Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3, höchsten 5 geeignete Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
1. Anzahl der Stellplätze
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte anhand der Anzahl der Stellplätze Die Bewertung erfolgt nach folgender Maßgabe:
<= 700 Stellplätze 4 Punkte
> 700 Stellplätze 7 Punkte
>= 850 Stellplätze 10 Punkte
Es werden bei diesem Bewertungskriterium maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Die maximale Anzahl an Punkten ist damit 30.
2. Gesamtjahresumsatz
Bewertet wird der Durchschnitt des Gesamtjahresumsatz von vergleichbaren Projekten (Planung und Bau eines Parkhauses mit über 600 Stellplätzen) in den Leistungsphasen 5 - 8 in den letzten drei Geschäftsjahren.
>= 20.000.000 EUR: 10 Punkte
< 20.000.000 EUR und ? 16.000.000 EUR: 8 Punkte
< 16.000.000 EUR und ? 12.000.000 EUR: 6 Punkte
< 12.000.000 EUR und ? 8.000.000 EUR: 4 Punkte
< 8.000.000 EUR und ? 4.000.000 EUR: 2 Punkte
3. Arbeitskräfte
Bewertet wird die beim Bieter durchschnittlich beschäftigte Anzahl an Arbeitskräften in den Leistungsphasen 5 - 8 in den letzten drei Geschäftsjahren.
>= 50 Gesamtmitarbeitende LPH 5-8: 10 Punkte
< 50 Gesamtmitarbeiter LPH 5-8 und
>= 40 Gesamtmitarbeitende LPH 5-8: 8 Punkte
< 40 Gesamtmitarbeiter LPH 5-8 und
>= 30 Gesamtmitarbeitende LPH 5-8: 6 Punkte
< 30 Gesamtmitarbeiter LPH 5-8 und
>= 20 Gesamtmitarbeitende LPH 5-8: 4 Punkte
< 20 Gesamtmitarbeiter LPH 5-8: 0 Punkte
Es können maximal 50 Punkte erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, erhält derjenige Bewerber/diejenige Bewerbergemeinschaft den Vorzug, dessen beste Referenz mehr Stellplätze vorweisen kann.