Beschaffung Rüstwagen nach DIN 14555-3:2025-11 in 4 Losen
Die Stadt Waldkraiburg, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Waldkraiburg, beabsichtigt einen Rüstwagen mit Ladebordwand (RW) zu beschaffen. Dabei soll es sich nach Norm um einen Rüstwagen nach DIN 14555-3:2025-11 handeln.Der Rüstwagen mit Ladebordwand und Beladung wird in vier Losen ausgeschrieben.- Los 1: Fahrgestell- Los 2: Aufbau/Ausbau und Rollcontainer- Los 3: Beladung- Los 4: Rettungsgeräte, Akku-Werkzeuge und Zubehör
Lieferleistungen über die Lieferung eines Rüstwagens nach DIN 14555-3:2025-11 für die Feuerwehr der Stadt Waldkraiburg in 4 Losen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
gem. § 56 VgV
§§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (wie in der Leistungsbeschreibung- und -verzeichnis, Anlage AV_1 beschrieben oder vergleichbar) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025), in EUR netto.Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
Aktuell gültiger auf den Bieter ausgestellter Nachweis über ein zertifiziertes Managementsystem für Qualität nach DIN EN ISO 9.001. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das den Referenzauftrag durchgeführt hat,- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzauftrag,- der Auftragsbezeichnung,- der Auftragsbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und er-brachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,- des Zeitpunkts der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzauftrags (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt sich bzgl.- Los 1 um eine Referenz über die Lieferung eines Rüstwagenfahrgestells.- Los 2 um eine Referenz über die Lieferung eines Rüstwagenaufbaus/-ausbaus, einschl. Montage auf das Fahrgestell. Eine der drei Referenzen (über gebaute Rüstwägen) soll als RW mit Ladebordwand ausgeführt sein.- Los 3 um eine Referenz über die Lieferung einer Rüstwagenbeladung.- Los 4 um eine Referenz über die Lieferung der Rettungsgeräte, Akku-Werkzeuge und Zubehör für einen Rüstwagen. 2. Die Leistung wurde jeweils für jedes Los innerhalb der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025) an den Auftraggeber übergeben.