Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen).
Hinweis: Es sind mindestens die vorgenannten Kontaktangaben zu machen; diesbezüglich ist die Angabe einer Funktions-Telefonnummer und einer Funktions-E-Mail-Adresse (der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) ausreichend. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei nicht zwingend erforderlich (aber möglich). Eine etwaige Verweigerung der Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers (Adresse, Funktions-Telefonnummer und Funktions-E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) kann seitens der Bieter nicht unter Verweis auf (vermeintliche) datenschutzrechtliche Hinderungsgründe verweigert werden, da es sich bei der Angabe von Funktions-Kontaktdaten nicht um personenbezogene Daten i. S. d. DSGVO handelt! Reicht ein Bieter Referenzen ohne die oben genannten Kontaktangaben ein, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Formblatt Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt.
Hinweis: Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Referenzen / Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führen!
Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bieter/der Bietergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular ent-nehmen lassen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
a) Mindestens 1 (eine) und maximal 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bie-ters (falls eine Bewerbung als Einzelbieter erfolgt) oder, im Falle einer Bietergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bietergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
b) Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2024 noch fortdauert, bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen.
c) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters in Bezug auf die Erfüllung der unter dieser Ziffer aufgestellten Eignungskriterien und Mindestanforderungen sowie Angaben zu Referenzen zu überprüfen! Zu diesem Zweck ist der Auftraggeber auch berechtigt, von den Bietern ergänzende Nachweise / Unterlagen (bspw. Zertifikate) zu den Eignungskriterien und Mindestanforderun-gen anzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise / Unterlagen bzgl. der Erfüllung der Eignungskriterien und Mindestanforderungen von dem für die Zuschlagserteilung vorgesehen Bestbieter anzufordern. Wird festgestellt, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt und/oder Angaben zu Referenzprojekten unzutreffend sind, kann der Bieter ausgeschlossen werden!