europaweiten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Teilneubau der Straßenmeisterei Eningen u.A.
Der AG überträgt dem AN die Planung, den schlüsselfertigen, funktionsbereiten und zur Aufnahme des Betriebs durch den AG geeigneten Teilneubau einer Straßenmeisterei auf dem Grundstück, Reutlingerstraße 93 in 72800 Eningen u. A. (Flst. Nr. 2102/1) ein-schließlich der Planung der Neugestaltung des Grundstücks und der Planung und Umsetzung der öffentlichen Erschließung bis zur Leistungsgrenze bzw. bis zum Medienanschlusspunkt.Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten, den Teilneubau der Straßenmeisterei nach den Vorgaben des Raumprogramms und der funktionalen Leistungsbeschreibung zu planen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit zu errichten.Die jeweiligen Leistungen der Planung und des Neubaus können von verschiedenen Unternehmen durchgeführt werden. Gegenüber dem Auftraggeber ist jedoch ein Gesamtangebot abzugeben.
Bei diesem Kriterium werden alle Planunterlagen sowie Konzepte bewertet. Dabei beurteilt der Auftraggeber:- Architekturkonzept und angemessene Architektursprache für einen Betriebshof. - Überzeugendes Konzept zu Farbigkeit, Materialität und Oberflächen der Fassadenmaterialien. - Gestaltungsqualität der Freiflächen und die Lichtsituation der Außenanlagen bei Tag und bei Nacht. - Gestaltung einer effizienten Stellplatzorganisation im Außenbereich. - Umsetzbarkeit und Einfachheit Brandschutzkonzept
Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme erhält 500 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die beim (mindestens) 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Bei diesem Kriterium werden alle Planunterlagen sowie Konzepte bewertet. Dabei beurteilt der Auftraggeber: Anordnung der Gebäude und Funktionsbereiche für einen effizienten Betrieb der Straßenmeisterei. (Zuordnung Funktionsbereiche, Anordnung Nebenflächen und Bereichsübergänge)- Fahrwege zwischen und in den Gebäuden für einen effizienten Betrieb der Straßenmeisterei. (Effizienz, Struktur, Wegeführung, Verzahnungen) - Einhaltung Vorgaben aus Affinitätenschema. - Umsetzung der Vorgaben aus Raumprogramm.
Bei diesem Kriterium werden alle Planunterlagen sowie Konzepte bewertet. Dabei beurteilt der Auftraggeber:- Umsetzung Energiekonzept und Raumklimakonzept aus BAB. - Größe der PV-Anlage und Batteriespeicher. (Bieter mit größter PV-Fläche erhält max. Punktzahl, die an-deren Bieter erhalten linear dazu weniger Punkte. Bewertung Größe Batteriespeicher nach gleicher Systematik). - Umsetzung einer für den Betrieb der Straßenmeisterei optimierten Gebäudetechnik. - CO2-Bilanz - Energie-Autarkie bezogen auf den Strombedarf. - Verwendung nachhaltiger Baumaterialien (in Bezug auf graue Energie).
ProjektabwicklungBei diesem Kriterium werden alle Planunterlagen sowie Konzepte bewertet. Dabei beurteilt der Auftraggeber: - Darstellung und Umsetzbarkeit der Terminplanung und des Fertigstellungstermins.- Konzept zur Einbindung von innovativen Systemen wie BIM und Lean Construction Management.- Schlüssiger und sinnvoller Baustelleneinrichtungsplan.- Konzept und Darstellung zur Sicherstellung des Betriebs der Salz-Soleanlage von Oktober bis April auf dem Gelände während der Bauphase.- Konzept und Darstellung zur Sicherstellung der Versorgung des Verwaltungsgebäudes mit den unterschiedlichen Medien.- Konzept und Darstellung zur Sicherstellung der notwendigen Fläche für den Mindestbetrieb auf dem Gelände während der Bauphase.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendma-chung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Kriterium Gebäudeart der Referenza) Produktionshalle, Feuerwehrhaus, Rettungswacht o.Ä. 1 Punktb) Betriebshof oder LKW-Werkstatt 2 Punktec) Straßenmeisterei 3 Punkte
Kriterium "Bauvolumen"a) ab 7 bis 9 EUR netto (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 1 Punktb) 9 bis 11 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 2 Punktec) ab 11 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 3 Punkte
Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme"a) Inbetriebnahme vor dem 31.12.2016 1 Punktb) Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2019 2 Punktec) Inbetriebnahme ab 2020 3 Punkte
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276)"a) ab 4 bis 5 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 1 Punktb) 5 bis 6 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 2 Punktec) ab 6 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 3 Punkte
Kriterium Gebäudeart der Referenzd) Produktionshalle, Feuerwehrhaus, Rettungswacht o.Ä. 1 Punkte) Betriebshof oder LKW-Werkstatt 2 Punktef) Straßenmeisterei 3 Punkte
Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in An-hang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen und Eigen-erklärungen zu Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland)
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nach-weis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" und "schlüsselfertiger Bau";
Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.