Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Dienstleistungen zur Sachbearbeitung von Beihilfeanträgen für interne Personalbeihilfen. Dem Auftraggeber soll es ermöglicht werden, wie sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt, die Sachbearbeitung auszulagern und nur noch in streitigen Fällen selbst aktiv zu werden. Dies dient in erster Linie dem Freimachen von Ressourcen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein nach Prüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz ein Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und derGleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zuvervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichenoder zu vervollständigen.
Die Erfahrung des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich des bayerischen Beihilferechts oder vergleichbaren Dienstleistungen und Inhalten wird anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzprojekts beurteilt.Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:- Angabe der Projektbezeichnung;- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;- Angabe des Auftraggebers;- Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail);- Angaben zum Projekt - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme;- Auftragssumme;- Projektbeschreibung; inkl. Behördenart, Mitarbeiterzahl der Behörde und ggf. Besonderheiten.Folgende Mindeststandards werden gefordert:Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, welche die Bearbeitung von Beihilfeanträgen mittels App-Eingaben oder Anträgen mit vergleichbaren Anforderungen zum Gegenstand haben. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen, die in den letzten sechs Jahren er-bracht wurden. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist.
Erklärung zum Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung