Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essin-gen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) nach § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen.
Die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kün-digung berechtigen würden. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollstän-dig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung).Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Ingenieurvertrag und den Anlagen.Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Fachplaner Technische Ausrüstung sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Un-stimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt, wird in der Ange-botsphase nachgereicht) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgen-den Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 300 Punk-te, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punkt-zahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.
Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, wirtschaftlichen, nachhaltigen und funktionalen Fachplanung der Technischen Ausrüstung der vergabegegenständlichen Anlagengruppen, in den Leistungsphasen 1-9 sowie eine kosten- und termingerechte bauliche Umsetzung. Zudem soll dargestellt werden, wie die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen soll. Die Anwendung der BIM-Methode ist darzustellen.Bewertet wird, inwieweit die konzeptionelle Darstellung nachvollziehbar und schlüssig eine möglichst hochwertige und reibungslose Leistungserbringung erwarten lässt.Das Konzept soll den Umfang von 10 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Konzept im Hinblick auf die Projektleitung inkl. der fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen der Projektleitung und der Projektmitglieder, die Personalorganisation und das Personalkonzept - im Projektverlauf - mit Aufgabenverteilung und u.a. mit Darstellung in einem Organigramm.Zudem soll im Konzept die Methodik dargestellt werden, wie die Kommunikation zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und weiteren Projektpartner sowie innerhalb des Teams erfolgen soll.Bewertet wird, inwieweit die konzeptionelle Darstellung eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lässt; Schwerpunkt wird hierbei die Kompetenz der Projektleitung sein.Das Konzept soll den Umfang von 8 Seiten/ Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen (stufenweise Beauftragung).Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) istein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabeim Amtsblatt der Europäischen Union.
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 und maximal 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung und der o.g. Ziff. 3 b) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und da-her am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:Bei der Bewertung der Mindestreferenz "Technische Ausrüstung" wird die im Teilnahmeformular beste Referenz wie folgt bewertet:Kriterium "Herstellkosten Technische Ausrüstung KGR 440 und 450" 40 Mio. EUR netto bis 50 Mio. EUR netto 1 Punktüber 50 Mio. EUR netto bis 60 Mio. EUR netto 2 Punkteüber 60 Mio. EUR netto bis 70 Mio. EUR netto 3 Punkteüber 70 Mio. EUR netto 4 PunkteMaximal können 4 Punkte erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/Bewerbergemeinschaft überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Herstellkosten der Technischen Ausrüstung in den Kostengruppen KGR 440 und 450 gemäß den Mindestanforderungen in der besten Referenz vorlegen kann. Sollte dennoch Punktegleichstand bestehen, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen odersonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen, einzureichen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich für die Berechnung dieses Zeitraums ist der in der Bekanntmachung benannte Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge; Kopie ausreichend; bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) bei Neubauten von Krankenhäusern gem. Ziff. 3b) der Leistungsphasen 1 bis 9, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, abzugeben.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, abzugeben.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, jeweils in den letzten drei Jahren, ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat von diesem/dieser realisierte, vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte b) gefordert:- Angabe der Projektbezeichnung;- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;- Angabe des Auftraggebers;- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);- Angaben zum Projekt, Gebäudeart/-nutzung;- Beauftragte HOAI-Leistungsphasen; Erbrachte Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung- Zeitpunkt der baulichen und technischen Fertigstellung (MM/JJJJ);- Zeitpunkt zur klinischen Inbetriebnahme- Ausführungszeitraum der beauftragten Leistungen (MM/JJJJ);- Herstellkosten der Technischen Ausrüstung der gegenständlichen Anlagen-gruppen in EUR netto nach DIN 276-1:(2018-12);- Auftragswert.- Projektbeschreibung;Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht.Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermögli-chen. Es müssen Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, einer vergleichbaren realisierten Referenz bei Neubauten von Gebäuden im Hochbau nachgewiesen werden.Folgende Mindestanforderungen werden gefordert:1. Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Planungsleis-tung in den Anlagengruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) der Technischen Ausrüstung bei einem Neubau eines Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung (Akutklinik mit Erfüllung überörtlicher Schwerpunktaufgaben in Diagnose und Therapie, mit mind. den Funktionsstellen Operation, Intensive Care unit (ICU) und Intermediate Care) mit mindestens 150 Betten oder eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen. Die Herstellkosten (gemäß Kostenfeststellung) der Technischen Ausrüstung in den Kostengruppen 440, und 450 gem. DIN 276-1-2018-12 betragen mindestens 40,0 Mio. EUR netto. Die klinische Inbetriebnahme erfolgte zwischen dem 01.01.2020 und der Teilnahmefrist.