Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von LED-Rasenbeleuchtungsanlagen
(1) Auftragsgegenständlich ist die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von vier LED-Rasenbeleuchtungssystemen ("Grow-Lights") für große Beleuchtungsflächen (je 400-450m²) und zwei LED-Rasenbeleuchtungssystemen für mittlere Beleuchtungsflächen (je 120 -150 m²) inklusive Infrarotheizung und einer elektrischen Bewegungsmöglichkeit. Bei den Grow-Lights kann es sich sowohl um Neuanlagen als auch um gebrauchte Anlagen handeln, sofern deren erstmalige Inbetriebnahme nicht länger als 18 Monate zurückliegt. Für die ersten fünf Jahre ist jährlich eine Wartung und Inspektion durchzuführen.
(2) Für weitergehende Informationen zu der zu vergebende Leistung wird auf die 3_Leistungsbeschreibung verwiesen.
s. Ziffer 3.7 des Kaufvertrages (Wartungs- und Inspektionsleistungen)
§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
s. Ziffer 6.5 der 2_Bewerbungsbedingungen
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- GesamtumsatzGesamtjahresumsätze (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025).
- Spezifischer Umsatz: Spezifische Jahresumsätze (netto) für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von LED-Rasenbeleuchtung) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025).Mindestanforderung: Der spezifische Umsatz (netto) pro Jahr muss mindestens 1.500.000,00 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) betragen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00- Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00- Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.000,00 Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, wie z.B. ein Angebot, ist ausreichend.
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einschließlich Angaben zu einem kompetenten Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie einer Erklärung ob die auftragsgegenständlichen Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft erbracht worden sind.Mindestanforderungen:Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von insgesamt mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen gefordert. Die mindestens drei nachzuweisenden Referenzaufträge müssen mit dem hier zu vergebenden Auftrag in Art und Umfang vergleichbar sein. Dies ist der Fall, wenn jede Referenz die folgenden Merkmale vollständig erfüllt:- Lieferung und Installation von vier mobilen LED-Rasenbeleuchtungsanlagen für große Beleuchtungsflächen (je >= 400 m²) und zwei mobilen LED-Rasenbeleuchtungsanlagen für mittlere Beleuchtungsflächen (je >= 120 m²) in einem Stadion der FIFA Kategorie 1 oder UEFA Kategorie 4 mit mindestens 40.000 Sitzplätzen.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei Jahren (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren.
- Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervorgeht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Soweit dies beabsichtigt wird, ist der Unterauftragnehmer beziehungsweise sind diese Unterauftragnehmer sowie die Art der Leistung zu benennen.