Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzprojekte (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die 3 Referenzprojekte gelten als geeignet, wenn die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Jedes der 3 Referenzprojekte beinhaltet dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen mindestens der Leistungsphasen 1 bis 5 der Fachplanung Ingenieurbauwerk Baugrube/Verbau gem. §§ 41 ff. i. V. m. Anlage 12 HOAI
2. Baukosten jedes Referenzprojekts (nur Kosten Baugrube/Verbau inkl. Erdarbeiten): Mindestens 2 Mio. EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mit-glieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog).
3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Angebote in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 5 im Zeitraum 01.01.2023 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2023 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 5) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen/Eignung (Anlage 5) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.