Gegenstand des Verfahrens ist Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Elektroinstallation der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die "Generalsanierung Rems-Murr-Klinikum Schorndorf".
Das Projekt teilt sich in Vorabmaßnahmen (Station 1, ZPA, Labor) und die Hauptmaßnah-me (Funktionsneubau), sowie die zusätzlichen Leistungen "Kapelle" und BOS-Funkausstattung.
Vorabmaßnahmen:
Die Vorabmaßnahmen ZPA, Station 1 und Labor befinden sich derzeit noch in der baulichen Umsetzung. Mit der Fertigstellung der Station 1 können die Vorabmaßnahmen demnach voraussichtlich bis Juli 2026 abgeschlossen werden.
Zum aktuellen Stand sind ca. 95 % der Bauleistungen der Vorabmaßnahmen ausgeschrieben und vergeben. Lediglich Kleingewerke (bspw. Schreiner, Textilien) und Eigenbeschaffungen (bspw. Handfeuerlöscher, Beschilderung, Schließanlage) sind noch offen. Die bereits erfolgten Vergaben und noch ausständigen Ausschreibungen können der Anlage entnommen werden.
Der Anlage (Leistungsstand) kann der aktuelle Planstand entnommen werden.
Hauptmaßnahme:
Parallel zu den Vorabmaßnahmen wird seit Anfang 2024 die Hauptmaßnahme durchgeführt. Die Erdarbeiten nebst Betonage der Bodenplatte sind bereits fertiggestellt. Derzeit werden die Rohbauarbeiten im UG, OG, und 1. OG sind bereits ausgeführt, das 2. OG befindet sich derzeit in Ausführung. Der Rohbau wird nach aktuellem Stand Ende des Jahres 2025 fertig gestellt sein. Die bauliche Fertigstellung ist gemäß aktuellem Terminplan für September 2027 vorgesehen.
Zur Hauptmaßnahme sind bislang ca. 24 % vergeben, unter anderem die bauvorbereitenden Maßnahmen (Rodung, Abbruch) sowie der Erd- und Rohbau nebst Gerüstbauarbeiten, Aufzugsanlagen und Fassade. Die Gewerke Fenster sowie der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Kälte), Medizintechnik und Innenausbau (Trockenbau, Estrich, etc.) sind noch nicht vergeben. Die bereits erfolgten Vergaben und noch ausständigen Ausschreibungen können der Anlage entnommen werden.
"Kapelle":
Da sich aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen (Vorabmaßnahmen + Hauptmaßnahmen) ein zusätzlicher Raumbedarf ergibt und das Personal der Seelsorge untergebracht werden muss müssen im Bereich der Kapelle zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden.
Es ist demnach ein Besprechungsraum für 6-8 Personen und ein Büro mit 2 Arbeitsplätzen, welche in die Kapelle integriert werden sollen zu planen und umzusetzen. Hierfür wird eine Tektur zu den Bauantragsunterlagen erforderlich werden. Gegenstand der Beauftragung sollen die Leistungsphasen 1 bis 8 sein, optional Lph. 9.
BOS-Funkausstattung:
Mit der Baugenehmigung (siehe Anlage) wird im Punkt 3.0.01.25 gefordert, dass für den Neubau und das Bestandsgebäude im fertigen Ausbauzustand eine ausreichende Funkversorgung für tragbare BOS-Funkgeräte (Trageweise am Körper mit Wendelantenne) im digitalen BOS-Funksystem vorhanden sein muss. Es ist davon auszugehen, dass im Bestand keine ausreichende Funkversorgung gegeben ist und daher eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu installieren ist. Falls notwendig, kann diese Maßnahme auch erst nach Fertigstellung des Neubaus nachträglich umgesetzt werden. Gegenstand der Beauftragung sollen die Leistungsphasen 1 bis 8 sein, optional Lph. 9.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern in der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt werden.