Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Als Eignungskriterium gefordert sind drei (3) (Mindestanforderung) ausgeführte Referenzprojekte des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ihm beauftragte und erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden fünf Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über die Ausstattung eines
a) chemischen / chemisch-bauphysikalischen Labors gemäß GefStoffV, oder
b) eines chemisch-biologischen bzw. gentechnischen Labors mindestens der Schutz- und Sicherheitsstufe 1 gem. GenTSV bzw. gemäß BioStoffV.
2. Auftragssumme des Referenzprojekts: mindestens 3.000.000,- EUR brutto. Auftragssumme ist die den Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft betreffende vertraglich vereinbarte Gesamtvergütung für die beauftragte und erbrachte Laborausstattungsleistung.
3. Netto-Raumfläche (NRF) gemäß DIN 277:2021-08 der Labore des Referenzprojekts: Mindestens 1.000 m2. Netto-Raumfläche in diesem Sinn sind nur solche Netto-Raumflächen, die vom Umfang des Ausstattungsauftrags erfasst sind.
4. Fertigstellungsdauer: Der Zeitraum zwischen Beauftragung und Abnahme der beauftragten Ausstattungsleistungen darf maximal 8 Monate betragen haben.
5. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Das Referenzprojekt muss im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Fristablauf der Abgabe des Angebots abgenommen worden sein (das Referenzprojekt kann vor dem 01.01.2021 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung verwiesen.
Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung (= drei (3) Referenzen, die sämtliche Anforderungen nach den o.g. Ziffern 1. bis 5. erfüllen) erfolgt der Ausschluss des Angebots.