Das auftragsbezogene Konzept hat in Textform darzustellen, welche organisatorischen Dispositionen vom Bieter im Auftragsfall zur Umsetzung der vorliegend ausgeschriebenen Leistung getroffen werden. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat auf folgende Aspekte einzugehen:
Organigramm des Bieters:
Interne Projektorganisation des Bieters (inkl. Subunternehmer / Mitglieder einer Bietergemeinschaft) in Form eines Organigramms, mit Angabe der Zuständigkeiten, Funktionen, Namen der Mitarbeiter (inkl. Vertretung), bezogen auf die einzelnen Beauftragungsblöcke. Dabei soll der Bieter eine schnittstellenarme und klare Organisation darstellen.
Konzept für Projektstartphase:
Darstellung des Planungsablaufs mit Terminkonzept unter Berücksichtigung der internen und externen Planungsleistungen. Die Vergabestelle erwartet ein schlüssiges Konzept, wie am besten der Austausch der Vertragspartner und die Herangehensweise erfolgen soll.
Bei der Darstellung der Projektstartphase soll insbesondere eine Auseinandersetzung mit der vorliegenden Zielplanung erfolgen, die einen Rahmen und eine Orientierung bietet. Dabei erwartet der Auftraggeber, auch über den Rahmen hinausgehend, eine Darstellung der Chancen und Risiken sowie Vor- und Nachteilen bei der Umsetzung dieser Zielplanung. Die Bieter sollen in groben Zügen (und ggfls. mit Skizzen) erläutern, mit welchen Maßnahmen etwaig von ihnen erkannte Risiken und/oder Nachteile der Zielplanung entgegengewirkt werden kann und zu welchen Konsequenzen (in Bezug auf Kosten, Qualitäten, Zeit, Betrieb) dies führen kann.
Für den Auftraggeber ist es wichtig, dass der vom Auftragnehmer eingesetzte Gesamtprojektleiter über eine solche Qualifikation und Erfahrung verfügt, dass er die Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugegebenen Fertigstellungstermin sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird (Zielvorstellung des Auftraggebers). Bewertet wird daher auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen die Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie der Fachprojektleiter.
Hierbei wird bewertet, inwieweit diese Eigenschaften (Qualifikation und Erfahrung) Gewähr dafür bieten, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall die beschriebenen Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugegebenden Fertigstellungstermin einhalten sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft soll Unterlagen vorlegen, aus denen die (Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters und der Fachprojektleiter beurteilt werden kann.
Darüber hinaus werden die Darstellung und Stimmigkeit der vorgelegten Planunterlagen gewertet.