MST FNS Beschichtungen
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.08.2025
18.08.2025 08:30 Uhr
18.08.2025 08:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

MÜNCHENSTIFT GmbH
DE190458405
Kirchseeoner Str. 3
81669
München
Deutschland
DE212
bau@muenchenstift.de
+49 89 62020 300
+49 89 62020 830351

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233228-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bauleistungen Bodenbelagsarbeiten - Beschichtungen i.R.d. BV Neubau Pflegewohnheim Franz-Nißl-Straße Münchenstift GmbH (im Folgenden: AG)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bauleistungen Bodenbelagsarbeiten - Beschichtungen i.R.d. BV Neubau Pflegewohnheim Franz-Nißl-Straße Münchenstift GmbH (im Folgenden: AG) mit folgendem Umfang:

- OS-Beschichtung: 790m²
- Epoxidharzbeschichtung: 2.700m²

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
8
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Franz-Nißl-Straße
80999
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in dieser Auftragsbekanntmachung verlangten
Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.
3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die in dieser Auftragsbekanntmachung genannte Vergabeplattform
abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen,
ist der Support der Plattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ EMail:
support@cosinex.de Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der
Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen
ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen
/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP
5) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in der Auftragsbekanntmachung genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen.
Registrierte Unternehmen werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 4).
6) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der
Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als Bieter auftreten will, den Auftraggeber
unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 4). Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist bis zu dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Datum über das
Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 4) zu senden. Der AG behält sich vor, Fragen auch nach dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Datum zu beantworten. Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben in Ziffer 4) genannten
Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Dringlichkeitsvergabe nach § 10a EU Abs. 3 VOB/A wegen Gefährdung Gesamtinbetriebnahme aufgrund vorläufiger Insolvenzverwaltung bisheriger Auftragnehmer

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Barrierefreiheit

BV berücksichtigt barrierefreies Wohnen

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5QKB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronisch

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

siehe § 16a EU VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1-3 VOB/A
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 4 VOB/A
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
5. Eigenerklärung Bezug Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Bodenbelagsarbeiten - Beschichtungen) vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Bodenbelagsarbeiten - Beschichtungen) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Vorlage einer gültigen Zertifizierung als WHG-Fachbetrieb oder eine gleichwertige Zertifizierung einer gleichwertigen anderen Konformitätsbewertungsstelle.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren (2022-2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte jeweils ersichtlich ist.

Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr jeweils die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Vorlage von drei (3) Referenzbescheinigungen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten fünf (5) Kalenderjahren fertiggestellte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme im Wesentlichen entsprechen. Die Referenzbescheinigungen haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsinhalts, -umfanges und -wertes einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung: https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.stmb.bayern.de%2Fassets%2Fstmi%2Fbuw%2Fbauthemen%2Fvergabeundvertragswesen%2Fvhb%2Fz5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx&wdOrigin=BROWSELINK
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

Finanzierung

s. BVB

s. BVB

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

s. BVB

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung