Die Stadt Emsdetten beabsichtigt am Padkamp 20 in 48282 Emsdetten die Sanierung und Erweiterung der Kardinal-von-Galen-Grundschule sowie die Errichtung einer Zweifeldsporthalle. Das bestehende Gebäude der umzubauenden Schule wird im Rahmen der Baumaßnahme in Teilbereichen vollständig abgebrochen. Die restlichen Flächen werden im Anschluss saniert und erweitert.
Vorliegend werden die Fensterarbeiten vergeben.
Die Stadt Emsdetten beabsichtigt am Padkamp 20 in 48282 Emsdetten die Sanierung und Erweiterung der Kardinal-von-Galen-Grundschule sowie die Errichtung einer Zweifeldsporthalle. Das bestehende Gebäude der umzubauenden Schule wird im Rahmen der Baumaßnahme in Teilbereichen vollständig abgebrochen. Die restlichen Flächen werden im Anschluss saniert und erweitert. Die Gesamtfläche teilt sich im Wesentlichen auf in: - Bauteil Sanierung Schule (3.910 m³ BRI)- Bauteil Erweiterung Schule (12.044 m³ BRI)- Bauteil Erweiterung Sporthalle (14.827 m³ BRI).
Grobe Zusammenstellung der Dachdeckerleistungen - ca. 67 Stck Holz Aluminium Fenster Schule (teilw. Bodentief + teilw. mit Brüstung
- ca. 43 Stck Holzverschattungskonstruktionen vor Fenster inkl. Statik
- ca. 32m PR-Fassade Mensa Holz Aluminium mit 3 Stck 2.flg. Aluminiumtüren
- ca. 61m PR-Fassade Sporthalle mit Fensterscheiben 24 Stck a 2,56 * 4,15m
- Verschattung mit Zipscreenkasten und Zipscreens
- Ca. 250 Aluminiumfensterbänke
Gesamtpreis (brutto) des LV
(1) Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über dieVergabeplattform und nicht auf anderem Wege (Telefon, E-Mail etc.) an den Auftraggeber zurichten. (2) Die Abgabe von Angeboten erfolgt ausschließlich über das Angebotstool derVergabeplattform und keinesfalls über das Kommunikationsfeld für Bieterfragen.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.