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Verfahrensangaben

Bekanntmachung vergebener Auftrag: MST FNS Beschilderung

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MÜNCHENSTIFT GmbH
DE190458405
Kirchseeoner Str. 3
81669
München
Deutschland
DE212
bau@muenchenstift.de
+49 89 62020 300
+49 89 62020 830351

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34928470-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungen der Beschilderung i.R.d. BV Neubau Pflegewohnheim Franz-Nißl-Straße Münchenstift GmbH (im Folgenden: AG)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungen der Beschilderung i.R.d. BV Neubau Pflegewohnheim Franz-Nißl-Straße des AG mit folgendem Umfang:

Geschosskennungen: 8 Stk
Türschilder: 878 Stk
Fahnenschilder: 138 Stk
Einbauschränke: 25 Stück
Durchlaufschutz: 156 Stk.
Wandgrafiken: 120 Stk

Umfang der Auftragsvergabe

99.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
08.07.2026
04.08.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Franz-Nißl-Straße
80999
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
2) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Vergabeplattform registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Der Auftraggeber informiert die Wirtschaftsteilnehmer, die sich registriert haben, über die Vergabeplattform über beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie sonstige Mitteilungen. Jeder Wirtschaftsteilnehmer erhält mit der Registrierung Zugriff auf ein individuelles Postfach, das von der Vergabestelle für die Kommunikation verwendet wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die individuellen Postfächer auf der Vergabeplattform für die rechtswirksame Übermittlung verfahrens-erheblicher Erklärungen genutzt werden. Der Wirtschaftsteilnehmer bringt durch seine Registrierung zum Ausdruck, Rechtsgeschäfte mittels elektronischer Erklärungen in Form von Nachrichten über die Vergabeplattform abschließen zu wollen. Das individuelle Postfach gehört dementsprechend zum Machtbereich des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers. Für den Zugang verfahrenserheblicher Erklä-rungen kommt es daher nicht auf den Zugang von etwaigen Notifizierungs-E-Mails über versandte Informationen an, sondern es genügt bereits allein der Eingang der Nachricht im individuellen Postfach des jeweiligen Teilnehmers auf der Vergabeplattform. Die zusätzliche Information über die Einstellung einer neuen Nachricht auf der Vergabeplattform per E-Mail erfolgt also lediglich zu In-formationszwecken und ist für den Zugang nicht erforderlich. Solange Wirtschaftsteilnehmer sich nicht auf der Vergabeplattform in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens registrieren, obliegt es ihnen, sich dort laufend selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren (Holschuld).
4) Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Vergabeplattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Telefon: +49234-298796-11 (Montag-Freitag 7-17 Uhr) E-Mail: support@cosinex.de. Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP.
5) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor.
6) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Ergeben sich für den Bieter/die Bietergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter/der Bietergemeinschaft, unverzüglich - spätestens zu der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Stellung von Bieterfragen - über die Vergabeplattform seine Frage(n) zu stellen bzw. auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler hinzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieterfragen nach dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Datum zu beantworten. Anfragen außerhalb der Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
7) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, und dass im Auftragsfall alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

8
8
0

Größe der Unternehmen

8
0
4
4

Herkunft der Unternehmen

1
0

Überprüfung der Angebote

0
5
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

VE 323
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Kroul Werbetechnik Gmbh
DE 131 455 099
Kleines Unternehmen
Innere Passauer Str. 25/27
94315
Straubing
Deutschland
DE223
raphael.kroul@kroul.de
015142454114
+49 (0)9421 - 847 24-26
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

02.03.2026
13.03.2026

Angaben zum Angebot

VE 323
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung