Verfahrensangaben

Beschaffung von einem GPU-Server für das Trainieren und Nachtrainieren von KI-Mode...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.12.2025
08.01.2026 11:00 Uhr
08.01.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Baden-Württemberg, vertreten durch Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
DE308463027
Nauheimer Straße 101
70372
Stuttgart
Deutschland
DE111
matulke@lutzabel.com
07112528907729

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Durchlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48820000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von einem GPU-Server für das Trainieren und Nachtrainieren von KI-Modellen; Projekt Total-CBC BW

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein GPU-Server zum Trainieren und Nachtrainieren von KI-Modellen, dem für den Betrieb benötigten Zubehör für den Server (Stromkabel, Rackmontage, Material, etc) und der Montage des Servers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ausgeschrieben.
Die Umsetzung erfolgt unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere EU-DSGVO) sowie unter Berücksichtigung ethischer Anforderungen an Fairness und Transparenz bei KI-Systemen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Nauheimer Straße 99-101
70372
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Berechnungsformel Gesamtscore:
TotalScore = 0,68 x Score_GPU_intern + 0,10 x Score_CPU + 0,12 x Score_RAM + 0,07 x Score_Storage + 0,03 x Pkt_Garantie

Die Bestandteile der Gesamtpunktzahl ergeben sich aus der in den Verfahrenshinweisen veröffentlichten Bewertungsmatrix.

Zuschlagskriterium

Preis
Preis-Leistungs-Verhältnis

Siehe auch: B_01_Verfahrenshinweise

Bewertungsmatrix zur Ermittlung der Leistungspunkte und Preispunkte
Legende
F8_PF
Bedeutung: FP8 (Floating Point - 8-bit) Leistung ohne Sparsity in Petaflops

HBM
Bedeutung: High Bandwith Memory

HBM_BW
Bedeutung: High Bandwith Memory - Bandwith

Knoten (oder auch Node)
Bedeutung: Anzahl der physischen Server in einem Cluster

KPI: Key Perfomance Indicator

norm_cost (Preispunkte P)
Bedeutung: Normierungsfunktion für die Kostenkennzahlen. Je niedriger der Wert, desto besser. Das günstigste Angebot bekommt 100 Punkte. Alle teureren Angebote bekommen proportional weniger Punkte.

norm_pos (Leistungspunkte L)
Bedeutung: Normierungsfunktion für die Leistungs- und Kapazitätskennzahlen. Je größer, desto besser. Das leistungsstärkste Angebot bekommt 100 Punkte. Leistungsschwächere Angebote werden linear nach unten skaliert.

Annahmen und Mindestanforderungen
Der Server wird luftgekühlt. Angebote mit einer Wasserkühlung können nicht beachtet werden.
Es handelt sich bei den verbauten CPU um Intel CPU
Es wird mindestens ein CPU Dual-Socket verwendet
Die Gesamtanzahl der CPU Kerne ist 112
Es werden mindestens Intel Xeon Platinum 8000er Serie ab der 4. Gen verbaut
Die Mindest-GPU Anzahl beträgt 8 Stück. Es gelten die Annahmen unter 1.bb) welche erfüllts ein müssen. Andere als die unter 1bb) genannten Grafikkarten werden im Vergabeverfahren nicht beachtet.
Es wird mindestens doppelt so viel RAM verbaut wie im Gesamtsystem VRAM (GPU-Speicher) vorhanden ist.
Beim verbauten RAM handelt es mindestens um DDR5 RAM
Es ist sind mindestens 2x 1,92TB NVME SSDs als Boot Platten verbaut
Es sind mindestens 8x 3,84 TB NVME SSDs als Datenplatten verbaut
Die maximale Leistung in KW darf 14,5kW nicht übersteigen
Der Server hat ein 19" Rackformat (maximale Tiefe 998mm)
Die Serversysteme orientieren sich an dem "Support for NVIDIA HGX/SXM" Standard. Grafikkarten als AIC (Add in Card) für einen regulären PCIE-Slot werden in dem Vergabeverfahren nicht beachtet.

Netzwerk Spezifikationen (Mindestanforderungen):
H100/H200 basiertes System:
4x OSFP ports serving 8x single-port NVIDIA ConnectX-7 VPI
Up to 400Gb/s InfiniBand/Ethernet
2x dual-port QSFP112 NVIDIA ConnectX-7 VPI
Up to 400Gb/s InfiniBand/Ethernet

10Gb/s onboard NIC with RJ45
100Gb/s Ethernet NIC
Host baseboard management controller (BMC) with RJ45

B100/B200 basiertes System
4 x OSFP-Ports für 8 x NVIDIA ConnectX-7 VPI-Adapter mit einem Port
Bis zu 400 Gb/s NVIDIA InfiniBand/Ethernet
2 x QSFP112 NVIDIA BlueField-3-DPU mit zwei Anschlüssen
Bis zu 400 Gb/s NVIDIA InfiniBand/Ethernet

Integrierte Netzwerkkarte (NIC) mit 10 Gb/s und RJ45
100-Gb/s-Ethernet-Netzwerkkarte mit zwei Anschlüssen
Host Baseboard Management Controller (BMC) mit RJ45

GPU Spezifikationen (Mindestanforderungen):
Nvidia H100
F8_PF: 2.0
HBM_GB: 80
HBM_BW_TBs: 3.35

Nvidia H200
F8_PF: 2.0
HBM_GB: 141
HBM_BW_TBs: 4.8

Nvidia B100:
F8_PF: 5.0
HBM_GB: 192
HBM_BW_TBs: 8.0

Nvidia B200:
F8_PF: 5.0
HBM_GB: 180
HBM_BW_TBs: 8.0

Annahme Auslastung: 70% (dient der Berechnung)

Gewichtung der einzelnen Parameter
GPU intern:
Rechenleistung (compute): 50%
Bandbreite: 30%
Kapazität: 20%

Gesamtsystem:
GPU: 68%
CPU: 10%
RAM: 12%
Speicher: 7%
Garantie: 3%

Variableninitialisierung

F8_PF_proGPU = F8_PF
HBM_GB_proGPU = HBM_GB
HBM_BW_TBs_proGPU = HBM_BW_TBs
Knoten_FP8_PF = F8_PF_proGPU ? GPUs_pro_Knoten
Knoten_BW_TBs = HBM_BW_TBs_proGPU ? GPUs_pro_Knoten
Knoten_HBM_TB = (HBM_GB_proGPU ? GPUs_pro_Knoten) / 1024
Pkt_compute = norm_cost(EUR_pro_PF8)
Pkt_bandbreite = norm_cost(EUR_pro_TBs)
Pkt_kapazitaet = norm_cost(EUR_pro_TBHBM)
Pkt_CPU_Sockel = norm_pos(CPU_Sockel)
Pkt_CPU_Kerne = norm_pos(CPU_Kerne_gesamt)
Pkt_RAM_Kapa = norm_pos(RAM_TB)
Pkt_RAM_Speed = norm_pos(RAM_Geschwindigkeit_MTps)
Daten_TB_total = Daten_NVMe_TB_pro_Laufwerk ? Daten_NVMe_Anzahl
Boot_TB_total = Boot_NVMe_TB_pro_Laufwerk ? Boot_NVMe_Anzahl
Pkt_Storage_Data = norm_pos(Daten_TB_total)
Pkt_Storage_Boot = norm_pos(Boot_TB_total)
Pkt_Garantie = norm_pos(Garantie_Jahre)
Pkt_Lieferzeit = norm_cost(Lieferzeit_Wochen)

Berechnung der Kosten KPIs

EUR_(pro_PF8 )=(Knotenpreis_EUR)/((Knoten_FP8_PF ? auslastung))

EUR_(pro_TBs )=(Knotenpreis_EUR)/(Knoten_BW_TBs)

EUR_(pro_TBHBM )=(Knotenpreis_EUR)/(Knoten_HBM_TB)

Normierungsformeln (Minimum 0 Punkte, Maximum 100 Punkte)

????????_????????(??) = 100 ? ??????(??) / ??

????????_??????(??) = 100 ? ?? / ??????(??)

Berechnungsformeln GPU-, CPU-, RAM-, Speicher-, Garantiescore

??????????_??????_???????????? = 0,5 ? ??????_?????????????? + 0,3 ? ??????_???????????????????? + 0,2 ? ??????_????????????????????

??????????_?????? = 0,2 ? ??????_??????_???????????? + 0,8 ? ??????_??????_??????????

??????????_?????? = 0,85 ? ??????_??????_???????? + 0,15 ? ??????_??????_??????????

Score_Storage = 0,85 ? Pkt_Storage_Data + 0,15 ? Pkt_Storage_Boot

Berechnungsformel Gesamtscore
TotalScore = 0,68 ? Score_GPU_intern + 0,10 ? Score_CPU + 0,12 ? Score_RAM + 0,07 ? Score_Storage + 0,03 ? Pkt_Garantie

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PMRP2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

94
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich gemäß den Unterlagen zur Eignung vor, Nachweise und Unterlagen, sowie die Originale bestimmter Erklärungen nachträglich innerhalb einer angemessenen Frist von den Bietern, deren Angebote in die nähere Auswahl kommen, nachzufordern. Die Nachforderung erfolgt über die E-Vergabe-Plattform unter angemessener Fristsetzung durch den öffentlichen Auftraggeber. Werden die Unterlagen innerhalb dieser Frist nicht eingereicht, kann das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder ein Gewerbenachweis, falls es sich nicht um eine Kapitalunternehmensform handelt, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohn-sitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen und Eigenerklärungen zu Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland), zum Nichterscheinen auf der Consolidated Financial Sanctions List und zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der Europäischen Union.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 200.000 EUR betragen. Bei Zuschlagserteilung ist ein Nachweis darüber zu erbringen.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Der Bewerber muss positives Eigenkapital über die letzten beiden Jahre (2023, 2024) nachweisen können (Vorlage Jahresabschluss, Geschäftsbericht oder GuV). Sofern der Bieter aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU stammt, werden auch entsprechende Nachweise auf dem gleichen Niveau aus den anderen Mitgliedsstaa-ten akzeptiert. Im Falle, dass der Abschluss 2024 noch nicht erstellt wurde, so ist ein Nachweis über die Jahre 2022, 2023 zu erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die genannten Nachweise beachtet werden. Eine Einreichung von Bilanzen oder anderen Nachweisen wird im Verfahren nicht beachtet. Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG, § 21 des SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen.

2) Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) eingehalten werden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, die eine vergleichbare Leistung zum Gegenstand haben. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen, die in den letzten sechs Jahren erbracht wurden. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist. Darüber hinaus werden nur Referenzen berücksichtigt, die mindestens ein Auftragsvolumen von EUR 50.000 aufweisen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung