Verfahrensangaben

Laboraustattung

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.01.2026
23.01.2026 09:00 Uhr
23.01.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität München
09-1512029-07
Arcisstraße 21
80333
München
Deutschland
DE212
ZA 4
ndb.tum@moto-pm.de
+49 160 913 099 60

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45214600-6
45214610-9
45214400-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Am Standort der Technischen Universität München in Garching wird in zwei Bauabschnitten ein mehrgeschossiges Laborgebäude mit anteiligen Büroflächen errichtet. Das Gebäude soll von den Lehrstühlen für naturwissenschaftliche Didaktik und Teilen der Bauchemie ("NDB") genutzt werden. Das Gebäude wird aus 4 Vollgeschossen (Erdgeschoss und 3 Obergeschosse) und einen Staffelgeschoss errichtet.

Gegenstand des Auftrags ist die fachgerechte Neuausstattung der Laborräume dieses Gebäudes nach Kostengruppe 473 gemäß DIN 276:2018-12 im Rahmen des 2. Bauab-schnitts. Bei den auszustattenden Laboren handelt es sich im 1. Obergeschoss um größtenteils chemisch-analytische Labore gemäß GefStoffV, im 2. Obergeschoss um chemische-bauphysikalische Labore gemäß GefStoffV und im 3. Obergeschoss um chemisch-biologische bzw. gentechnische Labore der Schutz- und Sicherheitsstufen 1 gemäß GenTSV bzw. 2 gemäß BioStoffV.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bauleistung Laborausstattung für die Technische Universität München - Naturwissenschaftliche Didaktik und Bauchemie - in Garching mit folgendem Umfang:
1. Laborausstattung KG 473 1.1 Laborarbeitstische ohne Medien, 1.2 Laborarbeitstische mit Medien, 1.3 Hochschränke, Hängeschränke, Rollcontainer, 1.4 Abzüge und Sicherheitsschränke, 1.5 Armaturen, DLH, 1.6 Vakuumversorgung, 1.7 Einbaugeräte, 1.8 Laborstühle, 1.9 Kühlzelle, 1.10 Klimakammer, 2. Besondere Leistungen KG 473, 2.1 Besondere Leistungen, 2.2 Stundenlohnarbeiten, 3. Wartung KG 473, 3.1 Wartung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
13.04.2026
31.07.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lichtenbergstraße 2c, Gebäude 5305
85748
Garching
Deutschland
DE21H

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Störungsbeseitigung vor Ort

Der Bieter hat mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt

- "Zeitraum zwischen Störungsmeldung und Störungsbeseitigung vor Ort"

zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen.

Der Bieter hat in dem Formblatt anzugeben, innerhalb welcher Frist (in Stunden, als ganze Zahl anzugeben) nach Eingang einer Störungsmeldung über die offiziell benannten Meldekanäle (Telefonhotline, E-Mail oder Ticketportal) er spätestens mit der Störungsbeseitigung durch qualifiziertes Personal vor Ort in den Laborräumen des Auftraggebers beginnen kann. Die Zeitspanne ist als Zeitraum zwischen dem registrierten Eingang der Störungsmeldung im System des Auftragnehmers (Zeitstempel im Ticketsystem, Eingang E-Mail bzw. Hotline-Protokoll) und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn des Technikers in den Laborräumen zu verstehen. Für die Angaben ist von üblichen Servicezeiten (Montag bis Freitag, 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) auszugehen. Eine Unterscheidung in Störungsklassen bzw. Störungsgrade erfolgt nicht. Es ist eine ganze, konkrete Zahl anzugeben.

Zusätzlich ist die Angabe des Zeitraums zu plausibilieren. Hierzu kann der Bieter bspw. Angaben zu seinen etwaigen Service-Standorten bzw. der Service-Standorte seiner etwaig hierzu eingesetzten Unterauftragnehmer machen. Der Wertung unterfällt allein der angegebene Zeitraum in Stunden. Die Plausibilisierung dient der Überprüfung der Angabe.

Der vom Bieter angebotene Zeitraum wird im Falle der Beauftragung verbindlicher Vertragsbestandteil.

Gewichtung
0,15

Zuschlagskriterium

Qualität
Angaben zu Projekt- und Bauleiter: Berufserfahrung nach Berufsjahren

Der Bieter hat mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt

- "Angaben zu Projekt- und Bauleiter"

zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen.

Der Bieter hat in dem Formblatt den für den Auftrag vorgesehenen Projekt- sowie den Bauleiter namentlich zu benennen und deren Berufserfahrung anzugeben.

Zur Bewertung der für den Auftragsgegenstand einschlägigen Erfahrung des Projekt- und des Bauleiters erwartet der AG u.a. die Angabe der jeweiligen Berufserfahrung in Jahren.

Hinsichtlich der Berufserfahrung nach Berufsjahren gilt: Bewertet wird die Anzahl der Berufsjahre auf der angebotenen Position (Projektleiter / Bauleiter).

Gewichtung
0,15

Zuschlagskriterium

Qualität
Angaben zu Projekt- und Bauleiter: Berufserfahrung nach Berufsjahren

Der Bieter hat mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt

- "Angaben zu Projekt- und Bauleiter"

zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen.

Der Bieter hat in dem Formblatt den für den Auftrag vorgesehenen Projekt- sowie den Bauleiter namentlich zu benennen und deren Berufserfahrung anzugeben.

Zur Bewertung der für den Auftragsgegenstand einschlägigen Erfahrung des Projekt- und des Bauleiters erwartet der AG u.a. eine nachvollziehbare Darstellung von jeweils zwei (2) mit dem Angebot anzugebenden persönlichen Referenzprojekten über nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum von 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist, die erkennen lassen, wie der Projektleiter und der Bauleiter vergleichbare Aufgaben in dieser Funktion in der Vergangenheit erfüllt haben, um prognostisch sicherzustellen, dass die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestmöglich erbracht werden.

Hinsichtlich der Berufserfahrung nach Referenzprojekten gilt: Bewertet wird im Hinblick auf die Vergleichbarkeit Art, Inhalt und Umfang der jeweils erbrachten Leistungen sowie mit der Aufgabenstellung vergleichbare Anforderungen des Referenzprojekts und wie diese vom Projekt- und Bauleiter jeweils im Sinne des Projekterfolgs adressiert worden sind. Die in diesem Unterkriterium benannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander.

Gewichtung
0,15

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotssumme brutto

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Angebotssumme brutto zu benennen und hierzu

- das vollständig bepreiste Leistungsverzeichnis sowie

- Angaben zur Preisermittlung entsprechend den VHB Bayern Formblättern 221 oder 222

zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen einzureichen.

Die Angebotssumme brutto muss sämtliche Kosten des Auftragnehmers abdecken.

Der Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe eines Angebots mit einer Bindefrist von 2 Monaten nach Ablauf der Angebotsabgabefrist einverstanden.

Gewichtung
0,55
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PM5EK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB und § 19 EU Abs. 2 Satz 4 VOB/A darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB und § 19 EU Abs. 2 VOB/A geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

siehe § 16a EU VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1-3 VOB/A
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 4 VOB/A
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 1-4, 7 VOB/A
4) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Haftpflichtversicherung

Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bieters

1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden und Sachschäden

2. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,

bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 2 genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 2 anpassen wird.

Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), jeweils in EUR netto.

Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters von mindestens 5.400.000 EUR netto in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024).

Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe

- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Als Eignungskriterium gefordert sind drei (3) (Mindestanforderung) ausgeführte Referenzprojekte des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ihm beauftragte und erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden fünf Anforderungen erfüllen:

1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über die Ausstattung eines
a) chemischen / chemisch-bauphysikalischen Labors gemäß GefStoffV, oder
b) eines chemisch-biologischen bzw. gentechnischen Labors mindestens der Schutz- und Sicherheitsstufe 1 gem. GenTSV bzw. gemäß BioStoffV.

2. Auftragssumme des Referenzprojekts: mindestens 3.000.000,- EUR brutto. Auftragssumme ist die den Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft betreffende vertraglich vereinbarte Gesamtvergütung für die beauftragte und erbrachte Laborausstattungsleistung.

3. Netto-Raumfläche (NRF) gemäß DIN 277:2021-08 der Labore des Referenzprojekts: Mindestens 1.000 m2. Netto-Raumfläche in diesem Sinn sind nur solche Netto-Raumflächen, die vom Umfang des Ausstattungsauftrags erfasst sind.

4. Fertigstellungsdauer: Der Zeitraum zwischen Beauftragung und Abnahme der beauftragten Ausstattungsleistungen darf maximal 8 Monate betragen haben.

5. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Das Referenzprojekt muss im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Fristablauf der Abgabe des Angebots abgenommen worden sein (das Referenzprojekt kann vor dem 01.01.2021 begonnen worden sein).

Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung verwiesen.

Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung (= drei (3) Referenzen, die sämtliche Anforderungen nach den o.g. Ziffern 1. bis 5. erfüllen) erfolgt der Ausschluss des Angebots.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung