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Adobe Fachhändler
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.10.2025
14.10.2025 10:00 Uhr
14.10.2025 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität München
09-1512011-61
Arcisstraße 21
80333
München
Deutschland
DE212
Dr.-Ing. Alexander Braun
cio@tum.de
+49 8928928075

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
DE308463027
Brienner Str. 29
80333
München
Deutschland
DE212
Rechtsanwalt Christoph Richter
richter@lutzabel.com
+49 895441470
+49 8954414799
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Technische Universität München ("TUM") mit über 690 Professorinnen und Professoren, mehr als 12.000 Beschäftigten und ca. 53.000 Studierenden plant die Beschaffung von Software-Lizenzen der Fa. Adobe Systems Software Ireland Limited ("Adobe") zur Unterstützung von Lehre, Forschung und Verwaltung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auftragsgegenstand ist der Bezug bestimmter Lizenzen der Fa. Adobe Systems Software Ireland Limited ("Adobe") über einen Fachhändler gemäß den Bestimmungen des Adobe ETLA Konsortiumsvertrags (Adobe Contract Number: 01146119) vom 22. Juli 2025 zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ("LRZ") und Adobe sowie die Erbringung komplementärer IT-Dienstleistungen durch den Fachhändler.

Zum Leistungsumfang gehören folgende Lizenzen: Creative Cloud All Apps Pro HED Faculty/Staff; Adobe Express for HED Faculty (included); Adobe Pro Faculty; Captivate; Shared Device License HED.

Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Softwarelizenzen oder einer bestimmten Anzahl an Lizenzen durch den Auftraggeber.

Bei dem künftigen Auftragnehmer muss es sich um einen Adobe Fachhändler ("Reseller") handeln, der im Rahmen des o.g. ETLA Konsortiumsvertrags bezugsberechtigt ist und über den die Lizenzen auf gesonderten Abruf bezogen werden können.

Der Auftragnehmer soll außerdem ergänzende IT-Dienstleistungen erbringen wie etwa den technischen Support bei der Anbindung an bestehende IT-Systeme, den Betrieb eines Client Service Portals, qualifizierte Lizenzberatung und die Bereitstellung von Schulungsmaterial für Multiplikator*innen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber und endet am 25. November 2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Der Auftraggeber behält sich als Option vor, den Vertrag über die vorgenannte Vertragslaufzeit hinaus zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern, so dass der Vertrag maximal bis zum 25. November 2033 verlängert werden kann.

Im Falle des Abrufs der Verlängerungsoption endet die Vertragslaufzeit jeweils nach dem Ablauf von (weiteren) zwei Jahren, spätestens jedoch am 25. November 2033 automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Der Abruf einer optionalen Vertragsverlängerung muss jeweils spätestens einen Monat vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform erfolgen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Arcisstraße 21
80333
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Die eingereichten Angebote werden ausschließlich anhand des Angebotspreises bewertet. Die Bewertung wird nach der nachfolgend dargestellten Formel durchgeführt:

PAngebot = 5 x (Wniedrigst / WAngebot)
PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot
Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist.
WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots.

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM.

Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen.

Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen.

1) Vertragsverlängerung

Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber und endet am 25. November 2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Der Auftraggeber behält sich als Option vor, den Vertrag über die vorgenannte Vertragslaufzeit hinaus zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern, so dass der Vertrag maximal bis zum 25. November 2033 verlängert werden kann.

Im Falle des Abrufs der Verlängerungsoption endet die Vertragslaufzeit jeweils nach dem Ablauf von (weiteren) zwei Jahren, spätestens jedoch am 25. November 2033 automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Der Abruf einer optionalen Vertragsverlängerung muss jeweils spätestens einen Monat vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform erfolgen.

2) Unterstützung bei Lizenz-Audits

Der Auftraggeber behält sich als Option vor, den Auftragnehmer im Falle eines Lizenz-Audits durch die Fa. Adobe mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen. Die Vergütung erfolgt in diesem Fall nach dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensatz sowie dem tatsächlich angefallenen zeitlichen Aufwand.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5VNK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 S. 2 VgV).

Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Es besteht kein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bietern/ Mitgliedern der Bietergemeinschaft von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in
dem der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft niedergelassen ist/sind, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Eintragungsstand wiederzugeben. Zu diesem Zweck ist ein Auszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate ist.
Alternativ kann im Angebot eine Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft abgegeben werden, dass der/die vorgelegte/n Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von
- mindestens EUR 250.000,00 für Personenschäden,
- mindestens EUR 250.000,00 für Sachschäden und
- mindestens EUR 250.000,00 für Vermögensschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen.

Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und hierüber vor Beginn
der Leistungsausführung ein entsprechender Versicherungsnachweis beim Auftraggeber eingereicht wird.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung des Bieters zur aktuellen Anzahl der Mitarbeiter, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zu den Sprachkenntnissen der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter.

1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter, welcher in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen wird, die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrscht.

2. Mindestanforderung ist, dass die Support-Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Eigenerklärung zu Zertifizierungen des Unternehmens (bspw. ISMS gemäß ISO 27001).

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Eigenerklärungen in Bezug auf den Adobe-Status des Bieters.

1. Mindestanforderung ist, dass der Bieter Mitglied im Adobe Partner Programm ist.

2. Mindestanforderung ist, dass (i) das Partner-Level des Bieters mindestens "Adobe Gold Certified Reseller" ist und (ii) der Bieter eine Adobe-Spezialisierung im Bereich "Education" innehat (Hintergrund: gemäß Adobe ETLA-Konsortiumsvertrag sind nur Adobe Platinum- und/oder Goldhändler mit Education-Spezialisierung teilnahme- bzw. zugangsberechtigt)

3. Mindestanforderung ist, dass der Bieter Zugang zum aktuellen Adobe ETLA Konsortiumsvertrag des Leibniz-Rechenzentrums hat.

4. Mindestanforderung ist, dass der Bieter gewährleistet, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit die Adobe-Partnerschaft aufrechterhält.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen).

Hinweis: Es sind mindestens die vorgenannten Kontaktangaben zu machen; diesbezüglich ist die Angabe einer Funktions-Telefonnummer und einer Funktions-E-Mail-Adresse (der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) ausreichend. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei nicht zwingend erforderlich (aber möglich). Eine etwaige Verweigerung der Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers (Adresse, Funktions-Telefonnummer und Funktions-E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Dienststelle / Abteilung) kann seitens der Bieter nicht unter Verweis auf (vermeintliche) datenschutzrechtliche Hinderungsgründe verweigert werden, da es sich bei der Angabe von Funktions-Kontaktdaten nicht um personenbezogene Daten i. S. d. DSGVO handelt! Reicht ein Bieter Referenzen ohne die oben genannten Kontaktangaben ein, kann das Angebot ausgeschlossen werden.

Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.

Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Formblatt Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt.

Hinweis: Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Referenzen / Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führen!
Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bieter/der Bietergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular ent-nehmen lassen.

Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:

Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:

a) Mindestens 1 (eine) und maximal 3 (drei) geeignete Referenzprojekte des Bie-ters (falls eine Bewerbung als Einzelbieter erfolgt) oder, im Falle einer Bietergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bietergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.

b) Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2024 noch fortdauert, bereits seit mindestens 6 Monaten bestehen.

c) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.

Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters in Bezug auf die Erfüllung der unter dieser Ziffer aufgestellten Eignungskriterien und Mindestanforderungen sowie Angaben zu Referenzen zu überprüfen! Zu diesem Zweck ist der Auftraggeber auch berechtigt, von den Bietern ergänzende Nachweise / Unterlagen (bspw. Zertifikate) zu den Eignungskriterien und Mindestanforderun-gen anzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise / Unterlagen bzgl. der Erfüllung der Eignungskriterien und Mindestanforderungen von dem für die Zuschlagserteilung vorgesehen Bestbieter anzufordern. Wird festgestellt, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt und/oder Angaben zu Referenzprojekten unzutreffend sind, kann der Bieter ausgeschlossen werden!

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bietergemeinschaften müssen bei der Angebotseinreichung erklären, dass aus allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft deren Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung