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Verfahrensangaben

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Ergänzungsbau Grundschule Pliensa...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Esslingen
DE145340173
Ritterstraße 17
73728
Esslingen am Neckar
Deutschland
DE113
stadt@esslingen.de
0711 35120

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
DE308463027
70174
Stuttgart
Deutschland
DE111
matulke@lutzabel.com
0711 2825890-0
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
DE811469974
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45200000-9
45000000-7
45220000-5
45214100-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planung und schlüsselfertige Erstellung eines Ergänzungsbaus für eine Grundschule in der Pliensauvorstadt in Esslingen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Esslingen plant den Ergänzungsbau für die Grundschule Pliensauschule Esslingen a. N.
Das Baufeld schließt östlich des Schulhofs an und umfasst die derzeit noch bebauten Grundstücke Weilstraße 17 und 15 sowie Uhlandstraße 18. Für diese wird im Vorfeld zum geplanten Bauvorhaben von Seiten des AG die Baufreiheit hergestellt. Da die Stadt Esslingen zum aktuellen Zeitpunkt des Verfahrens vor dem sozialpolitischen Hintergrund die Auflösung von funktionierendem Wohnraum im Gebäude Uhlandstraße 18 prüft, besteht noch keine Klarheit darüber, ob die favorisierte Variante der Gebäudeanordnung in Nord-Süd-Ausrichtung, entlang der Uhlandstraße, realisiert werden kann. Aus diesem Grund ist seitens des AN eine Optionsvariante auszuarbeiten, welche die Gebäudeausrichtung entlang einer Ost-West-Achse, parallel zur Weilstraße vorsieht. Der AG beabsichtigt eine Entscheidung zugunsten einer Variante zum Ende des Teilnahmewettbewerbs zu forcieren. Der Stadt Esslingen steht für das ausgeschriebene Vorhaben derzeit ein vom Gemeinderat gewährtes Budget von maximal 10 Mio. Euro zur Verfügung. Es wird gebeten, dies bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
7.471.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2025
09.09.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
73728
Esslingen am Neckar
Deutschland
DE113

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Architektur und Funktionalität

Architektur und Funktionalität
Der Bieter soll mit seinem Entwurf eine standortadäquate, städtebauliche Einbindung erreichen. Die Vermittlung zwischen der nachbarschaftlichen Wohnbebauung und den großmaßstäblichen Baukörpern der Schule soll durch den Entwurf hergestellt werden. Im Dialog mit dem Bestand soll ein neuer Baustein entstehen, der eine gute Anbindung zu den bestehenden Baukörpern aufweist, durch die Einrahmung der Schulhoffläche eine campusähnliche Situation schafft und gleichzeitig eine eigene Identität aufweist.

Die Qualität der äußeren Erschließung und Orientierung, die Gestaltung der Eingangssituation und Einbindung der bestehenden Verkehrswege insbesondere im Schulhofbereich sind Bestandteil der Bewertung. Im Zuge der Planung sind ganzheitliche und gewerkeübergreifende Lösungen zu erarbeiten. Dazu zählt auch die technische und energetische Gebäudeversorgung hinsichtlich der bestehenden Grundstückssituation, Gebäudeausrichtung und Erschließung.

Der Auftraggeber erwartet eine qualitätsvolle Gestaltung im Inneren des Gebäudes sowie in Bezug auf die äußere Gestaltung und Formgebung. Letzteres wird in Bezug auf die Ausbildung des Baukörpers, die Strukturierung der Fassade und deren Gestaltungsvariabilität betrachtet.

Die innenräumliche Zonierung und Positionierung müssen eine sinnvolle Raumabfolge ergeben und den Nutzerbedarfen Rechnung tragen. Die im Raumprogramm vorgegebenen Flächen sind herzustellen. Eingang in die Bewertung findet ebenfalls eine wirtschaftliche Bauweise in Bezug auf das Verhältnis von Nutzfläche zu BGF. Die Qualität der Hauptkonstruktion und das Materialkonzept werden hinsichtlich ihrer Haltbarkeit und in Bezug auf deren bauphysikalische Eigenschaften betrachtet.

Gewichtung
22,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Energie-/ Haustechnikkonzept und Nachhaltigkeit

Energie-/ Haustechnikkonzept und Nachhaltigkeit
Der Auftraggeber erwartet städtebaulich und gestalterisch anspruchsvolle Entwürfe, die auf den Prinzipien des energieoptimierten und nachhaltigen Bauens basieren und die Anforderungen des Kriteriensystems "Nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg" (NBBW) erfüllen.
Aspekte wie Ressourcenschonung, Anwendung energieeffizienter Systeme, eine Energieerzeugung auf Grundlage erneuerbarer Energien und Zeiteffizienz in puncto Abwicklung des Bauablaufs stehen insbesondere im Fokus.
Es wird eine Lösung erwartet, welche einen effizienten Temperaturhaushalt und ein optimales Raumklima aufzeigt. Dabei wird Wert gelegt auf Lösungen zu einem sinnvollen Umgang mit dem Energiebedarf von Heizung und Kälte, mit dem Ziel den thermischen Komfort zu erhöhen als auch den Energieverbrauch / CO2-Ausstoß zu reduzieren. Wichtiger Teilaspekt ist eine effiziente und optimierte Wartungsmöglichkeit der konstruktiven als auch technischen Anlagen.
Das Konzept muss die Anforderungen des derzeit gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und im Falle von Gesetzesänderungen ist dieses weiterzuentwickeln. Zusätzlich sollen die mit dem Konzept erreichbaren Energieeffizienzstandards dargestellt werden und Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie diese erreicht werden können.
In der Beschreibung zum Entwurfskonzept soll darauf eingegangen werden, wie Schadstoffe vermieden werden können, wie die Nutzung von Tageslicht integriert werden kann, wie eine langlebige Konstruktion sicherzustellen ist sowie die Maximierung des PV-Flächenanteils und die Möglichkeit von begrünten Flächen Eingang finden können. In den Ausführungen soll der ökologische Ansatz der Gebäudeherstellung, Nutzung und Entsorgung dargelegt werden. Welche Maßnahmen bestehen, um Transportwege über den Lebenszyklus betrachtet möglichst gering zu halten? Wie kann sichergestellt werden, dass Baumaterialien möglichst klimagerecht eingesetzt werden (Zertifizierungen von Holz, Zertifizierungen von Beton, klimafreundliche Dämmstoffe etc.)? Lässt es die vorgesehene Konstruktion zu, ressourcenschonend rückgebaut zu werden? Sind die einzelnen Bestandteile sortenrein trennbar und erfüllen diese ein hohes Maß an Recyclingfähigkeit?
Der Entwurf soll durch die Auswahl der Baustoffe und die energetische Konzeption im Ergebnis ein gutes Verhältnis zwischen Investitions- und Betriebskosten aufweisen.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Terminablauf und -sicherung

Terminablauf und -sicherung
Der Auftraggeber fordert die konzeptionelle Darlegung, wie die Komplexität der Bauaufgabe in der Planung, Arbeitsvorbereitung, Vorfertigung und Ausführung umgesetzt wird. Die Aufgabe der Bieter ist es Lösungen für den Planungs-, Produktions- und Bauablauf sowie die Bauabfolge zu erarbeiten.
Der Auftraggeber erwartet eine schlüssige Darstellung des Planungs-, Produktions- und Bauablaufs sowie Bauabfolge, die die Rahmentermine einhält. Eine schematische Darstellung des Bauablaufs, der die Planung integriert und diese gleichzeitig nach dem Bauprozess in übersichtliche Pakete gliedert, die Überschneidungen von Planung/Bau darstellt und aufzeigt sowie die Prüfzeiten des AGs berücksichtigt und realisierbar macht, wird positiv gewertet.
Der Bieter soll darlegen, wie die Qualität der Ausführung bei Einhaltung der Geometrie ständig überwacht und so sichergestellt wird. Ebenso zu berücksichtigen sind Qualitätsbegehungen mit dem AG zur Prüfung der Qualität an Schlüsselstellen (repräsentative Bereiche).
Die Leistungen erfolgen im Umfeld des normalen Schulbetriebs. Daher soll der Bieter darstellen, wie er mit etwaigen Einwirkungen auf den Schulbetrieb und etwaige damit zusammenhängende Gefahren am Baufeld und den Zufahrtstraßen umgehen will. Das Konzept wird umso besser bewertet, je geringer die Einwirkungen sind und je überzeugender der Bieter darstellen kann, dass er Gefahren vorausschauend entgegenwirkt. Hierzu ist die Planung der Baustelleneinrichtung und der Baulogistik zu entwerfen.
Der AG erwartet eine möglichst genaue Erläuterung der Umsetzung der Sicherheit der Baustelle, unter Berücksichtigung auch des Lieferkettenmanagements sowie der Anlieferlogistik.
Je schlüssiger der AG darstellt, dass die Sicherheit der Baustelle gewährleistet wird, desto besser wird sein Konzept bewertet. Dabei sind Angaben bspw. Zugangskontrollen, Zugangsregelungen, Bewachung während der Arbeitszeiten und nach Feierabend zu machen.
Mit den optimierten Planungs- und Bauabläufen sollen auch die damit zusammenhängenden Nachteile und Risiken in dem Konzept dargestellt werden, ebenso das Vorgehen bei der Planung des Bieters, wie er mit diesen umgeht.

Gewichtung
4,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Team und Organisation

Team und Organisation

Das auftragsbezogene Konzept hat in Textform darzustellen, welche organisatorischen Dispositionen vom Bieter im Auftragsfall zur Umsetzung der vorliegend ausgeschriebenen Leistung getroffen werden. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat auf folgende Aspekte einzugehen:

Organigramm des Bieters:
Interne Projektorganisation des Bieters (inklusive Subunternehmer / Mitglieder einer Bietergemeinschaft) in Form eines Organigramms, mit Angabe der Zuständigkeiten, Funktionen, Namen der Mitarbeiter (inkl. Vertretung), bezogen auf die einzelnen Beauftragungsblöcke. Dabei soll der Bieter eine schnittstellenarme und klare Organisation darstellen.

Konzept für Projektstartphase:
Darstellung des Planungsablaufs mit Terminkonzept unter Berücksichtigung der internen und externen Planungsleistungen. Die Vergabestelle erwartet ein schlüssiges Konzept, wie am besten der Austausch der Vertragspartner und die Herangehensweise erfolgen soll.

Bei der Darstellung der Projektstartphase soll insbesondere eine Auseinandersetzung mit der vorliegenden Zielplanung erfolgen, die einen Rahmen und eine Orientierung bietet. Dabei erwartet der Auftraggeber, auch über den Rahmen hinausgehend, eine Darstellung der Chancen und Risiken sowie Vor- und Nachteilen bei der Umsetzung dieser Zielplanung. Die Bieter sollen in groben Zügen (und ggfls. mit Skizzen) erläutern, mit welchen Maßnahmen etwaig von ihnen erkannte Risiken und/oder Nachteile der Zielplanung entgegengewirkt werden kann und zu welchen Konsequenzen (in Bezug auf Kosten, Qualitäten, Zeit, Betrieb) dies führen kann.

Für den Auftraggeber ist es wichtig, dass der vom Auftragnehmer eingesetzte Gesamtprojektleiter über eine solche Qualifikation und Erfahrung verfügt, dass er die Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugegebenen Fertigstellungstermin sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird (Zielvorstellung des Auftraggebers). Bewertet wird daher auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen die Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie der Fachprojektleiter.

Hierbei wird bewertet, inwieweit diese Eigenschaften (Qualifikation und Erfahrung) Gewähr dafür bieten, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall die beschriebenen Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugegebenen Fertigstellungstermin einhalten sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird.

Der Bieter/die Bietergemeinschaft soll Unterlagen vorlegen, aus denen die (Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters und der Fachprojektleiter beurteilt werden kann.

Erforderlich ist eine Erfahrung in berufsspezifischer Tätigkeit bei vergleichbaren Projekten von mindestens 10 Jahre.

Gewichtung
4,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber fünf Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
Kriterium Gebäudeart
a) Gegenstand der Referenz war ein Universitätsgebäude 1 Punkt
b) Gegenstand der Referenz war eine berufliche Schule 2 Punkte
c) Gegenstand der Referenz war eine allgemeinbildende Schule 3 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Auftragswert des Referenzgebäudes brutto (KG 200 ? 700 nach DIN 276, ohne KG 600) Bauvolumen
a) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600)
5-7 Mio. EUR brutto 1 Punkte
b) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600)
zwischen 7,0 Mio. EUR und 9,0 Mio. brutto 2 Punkte
c) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600)
> 9,0 Mio. EUR brutto 3 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Auftragswert des Referenzgebäudes brutto (KG 200 - 400 nach DIN 276) Planungsvolumen
a) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 400 nach DIN 276)
5-7 Mio. EUR brutto 1 Punkte
b) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 400 nach DIN 276)
zwischen 7,0 Mio. EUR und 9,0 Mio. brutto 2 Punkte
c) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 400 nach DIN 276)
> 9,0 Mio. EUR brutto 3 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Insgesamt können maximal 27 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorlegen kann.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
8

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

2

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

7.471.000,00
EUR
8.439.088,32
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1208
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Ergänzungsbau Grundschule Pliensauschule Esslingen a. N.
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Rommel SF-Bau GmbH & Co.KG
HRA 11271
Mittleres Unternehmen
Von-Pistorius-Str.14
70188
Stuttgart
Deutschland
DE111
kalkulation_sfb@gottlob-rommel.de
0711 25565-0
0711 25565-14
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

09.10.2025
17.11.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

7.471.000,00
EUR

Angaben zum Angebot

Letztangebot
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung