Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach
§ 6a Abs. 2 VOB/A abzugeben:
1. Erklärung über die Eintragung des Unternehmens
in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes; Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung mittels der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden "Eigenerklärung
zur Eignung" (Formblatt 124) oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben
gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Eigenerklärung ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes vorzulegen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 2. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3. Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen; 4. Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur
Verfügung zu stellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a
Abs. 2 VOB/A abzugeben: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; 2.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren wederbeantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; 3. Falls zutreffend,
Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; 4. Erklärung, dass das
Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt hat; 5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung mittels der den
Ausschreibungsunterlagen beiliegenden "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen; 2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; 4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das
Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich
das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/ Unterlagen nach Maßgabe des § 6a Abs. 2 VOB/A beizufügen: 1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Die Leistungen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang und Komplexität dem vorliegenden Auftragsgegenstand nahe kommen, insbesondere müssen die Referenzen Blitzschutzarbeiten oder vergleichbar umfassen. Die Bieter müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren vorlegen. 2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 3. Angabe, welche Teile des
Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder als
Eigenerklärung durch die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben
gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1.
Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die
wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das
Ergebnis beizufügen sind;
2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; Beruft sich das
Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.