Die Stadt Emsdetten beabsichtigt am Padkamp 20 in 48282 Emsdetten die Sanierung und Erweiterung der Kardinal-von-Galen-Grundschule sowie die Errichtung einer Zweifeldsporthalle. Das bestehende Gebäude der umzubauenden Schule wird im Rahmen der Baumaßnahme in Teilbereichen vollständig abgebrochen. Die restlichen Flächen werden im Anschluss saniert und erweitert.
Vorliegend wird das Gewerk Zimmererarbeiten vergeben.
Die Stadt Emsdetten beabsichtigt am Padkamp 20 in 48282 Emsdetten die Sanierung und Erweiterung der Kardinal-von-Galen-Grundschule sowie die Errichtung einer Zweifeldsporthalle. Das bestehende Gebäude der umzubauenden Schule wird im Rahmen der Baumaßnahme in Teilbereichen vollständig abgebrochen. Die restlichen Flächen werden im Anschluss saniert und erweitert. Die Gesamtfläche teilt sich im Wesentlichen auf in: - Bauteil Sanierung Schule (3.910 m³ BRI)- Bauteil Erweiterung Schule (12.044 m³ BRI)- Bauteil Erweiterung Sporthalle (14.827 m³ BRI).-
Grobe Zusammenstellung der Zimmererleistungen 8 Parallelträger 24m 30/170cm2 Parallelträger 7,73m 20/36 cm12 Parallelträger 2,84 30/24cm5 Parallelträger 10m 16/60cm10 Parallelträger 12,80m 16/120cm15 Parallelträger 4m 16/32cm150m² Holzrahmenbauwände550m² Brettsperrholzdecken 1125m² Brettsperrholzdecke mit Akkustik468m² Holzfassade inkl. Dämmung
Gesamtpreis des LV einschl. möglicher Rabatte
(1) Fragen zumVergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform und nicht auf anderem Wege(Telefon, E-Mail etc.) an den Auftraggeber zu richten. (2) Die Abgabe von Angeboten erfolgtausschließlich über das Angebotstool der Vergabeplattform und keinesfalls über dasKommunikationsfeld für Bieterfragen.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.