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Verfahrensangaben

Bekanntmachung vergebener Auftrag: Laboraustattung

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität München
09-1512029-07
Arcisstraße 21
80333
München
Deutschland
DE212
ZA 4
ndb.tum@moto-pm.de
+49 160 913 099 60

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45214600-6
45214610-9
45214400-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Am Standort der Technischen Universität München in Garching wird in zwei Bauabschnitten ein mehrgeschossiges Laborgebäude mit anteiligen Büroflächen errichtet. Das Gebäude soll von den Lehrstühlen für naturwissenschaftliche Didaktik und Teilen der Bauchemie ("NDB") genutzt werden. Das Gebäude wird aus 4 Vollgeschossen (Erdgeschoss und 3 Obergeschosse) und einen Staffelgeschoss errichtet.

Gegenstand des Auftrags ist die fachgerechte Neuausstattung der Laborräume dieses Gebäudes nach Kostengruppe 473 gemäß DIN 276:2018-12 im Rahmen des 2. Bauab-schnitts. Bei den auszustattenden Laboren handelt es sich im 1. Obergeschoss um größtenteils chemisch-analytische Labore gemäß GefStoffV, im 2. Obergeschoss um chemische-bauphysikalische Labore gemäß GefStoffV und im 3. Obergeschoss um chemisch-biologische bzw. gentechnische Labore der Schutz- und Sicherheitsstufen 1 gemäß GenTSV bzw. 2 gemäß BioStoffV.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bauleistung Laborausstattung für die Technische Universität München - Naturwissenschaftliche Didaktik und Bauchemie - in Garching mit folgendem Umfang:
1. Laborausstattung KG 473 1.1 Laborarbeitstische ohne Medien, 1.2 Laborarbeitstische mit Medien, 1.3 Hochschränke, Hängeschränke, Rollcontainer, 1.4 Abzüge und Sicherheitsschränke, 1.5 Armaturen, DLH, 1.6 Vakuumversorgung, 1.7 Einbaugeräte, 1.8 Laborstühle, 1.9 Kühlzelle, 1.10 Klimakammer, 2. Besondere Leistungen KG 473, 2.1 Besondere Leistungen, 2.2 Stundenlohnarbeiten, 3. Wartung KG 473, 3.1 Wartung.

Umfang der Auftragsvergabe

2.700.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
13.04.2026
09.10.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lichtenbergstraße 2c, Gebäude 5305
85748
Garching
Deutschland
DE21H

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Beginn Störungsbeseitigung vor Ort

Der Bieter hat mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt

- "Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Beginn Störungsbeseitigung vor Ort"

zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen.

Der Bieter hat in dem Formblatt anzugeben, innerhalb welcher Frist (in Stunden, als ganze Zahl anzugeben) nach Eingang einer Störungsmeldung über die offiziell benannten Meldekanäle (Telefonhotline, E-Mail oder Ticketportal) er spätestens mit der Störungsbeseitigung durch qualifiziertes Personal vor Ort in den Laborräumen des Auftraggebers beginnen kann. Die Zeitspanne ist als Zeitraum zwischen dem registrierten Eingang der Störungsmeldung im System des Auftragnehmers (Zeitstempel im Ticketsystem, Eingang E-Mail bzw. Hotline-Protokoll) und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn des Technikers in den Laborräumen zu verstehen. Für die Angaben ist von üblichen Servicezeiten (Montag bis Freitag, 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) auszugehen. Eine Unterscheidung in Störungsklassen bzw. Störungsgrade erfolgt nicht. Es ist eine ganze, konkrete Zahl anzugeben.

Zusätzlich ist die Angabe des Zeitraums zu plausibilieren. Hierzu kann der Bieter bspw. Angaben zu seinen etwaigen Service-Standorten bzw. der Service-Standorte seiner etwaig hierzu eingesetzten Unterauftragnehmer machen. Der Wertung unterfällt allein der angegebene Zeitraum in Stunden. Die Plausibilisierung dient der Überprüfung der Angabe.

Der vom Bieter angebotene Zeitraum wird im Falle der Beauftragung verbindlicher Vertragsbestandteil.

Gewichtung
0,20

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotssumme brutto

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Angebotssumme brutto zu benennen und hierzu

- das vollständig bepreiste Leistungsverzeichnis sowie

- Angaben zur Preisermittlung entsprechend den VHB Bayern Formblättern 221 oder 222

zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen.

Die Angebotssumme brutto muss sämtliche Kosten des Auftragnehmers abdecken.

Der Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe eines Angebots mit einer Bindefrist von 2 Monaten nach Ablauf der Angebotsabgabefrist einverstanden.

Gewichtung
0,80
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB und § 19 EU Abs. 2 Satz 4 VOB/A darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB und § 19 EU Abs. 2 VOB/A geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4
0

Größe der Unternehmen

4
1
2
1

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

1
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

TUM NDB
Laboraustattung
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

regineering GmbH
DE 814 503 707
Kleines Unternehmen
Am Dörrenhof 13A
85131
Preith
Deutschland
DE219
info@regineering.com
08421 93766-0
08421 93766-69
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.03.2026
13.04.2026

Angaben zum Angebot

TUM NDB Laboraustattung
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung