Bitte beachten Sie bei der Vorlage der Referenzprojekte, dass nur grundsätzlich vergleichbare Leistungen überhaupt berücksichtigt werden. Diese werden nach den nachfolgenden Bedingungen definiert.
Der Bieter hat Angaben mittels Eigenerklärung zu Projekten für Planungsleistungen sämtlicher nach der unten unter Ziff. 1) bis 3) geforderten Grundleistungen nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung bei Neubauten von Gebäuden im Inland ("im Folgenden "Referenzprojekt") zu machen.
Referenzen, bei denen die vom Bieter erbrachten Leistungen vertraglich nicht nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 erbracht wurden, sind vergleichbar, wenn sie sowohl im Hinblick auf den Planungs- und Genehmigungsprozess (der jeweiligen Grundleistungen) wie auch den funktionalen Planungserfolg (der Leistungsphase) gleichwertig sind. Zum Nachweis dafür muss der Bieter mit dem Angebot die erbrachten Leistungen beschreiben. Dabei ist darzustellen, inwieweit die Anforderungen an die Tragwerksplanung im Rahmen des Referenzprojekts mit den Anforderungen an die jeweiligen nach 1) bis 2) geforderten Grundleistungen und den funktionalen Teilerfolgen der nach 1) bis 2) geforderten Leistungsphasen nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 vergleichbar sind und welche Abweichungen bzw. nicht erbrachte (Grund-)leistungen vorliegen.
Referenzen, bei denen die vom Bieter erbrachten Leistungen vertraglich nicht nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 erbracht wurden oder/und bei denen das Referenzprojekt nicht im Inland liegt, ist für die Vergleichbarkeit mit der in Ziff. 1) u.a. geforderten Leistungsphase 4 erforderlich, dass die behördlichen Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit und der Prozess bis zur Genehmigung mit jenen eines inländischen Projekts vergleichbar sind. Der Bieter hat diese Voraussetzungen mit dem Angebot darzustellen.
Geringfügige Abweichungen von den o.g. Anforderungen sind unbeachtlich. Entscheidend ist, ob trotz geringfügiger Abweichungen die vom Bieter erbrachten Tragwerksplanungsleistungen hinsichtlich Anforderungen sowie konstruktivem und organisatorischem Schwierigkeitsgrad einen tragfähigen Rückschluss auf die Fähigkeit zur vertragsgerechten Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen.
Dabei müssen die Referenzprojekte oder vergleichbaren Referenzen nach o.g. Anforderungen folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
1) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Planungsleistung von Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 bei einem nach dem 01.07.2020 realisierten Neubau eines Krankenhauses oder eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen mit anrechenbare Herstellkosten von mind. netto EUR 120,0 Mio. (55% Baukonstruktionskosten nach Kostenfeststellung und 10 % Kosten der Technischen Anlagen nach Kostenberechnung). Realisiert ist ein Referenzprojekt, wenn die Rohbauarbeiten im Wesentlichen mangelfrei zwischen 01.01.2021 und der Angebotsfrist fertiggestellt sind. Das Gebäude umfasst große punktuelle Belastungen wie medizinische Großgeräte oder TGA-Komponenten. Es muss die Planung und Umsetzung eines Hubschrauberlandeplatzes mit Verortung auf der Dachfläche des Gebäudes erfolgt sein. Gegenstand des Leistungsinhalts waren BIM-Leistungen als Big Open BIM. Big Open BIM bedeutet, dass BIM über mehrere Planungs- und Ausführungsbeteiligte hinweg, etwa durch Auftraggeber, Architektur, Tragwerksplanung, Gebäudetechnik, Bauunternehmen und Facility Management eingesetzt worden ist und der Datenaustausch möglichst unabhängig von einer bestimmten Software erfolgt, insbesondere über offene Standards wie IFC, BCF oder IDS.
2) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Planungsleistung von erbrachten Grundleistungen der Leistungsphasen 2 und 3 nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 bei einem Neubau eines Krankenhauses oder eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen mit anrechenbare Herstellkosten von mind. netto EUR 90,0 Mio. (55% Baukonstruktionskosten und 10 % Kosten der Technischen Anlagen, jeweils nach Kostenberechnung). Erbracht ist ein Referenzprojekt, wenn die Leistungsphase 2 und 3 im Wesentlichen mangelfrei zwischen 01.01.2021 und der Angebotsfrist fertiggestellt wurden. Gegenstand des Leistungsinhalts waren BIM-Leistungen als Big Open BIM.
3) Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Planungsleistung von erbrachten Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 bei einem Neubau eines Gebäudes (Hochbau) mit anrechenbare Herstellkosten von mind. netto EUR 70,0 Mio. (55% Baukonstruktionskosten und 10 % Kosten der Technischen Anlagen, jeweils nach Kostenberechnung). Erbracht ist ein Referenzprojekt, wenn die Leistungsphase 2 bis 5 im Wesentlichen mangelfrei zwischen 01.01.2021 und der Angebotsfrist fertiggestellt wurden. Gegenstand des Leistungsinhalts waren Leistungen mit zum vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbaren Anwendungsfällen.
Die Anforderungen 1) und 3) sind durch drei unterschiedliche Referenzen zu erfüllen.
Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
- Angabe der Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
- Angabe des Auftraggebers;
- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);
- Angaben zum Projekt.
Die Vorlage von mehr als 6 Referenzen ist nicht erwünscht.