Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber mindestens 3 und maximal 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung und der o.g. Ziff. 3 b) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Bei der Bewertung der beiden Mindestreferenzen "Technische Ausrüstung" werden die im Teilnahmeformular zu Ziff. 1), 2) und 3) jeweils besten Referenzen wie folgt bewertet:
Kriterium "Herstellkosten Technische Ausrüstung KGR 410, KGR 420 und KGR 430 bei 1)"
25 Mio. EUR netto bis 35 Mio. EUR netto 1 Punkt
über 35 Mio. EUR netto bis 45 Mio. EUR netto 2 Punkte
über 45 Mio. EUR netto bis 60 Mio. EUR netto 3 Punkte
über 60 Mio. EUR netto 4 Punkte
Kriterium "Herstellkosten Technische Ausrüstung KGR 460 bei 2)"
5 Mio. EUR netto bis 6,5 Mio. EUR netto 1 Punkt
über 6,5 Mio. EUR netto bis 8,0 Mio. EUR netto 2 Punkte
über 8,0 Mio. EUR netto bis 10 Mio. EUR netto 3 Punkte
über 10 Mio. EUR netto 4 Punkte
Kriterium "Herstellkosten Technische Ausrüstung KGR 480 bei 3)"
1,5 Mio. EUR netto bis 2,0 Mio. EUR netto 1 Punkt
über 2,0 Mio. EUR netto bis 2,5 Mio. EUR netto 2 Punkte
über 2,5 Mio. EUR netto bis 3,0 Mio. EUR netto 3 Punkte
über 3,0 Mio. EUR netto 4 Punkte
Kriterium "Gebäudeart/-nutzung" bei 1)"
Krankenhaus 2 Punkte
Maximal können 14 Punkte erreicht werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewer-ber/Bewerbergemeinschaft überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemein-schaft ausgewählt, der die Gebäudeart/-nutzung "Krankenhaus" gemäß den Mindestan-forderungen Ziffer 1) in der besten Referenz vorlegen kann. Sollte dennoch Punkte-gleichstand bestehen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Herstellkosten der Technischen Ausrüstung in den Kostengruppen KGR 410, 420 und 430 gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) in der besten Referenz vorle-gen kann. Sollte dennoch Punktegleichstand bestehen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Herstellkosten der Technischen Ausrüstung in der Kostengruppe KGR 480 gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 3) in der besten Referenz vorlegen kann. Sollte dennoch Punktegleichstand bestehen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Herstellkosten der Technischen Ausrüstung in der Kostengruppe KGR 460 gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 2) in der besten Referenz vorlegen kann. Sollte dennoch Punktegleichstand bestehen, entscheidet das Los.