Prüfungen ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß §§ 321 ff. HGB ein Prüfungsbericht zu erstellen und ein Bestätigungsvermerk zu erteilen.

Weiterhin ist bei den Berichten auf die Erfordernisse der Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen (Prüfungsberichteverordnung - PrüfV); sowie die Erfordernisse der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA) zu achten.

Bestandteile des Prüfungsauftrages bzw. Kernaufgaben bei der Prüfung sind unter anderem

- die Kapitalanlagen,
- die versicherungstechnischen Rückstellungen und
- die Prüfung des Risikomanagements gemäß § 26 VAG

Für die Prüfung werden fundierte Kenntnisse zu Finanzinstrumenten sowie aktuarielles Fachwissen für Finanzierungs- und Bilanzierungsfragen bei kapitalgedeckten und im Abschnittsdeckungsverfahren finanzierten Abrechnungsverbänden vorausgesetzt.

Im Rechnungswesen der VBL werden die SAP-Module FI, FI-AA, CO, HR, HCM, FSCD, MM, PS, RE und TR eingesetzt.

Der Prüfungsauftrag erstreckt sich zunächst auf das Jahr 2026. Anschließend kann die VBL den Prüfungsauftrag maximal viermal um jeweils ein Jahr verlängern.

Weitere Informationen lassen sich der kostenfrei zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Der Beauftragung erfolgt jeweils für die jeweils zu prüfenden Jahre getrennt, und jeweils erst nachdem der Verwaltungsrat der VBL die von der Vergabestelle beabsichtigte Zuschlagserteilung bzw. Beauftragung einer weiteren Jahresabschlussprüfung mittels Beschlusses bestätigt. Danach wird diese Entscheidung der Aufsichtsbehörde der VBL. (BaFin) mitgeteilt, welche dann für zwei Monate die Möglichkeit hat, diesem Beschluss zu widersprechen. Erst und ausschließlich dann, wenn innerhalb des der Aufsichtsbehörde zustehenden Zeitraums kein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Zuschlag erteilt bzw. eine weitere Jahresabschlussprüfung beauftragt werden.

Mit Zuschlagserteilung wird allein der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2026 beauftragt. Für jedes folgende Jahr (Prüfung 2027, Prüfung 2028, Prüfung 2029 und Prüfung 2030) bedarf es des oben dargestellten Prozesses und einer jeweils gesonderten Beauftragung des Auftragnehmers durch die VBL. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung für die Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und/oder 2030 besteht nicht.

4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hans-Thoma-Straße 19
76133
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Siehe Vergabeunterlagen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll (max. 5), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der eingereichten Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Ein Austausch benannter Referenzen ist nicht möglich.

Erstes maßgebendes Kriterium ist die Anzahl der eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen, die die an die Referenzen gestellten Mindestanforderungen erfüllen. Es werden diejenigen fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, eingereicht haben. HIerbei werden je Bewerber/Bewerbergemeinschaft max. 10 Referenzen berücksichtigt. Diejenigen 5 Bewerber, die nach dieser Maßgabe die meisten, jedoch maximal 10 Referenzen vorweisen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Sollten hierbei mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften über identisch viele solcher Referenzen verfügen, ist auf der zweiten Stufe mit Blick auf diese Bewerber/Bewerbergemeinschaften der gesamte Netto-Umsatz, der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit den eingereichten Referenzprojekten gemacht hat, ausschlaggebend. Hierbei wird ebenfalls nur der Umsatz von max. 10 Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, berücksichtigt.

Sollte bei den betreffenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften auch ein identische Umsatz in den max. 10 berücksichtigten Referenzen bestehen, ist sodann der Netto-Gesamtumsatz im Bereich der Jahresabschlussprüfung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Addition ausschlaggebend.

Sollte die betreffenden Bewerber/Bewerbergemeinschaften auch hier über einen identischen Gesamtumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftjahren in Summe verfügen, entscheidet das Los.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9RM42B

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich über das Vergabeportal zu erfolgen. Die Fragen müssen spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen.
5. Mit dem Teilnahmeantrag ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmen eingesetzt werden sollen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Nachweise gilt Folgendes:
a) Sofern sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag namentlich benannt werden und eine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass das Nachunternehmen dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung steht. Ferner sind für die Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
b) Sofern sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft nicht auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen noch nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag namentlich benannt werden. Sofern das Angebot während der Angebotsphase in die engere Wahl kommt, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, das Nachunternehmen namentlich zu benennen. Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bewerber/Bieter bzw. die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
7. Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck in Vergabeunterlagen vorhanden) vorzulegen; jeder Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen vorhanden); jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vorzulegen (Vordruck in Vergabeunterlagen vorhanden), jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung zur Einhaltung des SchwarzArbG und MiLoG vorzulegen (Vordruck in Vergabeunterlagen vorhanden), jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung zum Datenschutz vorzulegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten).
8. Von Bewerbergemeinschaften ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen, Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB

vgl. §§ 123 Abs. 1 Nr. 6-8, 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB

vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB

vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag auf eigener Anlage folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:

Nachweis über Zulassung als in Deutschland von der Wirtschaftsprüferkammer anerkanntes Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das die Voraussetzungen des § 319 HGB erfüllt. Aus dem Nachweis muss sich zudem ergeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 319 Abs. 2-4 HGB, ggf. in Verbindung mit § 319b HGB vorliegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:

Angaben zum Jahresumsatz (netto) im Bereich der Jahresabschlussprüfung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.

Mindestanforderungen:
Der Netto-Jahresumsatz im Bereich der Jahresabschlussprüfung muss in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 2,5 Mio. EUR (netto) betragen haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
2

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:

Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. im Falle des Nichtvorliegens Zusage, eine solche Versicherung im Falle der Bezuschlagung abzuschließen.

[Die VBL behält sich vor, einen vom Versicherungsunternehmen ausgestellten Fremdnachweis über den o.g. Versicherungsschutz bzw. über die Bereitschaft des Versicherungsunternehmens eine entsprechende Versicherung mit dem betreffenden Bewerber im Falle der Bezuschlagung abzuschließen, zu verlangen (Kopie ausreichend). Der Bewerber weiß, dass er auf Verlangen eine entsprechende Bescheinigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorlegen muss, und wird entsprechende Vorbereitungen treffen. Der vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Nachweis darf im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate sein.]

Mindestanforderungen:
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie für Personenschäden (zweifach maximiert pro Jahr) bzw. im Falle des Nichtvorliegens einer solchen Versicherung die Zusage, eine solche Versicherung mit entsprechender Deckungssumme und entsprechenden Schadensarten im Falle der Bezuschlagung abzuschließen.

[Die VBL behält sich vor, einen vom Versicherungsunternehmen ausgestellten Fremdnachweis über den o.g. Versicherungsschutz zu verlangen (Kopie ausreichend). Der Bewerber weiß, dass er auf Verlangen eine entsprechende Bescheinigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorlegen muss, und wird entsprechende Vorbereitungen treffen. Der vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Nachweis darf im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate sein.

Im Falle des Nichtvorliegens einer entsprechenden Versicherung behält sich die VBL alternativ vor, einen vom Versicherungsunternehmen ausgestellten Fremdnachweis zu verlangen, aus dem sich die Bereitschaft des Versicherungsgebers ergibt, mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen abzuschließen. Der Bewerber weiß, dass er auf Verlangen eine entsprechende Bescheinigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorlegen muss, und wird entsprechende Vorbereitungen treffen. Die Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag auf eigener Anlage folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:

Angaben zu den Jahresabschlüssen der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:

Angaben: zu erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit Angaben zur Projektbezeichnung und zum Ort; zum Auftragnehmer (bei Bewerbergemeinschaften das/die Unternehmen, das/die Leistung erbracht hat/haben; inkl. zuständiger Niederlassung); zum Referenzgeber nebst Branche, Anschrift, Abteilung und Ansprechpartner (inkl. Telefonnummer, E-Mailadresse); mit der Referenz erwirtschafteter Umsatz; zum Leistungszeitraum; dazu, ob die Referenz eine Jahresabschlussprüfung zum Gegenstand hat; dazu, ob der Referenzgeber in der Bilanzsumme mit der VBL vergleichbar ist; Höhe der Bilanzsumme; kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen/des umfassten Umfangs; bei Beteiligung mehrerer Unternehmen am Referenzauftrag: Angabe der Aufgabenverteilung und Beschreibung der Aufgabenteilung und der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche sowie Darstellung des Zusammenwirkens sämtlicher Projektbeteiligter.

[Der Auftraggeber behält sich vor, die im Rahmen der Referenzangaben gemachten Angaben durch Nachfragen beim jeweiligen Referenzgeber bzw. dem entsprechend genannten Ansprechpartner zu überprüfen.]

Mindestanforderungen:
Der Bewerber muss mindestens fünf Referenzen (hierbei muss es sich um jeweils unterschiedliche Referenzgeber handeln) über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen einreichen, die jeweils sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen müssen:
a) Referenz hat Jahresabschlussprüfung zum Gegenstand;
b) Die Referenzleistung ist seit dem Kalenderjahr 2023 erbracht worden. Es reicht aus, wenn ein Teil der Leistungserbringung, z.B. das Projektende im Kalenderjahr 2023 erfolgt ist.
c) Der Referenzgeber ist Versicherungsunternehmen oder EbAV;
d) Der Referenzgeber verfügt über eine vergleichbare Bilanzsumme wie die Auftraggeberin.

Werden mehrere Referenzen von ein und demselben Referenzgeber eingereicht, wird nur eine einzige dieser Referenzen desselben Referenzgebers berücksichtigt.

Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
1

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag auf eigener Anlage folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:

Angaben zum Bestehen steuerrechtlicher und versicherungsmathematischer Unternehmensbereiche.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag auf eigener Anlage folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:

Angaben zum Qualitätsmanagement

Mindestanforderungen:

Bewerber muss über ein marktübliches Qualitätsmanagement verfügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung