Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Planung und Bau der Erweiterung der G...
VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.08.2025
01.09.2025 12:00 Uhr
26.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Remshalden
DE146615969
73630
Remshalden
Deutschland
DE116
geg@remshalden.de
+497151 9731 1301

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
DE308463027
70174
Stuttgart
Deutschland
DE122
rehmann@lutzabel.com
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
DE811469974
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45200000-9
45000000-7
45210000-2
45214100-1
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planung und Bau der Erweiterung der Grundschule Geradstetten in Remshalden auf der Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsumfang des Auftragnehmers ist die genehmigungsfähige und nutzungsbestimmte Planung und Herstellung eines schlüsselfertigen, uneingeschränkt funktionsfähigen, bestimmungsgerechten sowie betriebsbereiten und mangelfreien Neubaus durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber.
Dies beinhaltet auch alle funktional notwendigen Leistungen und Lieferungen, die die Vertragsunterlagen nicht bzw. nicht ausdrücklich nennen. Ausgenommen hiervon sind Leistungen, die explizit als Leistung des Auftraggebers definiert sind.
Die bauliche Herstellung und deren Planung ist allumfänglich, einschl. der gebäudetechnischen Ausstattung und den Anschlüssen an die Trassen / Sparten im nichtöffentlichen Bereich durch den Auftragnehmer zu errichten.
Dies beinhaltet alle nötigen Planungsleistungen u.a. inkl. der erforderlichen, kompletten Vorentwurfs-, Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungs- und Montageplanungen.
Dies beinhaltet ebenso die Planung, Abwicklung, Umsetzung und Dokumentation der Baumaßnahme gemäß den Nachhaltigkeitsanforderungen des Nachhaltigen Bauens Baden-Württemberg NBBW. Die Einhaltung der Anforderungen der NBBW sind zwingend erforderlich, um die Förderungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Zudem sind alle Leistungen für z.B. Vermessung, Statik, TGA, Fassadenplanung, Brandschutz, Bauphysik, Schallschutz, Akustik, Wärme/Kälte, EnEV, und sonstige Leistungen von Sachverständigen, die für die genehmigungsfähige, schlüsselfertige, uneingeschränkt funktionsgerechte und funktionsfähige, sowie betriebsbereite Erstellung der Baumaßnahme erforderlich sind Vertragsgegenstand.
Diese Leistungen sind vollumfänglich in den Angebotspreis einzukalkulieren und in dem Fertigstellungstermin zu berücksichtigen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
31.08.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
73630
Remshalden
Deutschland
DE116

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Ermittlung der Preispunkte

Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten:
Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 65 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.
Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).

Gewichtung
65,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Entwurfskonzept

Entwurfskonzept und Einhaltung der geforderten Raumbeziehungen.

Wirtschaftlicher Umgang mit den topographischen Verhältnissen.

Qualität der architektonischen Gestaltung.

Qualität der angebotenen Bauteile/Materialien.

Einbindung des Gebäudes in die Umgebung, Atmosphäre der Räume, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit, architektonische Gestaltung, funktionale Ausbildung und Anordnung der Raumbeziehungen.

Die Vergabestelle erwartet eine schematische und textliche Darstellung des TGA-Konzeptes.
Positiv bewerte werden die über die Mindestanforderungen der FLB hinausgehenden Vorschläge der Bieter, z. B. Reduzierung des Energiebedarfs, Optimierung des Betriebs des Gebäudes durch Alternativvorschläge bei Haustechnik, eine Reduktion der CO2-Emissionen mit rechnerischem Nachweis.

Gewichtung
14,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bauablaufkonzept und Sicherung der Termintreue

Der Auftraggeber fordert die konzeptionelle Darlegung, wie die Komplexität der Bauaufgabe in der Planung, Arbeitsvorbereitung, Vorfertigung und Ausführung umgesetzt wird. Die Aufgabe der Bieter ist es Lösungen für den Planungs-, Produktions- und Bauablauf sowie die Bauabfolge zu erarbeiten.
Der Auftraggeber erwartet in einem vorzulegenden Terminplan eine schlüssige Darstellung des Planungs-, Produktions- und Bauablaufs sowie Bauabfolge, die die Rahmentermine einhält. Eine schematische Darstellung des Bauablaufs, der die Planung integriert und diese gleichzeitig nach dem Bauprozess in übersichtliche Pakete gliedert, die Überschneidungen von Planung/Bau darstellt und aufzeigt sowie die Prüfzeiten des AGs berücksichtigt und realisierbar macht, wird positiv gewertet.
Bestell- und Lieferzeiten mit den daraus resultierenden Entscheidungsterminen sollen dargestellt werden, ebenso die einzelnen Bemusterungen mit Abhängigkeiten zu Lieferzeiten und Ausführungsbeginnen bezogen auf die Einzelgewerke.

Ein realistischer Abgabezeitpunkt für die zu erstellenden Anträge, auch bauherrenseitig, und Berücksichtigung der Vorgaben für den Genehmigungszeitraum ist darzustellen.

Der Bieter soll darlegen, wie die Qualität der Ausführung bei Einhaltung der Geometrie ständig überwacht und so sichergestellt wird. Ebenso zu berücksichtigen sind Qualitätsbegehungen mit dem AG zur Prüfung der Qualität an Schlüsselstellen (repräsentative Bereiche).
Die Leistungen erfolgen im Umfeld des normalen Schulbetriebs. Daher soll der Bieter darstellen, wie er mit etwaigen Einwirkungen auf den Schulbetrieb und etwaige damit zusammenhängende Gefahren am Baufeld und den Zufahrtstraßen umgehen will. Das Konzept wird umso besser bewertet, je geringer die Einwirkungen sind und je überzeugender der Bieter darstellen kann, dass er Gefahren vorausschauend entgegenwirkt. Hierzu ist die Planung der Baustelleneinrichtung und der Baulogistik zu entwerfen. Ferner erwartet die Vergabestelle während der Bauphase eine Minimierung der Beeinträchtigung durch die Bautätigkeiten des Bieters für die Schulnutzung im Bestandsgebäude.
Der AG erwartet eine möglichst genaue Erläuterung der Umsetzung der Sicherheit der Baustelle, unter Berücksichtigung auch des Lieferkettenmanagements sowie der Anlieferlogistik.
Die Vergabestelle erwartet darüber hinaus ein Personalkonzept, dass die Umsetzung anhand der Darstellung von eigenen- und fremden Kapazitäten plausibilisiert.

Der Bieter soll die Baustelleneinrichtung in einem BE-Plan darstellen und die Baulogistik erläutern. Dabei sollen die Rahmenbedingungen des Baustelleneinrichtungsplans umgesetzt werden.

Je schlüssiger der AG darstellt, dass die Sicherheit der Baustelle gewährleistet wird, desto besser wird sein Konzept bewertet

Gewichtung
8,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umsetzung der Planung bezogen auf die Komplexität der Bauaufgabe / Planungsqualität und -team

Das auftragsbezogene Konzept hat in Textform darzustellen, welche organisatorischen Dispositionen vom Bieter im Auftragsfall zur Umsetzung der vorliegend ausgeschriebenen Leistung getroffen werden. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat auf folgende Aspekte einzugehen:

Organigramm des Bieters:
Interne Projektorganisation des Bieters (inkl. Subunternehmer / Mitglieder einer Bietergemeinschaft) in Form eines Organigramms, mit Angabe der Zuständigkeiten, Funktionen, Namen der Mitarbeiter (inkl. Vertretung), bezogen auf die einzelnen Beauftragungsblöcke. Dabei soll der Bieter eine schnittstellenarme und klare Organisation darstellen.

Konzept für Projektstartphase:
Darstellung des Planungsablaufs mit Terminkonzept unter Berücksichtigung der internen und externen Planungsleistungen. Die Vergabestelle erwartet ein schlüssiges Konzept, wie am besten der Austausch der Vertragspartner und die Herangehensweise erfolgen soll.

Bei der Darstellung der Projektstartphase soll insbesondere eine Auseinandersetzung mit der vorliegenden Zielplanung erfolgen, die einen Rahmen und eine Orientierung bietet. Dabei erwartet der Auftraggeber, auch über den Rahmen hinausgehend, eine Darstellung der Chancen und Risiken sowie Vor- und Nachteilen bei der Umsetzung dieser Zielplanung. Die Bieter sollen in groben Zügen (und ggfls. mit Skizzen) erläutern, mit welchen Maßnahmen etwaig von ihnen erkannte Risiken und/oder Nachteile der Zielplanung entgegengewirkt werden kann und zu welchen Konsequenzen (in Bezug auf Kosten, Qualitäten, Zeit, Betrieb) dies führen kann.

Für den Auftraggeber ist es wichtig, dass der vom Auftragnehmer eingesetzte Gesamtprojektleiter über eine solche Qualifikation und Erfahrung verfügt, dass er die Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugegebenen Fertigstellungstermin sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird (Zielvorstellung des Auftraggebers). Bewertet wird daher auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen die Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie der Fachprojektleiter.

Hierbei wird bewertet, inwieweit diese Eigenschaften (Qualifikation und Erfahrung) Gewähr dafür bieten, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall die beschriebenen Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugegebenden Fertigstellungstermin einhalten sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird.

Der Bieter/die Bietergemeinschaft soll Unterlagen vorlegen, aus denen die (Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters und der Fachprojektleiter beurteilt werden kann.

Darüber hinaus werden die Darstellung und Stimmigkeit der vorgelegten Planunterlagen gewertet.

Gewichtung
8,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept der Leistungsänderungen

Regelmäßig kommt es bei der Durchführung von komplexen Bauprojekten zu einer Reihe von Nachträgen aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen.

Entstehen Verzögerungen im Umgang mit Leistungsänderungen, können selbst zu Grunde liegende, kleine Änderungen große Wirkungen verursachen bis dahin, dass das gesamte (Teil-)Projekt zum Erliegen kommen kann. Das BGB sieht sogar ausdrücklich vor, dass bis zu 30 Tage über eine Nachtragsvereinbarung verhandelt werden muss, bevor der Auftraggeber die Leistung einseitig anordnen kann. Solche Situationen sind zu vermeiden, sie führen schlussendlich zu negativen Auswirkungen auf Seiten der Vertragspartner und der weiteren Beteiligten.

Der Bieter soll daher Konzepte zur Umsetzung eines Leistungsänderungsmanagements entwickeln. In einem solchen Konzept soll zum Ausdruck kommen, wie mit der Anordnung technisch notwendiger Änderungen aber auch sonstiger Änderungsvorschläge (des Auftraggebers oder des Auftragnehmers) sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in finanzieller Hinsicht umgegangen werden soll. Der Prozess zur Änderung einer Leistung muss so ausgestaltet sein, dass durch ihn ein negativer Einfluss auf den Bauablauf - z.B. durch die Verpflichtung, vor dem Anordnungsrecht des Auftraggebers Einvernehmen über die Änderung und ihre monetäre Folge anzustreben - ausgeschlossen ist.

Je mehr die Vorschläge den gemeinsamen Projekterfolg (Fertigstellung innerhalb der vereinbarten Zeit mit den vereinbarten Qualitäten und so nahe an der Auftragssumme wie möglich) im Mittelpunkt haben, umso besser werden sie bewertet.

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Bauherr behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern alle Angebote über dem zur Verfügung stehenden Budget liegen.
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
Zu Referenzart Schlüsselfertigbau:
a) Gegenstand der Referenz war eine Schule 2 Punkte
b) Gegenstand der Referenz war eine Kindertagesstätte/ein Kindergarten 1 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zu Referenzart "Planen und Bauen":
a) Gegenstand der Referenz war "Schlüsselfertigbau", "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in
den Leistungsphasen 2 bis 5" und "Planungsleistungen Technische Gebäudeausstattung der Anlagengruppen 1-8 (§ 55 HOAI) in den Leistungsphasen 2 bis 5" 3 Punkte
a) Gegenstand der Referenz war "Schlüsselfertigbau" und eines der beiden Leistungsbilder "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 bis 5" oder "Planungsleistungen Technische Gebäudeausstattung der Anlagengruppen 1-8 (§ 55 HOAI) in den Leistungsphasen 2 bis 5" 2 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zu Referenzvolumen Bauleistung Schule:
a) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, brutto) > 4,0 Mio. EUR 3 Punkte
b) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, brutto) zwischen 3,0 Mio. EUR und 4,0 Mio. EUR 2 Punkte
c) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, brutto) < 3,0 Mio. EUR 1 Punkt
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zu Referenz Planungsleistung:
a) Vorliegen drei geeigneten Referenzen 6 Punkte
b) Vorliegen von zwei geeigneten Referenzen 4 Punkte
c) Vorliegen von einer geeigneten Referenz 2 Punkte
Es können maximal 6 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Zu Referenzvolumen Planungsleistung Schule:
a) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, brutto) > 4,0 Mio. EUR 3 Punkte
b) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, brutto) zwischen 3,0 Mio. EUR und 4,0 Mio. EUR 2 Punkte
c) Projektvolumen der Referenz (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, brutto) < 3,0 Mio. EUR 1 Punkt
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Insgesamt können max. 39 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorlegen kann.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5Q97

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Angaben über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen) mit Leistungsabschluss ab 01/2018 bis Eingangsfrist Teilnahmeantrag zum "Schlüsselfertigbau", "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 bis 5" und "Planungsleistungen Technische Gebäudeausstattung der Anlagengruppen 1-8 (§ 55 HOAI) in den Leistungsphasen 2 bis 5".
Der vorstehende Leistungsumfang "Schlüsselfertigbau", "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 bis 5" und "Planungsleistungen Technische Gebäudeausstattung der Anlagengruppen 1-8 (§ 55 HOAI) in den Leistungsphasen 2 bis 5" kann entweder durch ein oder mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden, dass die Erbringung der Leistungsanforderungen an die Referenz abdeckt.
Vergleichbar ist die Ausführung von Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten und sonstigen Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen im Hinblick auf Raumprogramm und Nutzung, deren Bauvolumen (KG 200 bis 700) mindestens 4,0 Millionen Euro brutto betrug.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nur für die Teilleistung ("Schlüsselfertigbau", "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 bis 5" und "Planungsleistungen Technische Gebäudeausstattung (§ 55 HOAI) in den Leistungsphasen 2 bis 5") erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularsatz des Teilnahmeantrages einzutragen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer,
- kurze Beschreibung des Projekts,
- Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen,
- Angaben zum Projektvolumen (Kosten KG 300-400 nach DIN 276, brutto) und zur beauftragten Leistung (Gesamtauftragssumme, brutto) und den Kenndaten Nutzfläche (NUF), Bruttogeschossfläche (BGF) und Bruttorauminhalt (BRI), sowie Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende), jeweils bezogen auf die Planungs- und Bauleistung und zum Zeitpunkt der Abnahme;
- Angaben zu einem von einer Architektenkammer Architekturpreis (BdA, Holzbaupreis, Stahlbaupreis o.ä.).
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als fünf vergleichbaren Referenzen ist nicht erwünscht. Als vergleichbar angesehen werden schlüsselfertige Neubauten, inkl. Planungsanteil, für eine Bildungseinrichtung (Kindertagesstätte/Kindergarten oder Schule) oder ein Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 7,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsun-ternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertrags-staates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorste-hende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" und "schlüsselfertiger Bau".

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung