Bescheinigung der zuständigen Stellen des Mitgliedstaates, in dem der Unternehmer ansässig ist, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge, Abgaben und Steuern nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat.