1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6a Abs. 2 Nrn. 5 bis 8 VOB/A
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach MiLoG, AEntG, AufenthG, SchwarzArbG und LkSG
3. Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden und
b) mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden einschließlich Umweltschäden),
c) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) bis c) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) bis c) anpassen wird.
Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des von mindestens 1.000.000,00 EUR netto in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024).
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben
Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebots.
5. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieter jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine Zahl von mindestens 5 Beschäftigten jeweils pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bietergemeinschaft ist je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten zu addieren.
Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
6. Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Art und des Umfangs der beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Umfangs der beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
a) Eignungskriterium Los 1 - Straßenbau und Baustelleneinrichtung
Als Eignungskriterium für Los 1 gefordert sind mindestens ein (1) (Mindestanforderung) höchstens zwei (2) ausgeführte Referenzprojekte des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft über an ihn / sie beauftragte und von ihm / ihnen erbrachte Leistungen, die zusammengefasst folgende zwei (2) Mindestanforderungen erfüllen:
i. Baustelleneinrichtung:
Es handelt sich um ein Referenzprojekt über die Einrichtung und Unterhaltung einer Baustellenlogistik mit zentralem Containerstandort, vorgehalten über mindestens 3 Monate.
Projektstand: Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren fertiggestellt (das Referenzprojekt kann jedoch vor dem 01.01.2020 begonnen worden sein).
ii. Straßenbau:
Es handelt sich um ein Referenzprojekt über den Neubau einer verfestigten Straße auf einer Länge von mindestens 20 m inklusive hierzu notwendiger Erdarbeiten (bspw. Absteckarbeiten, Abtragen des Oberbodens, Anpassung des Geländeverlaufs oder vergleichbare Leistungen).
Projektstand: Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren fertiggestellt (das Referenzprojekt kann jedoch vor dem 01.01.2020 begonnen worden sein).
Die eingereichten Referenzprojekte des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen die dargestellten Mindestanforderungen zusammengefasst erfüllen, d.h. es ist für die Eignungsprüfung irrelevant, ob sämtliche dargestellten Mindestanforderungen (i.-ii.) durch ein oder durch zwei Referenzprojekte erfüllt werden. Geeignet ist ein Bieter nach diesem Kriterium, sofern das/die von ihm eingereichte/n Referenzprojekt/e zusammengefasst die geforderten Mindestanforderungen (i.-ii.) erfüllen.
b) Eignungskriterium Los 2 - Zaunanlage und Leerrohre
Als Eignungskriterium für Los 2 gefordert sind mindestens ein (1) (Mindestanforderung) höchstens zwei (2) ausgeführte Referenzprojekte des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft über an ihn / sie beauftragte und von ihm / ihnen erbrachte Leistungen, die zusammengefasst die folgenden zwei (2) Mindestanforderungen erfüllen:
i. Zaunanlagen:
Es handelt sich um ein Referenzprojekt über die Errichtung eines unterwühlsicheren Zauns mit einer Gesamtlänge von mindestens 250 m. Als unterwühlsicher in diesem Sinne gilt ein Zaun, bei dem durch besondere Maßnahmen das Durchgraben unter dem Zaun effektiv verhindert wird, beispielsweise durch Eingraben des Zauns, Verlegen einer Bodenplatte oder die Verwendung von Schutzmatten und vergleichbare Maßnahmen.
Projektstand: Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren fertiggestellt (das Referenzprojekt kann jedoch vor dem 01.01.2020 begonnen worden sein).
ii. Leerrohre:
Es handelt sich um ein Referenzprojekt über den Einbau eines Leerrohrsystems mit Kabelziehschächten mit einer Gesamtlänge von mindestens 300 m inklusive der hierzu notwendigen Erdarbeiten (beispielsweise Bodenaushub des Kabelgrabens, Einbettung von Kabelkanälen und Kabeln und vergleichbare Arbeiten).
Projektstand: Das Referenzprojekt wurde im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren fertiggestellt (das Referenzprojekt kann jedoch vor dem 01.01.2020 begonnen worden sein).
Die eingereichten Referenzprojekte des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen die dargestellten Mindestanforderungen zusammengefasst erfüllen, d.h. es ist für die Eignungsprüfung irrelevant, ob sämtliche dargestellten Mindestanforderungen (i.-ii.) durch ein oder durch zwei Referenzprojekte erfüllt werden. Geeignet ist ein Bieter nach diesem Kriterium, sofern das/die von ihm eingereichte/n Referenzprojekt/e zusammengefasst die geforderten Mindestanforderungen (i.-ii..) erfüllen.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle in der Anlage zu diesem Formblatt jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang zu diesem Formblatt verwiesen.
Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss des Angebots.