Verfahrensangaben

Leistungen für die Bereitstellung der technischen Ausrüstung für die Dauer einer k...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.08.2026
31.08.2026 18:00 Uhr
31.08.2026 18:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Heilbronn Marketing GmbH
DE145788639
Kirchbrunnenstraße 3
74072
Heilbronn
Deutschland
DE117
posteingang@heilbronn.de
07131 56-0

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
DE811469974
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31600000-2
31720000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung der technischen Ausrüstung für die Dauer einer knapp 4-monatigen Wassershow sowie die Planung und Durchführung der Wassershow in Heilbronn im Zeitraum vom 17.06.2027 bis zum 09.10.2027 inklusive deren Rückbau im Anschluss.

Der AN schuldet alle Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen Erfüllung der Leistung, Bereitstellung der technischen Ausrüstung (Multimediasystem) für die Dauer der knapp 4-monatigen Wassershow sowie Planung und Durchführung der Show, erforderlich sind. Das gilt auch für diejenigen Leistungen, die über die in Teil B der Leistungsbeschreibung (Formular 001) genannten Leistungen hinaus notwendig sind.
Alle benötigten Leistungen müssen im Gesamtpreis enthalten sein. Der AG erwartet ein spielfertiges System inkl. Betreuung, sog. betreute "turnkey solution".
Sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Anwendung auf das Vorhaben finden, sind einzuhalten, u.a. die TA-Lärm, natur- und/oder artenschutzrechtliche Vorgaben sowie wasserrechtliche Bestimmungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Auftrags ist die schlüsselfertige Bereitstellung, vollumfängliche Planung sowie die technische und inhaltliche Durchführung einer temporären Wassershow für die Dauer von vier Monaten. Das Projekt findet anlässlich der Ernennung der Stadt Heilbronn zur "European Green Capital 2027" statt. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Verantwortung für die Installation, den reibungslosen Betrieb sowie den an-schließenden Rückbau der technischen Ausrüstung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
05.10.2026
31.10.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Technische Ausstattung

Jeder Bieter, der die Mindestanforderungen gemäß Angebotsformular erfüllt, erhält 2 Bewertungspunkte.
Bieter, die technische Ausrüstung anbieten, die in Quantität und/oder Qualität über die Mindestanforderung hinausgeht, erhalten auf Basis der unten dargestellten Wertungsmatrix eine höhere Punkt-zahl.
Je größer der quantitative und/oder qualitative Mehrwert im Vergleich zu den Mindestanforderungen ist, desto besser wird der Bieter in diesem Kriterium gewertet.
Der quantitative und/oder qualitative Mehrwert ist gemäß den Anforderungen im Angebotsformular in einer separaten Anlage auszuweisen.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gestalterisches Grobkonzept

Bei diesem Kriterium wird das gestalterische Grobkonzept bewertet im Hinblick auf:
- Multidimensionaler, sinnvoller Einsatz der technischen Komponenten,
- Gegenseitige Unterstützung der eingesetzten Elemente Wasser, Projektion, Licht und Musik (Elemente werden nicht lediglich nebeneinander eingesetzt),
- Harmonie der Inszenierung in Bezug auf Visualisierung und Akustik,
- Verständnis des Werdegangs, des Charakters und der Identität der Stadt Heilbronn als Green Capital,
- Identifizierung und Adressierung der Besucherzielgruppe,
- Durchgängige Geschichte mit Spannungsbogen und Wiedererkennungswert,
Gewünscht ist die Einreichung von 4 Ideen für die Ausgestaltung der Wassershows in Form einer textlichen Erläuterung (maximal 1 DIN A4 Seite pro Idee) und jeweils einer grafischen Simulation.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Ermittlung der Preispunkte (P)

Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter im Angebotsformular angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten:
Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 80 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.
Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).

Gewichtung
80,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PM3WS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Der Auftraggeber weist auch darauf hin, dass die Auftragserteilung unter Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Gremiums steht.
Der Auftraggeber ist derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Stellen bzgl. der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an das Vorhaben sowie bzgl. der genehmigungs- und erlaubnisrechtlichen Themen. Sollte sich im Laufe des Vergabeverfahrens herausstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen nicht eingehalten werden können und/oder die erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und/oder Genehmigungen nicht zu erreichen sind, behält sich der Auftraggeber, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 2 und 4 VgV.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Erforderlich

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber inner-halb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Erklärung und Angaben zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen)

Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Vorlage der Referenzprojekte, dass nur grundsätzlich vergleichbare Leistungen überhaupt berücksichtigt werden. Diese grundsätzlich vergleichbaren Leistungen müssen dann auch die im Verfahren festgesetzten Mindestanforderungen erfüllen.

Als vergleichbar angesehen wird die Durchführung einer Wassershow über mindestens 2 Wochen mit insgesamt mindestens 4 Spieltagen unter Bereitstellung der dafür notwendigen technischen Ausrüstung und Entwicklung des gestalterischen Konzepts.
Für jedes Referenzobjekt sind die in der Tabelle geforderten Angaben zu machen.

1. Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen
Der Bieter muss mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte nachweisen, deren Durchführungszeitraum vollständig im Zeitraum nach dem 01.07.2016 bis zur Abgabe des Angebots liegt.

Bei Bietergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nur für die Teilleistung erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unter-nehmen nach der von der Bietergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB und zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, sowie sonstigen Ausschlussgründen und zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionspaket gegen Russland), Verpflichtung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (w/m/d) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen".
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Angabe über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis über
- eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte der Bieter nur über geringere Versicherungssummen oder eine geringere Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, muss er eine Eigenerklärung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einreichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft den entsprechen-den Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens vorlegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung