Personalvermittlungsdienstleistungen im IT-Bereich
Der Bedarf an IT-Fachkräften bei der Rentenbank ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies resultiert teilweise aus dem zunehmenden Personalbedarf aufgrund neuer Anforderungen und Themenfelder. Gleichzeitig sind IT-Stellen oft schwer zu besetzen, bedingt durch den anhaltenden Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt sowie die starke Konkurrenz unter den Arbeitgebern. Diese Faktoren tragen auch zu einem erhöhten Fluktuationsniveau bei. Infolgedessen bleiben viele Vakanzen im IT-Bereich teils über längere Zeit unbesetzt. Aus diesen Gründen ist die Rentenbank neben klassischem Recruiting durch Stellenanzeigen und internem Active Sourcing über verschiedene Social-Media-Kanäle auf die Unterstützung von Personalvermittlungsdienstleistern angewiesen, die in der Lage sind, spezialisierte IT-Profile erfolgreich zu besetzen.Ziel der Ausschreibung ist es, den Bedarf der Auftraggeberin an Fach- und Führungskräften im IT-Bereich durch Personalvermittlungsdienstleistungen zu decken. Dies soll durch die Direktvermittlung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten erfolgen. Gegenstand der Ausschreibung ist ausschließlich die Vermittlung von Personal zur Festanstellung (keine Arbeitnehmerüberlassung, kein Interimsmanagement oder ähnliche Dienstleistungen).Im Rahmen der Vergabe werden geeignete Personalvermittlungsdienstleister ausgewählt, die mit der Auftraggeberin jeweils auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit vier Jahren Laufzeit zusammenarbeiten. Die Ausschreibung ist auf zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Contingency Search - Suche auf ErfolgsbasisLos 2: Retained Search - Strategische SucheDie Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die im Zuschlagsfall Bestandteil der Rahmenvereinbarungen wird, und den Einzelaufträgen, die nach Abschluss der Rahmenvereinbarungen erteilt werden.
Die Kosten für eine Personalvermittlung hängen in der Praxis prozentual am Bruttojahresvergütung der besetzten Stelle. Um die Angebote vergleichen zu können, müssen die Bieter in beiden Losen im Preisblatt ihr Vermittlungshonorar als Prozentsatz der Bruttojahresvergütung der vermittelten Person angeben. Die Auftraggeberin wird für die Preisbewertung eine fiktive Bruttojahres-Zielvergütung in Höhe von 100.000 EUR annehmen. Der bewertungsrelevante Preis ergibt sich durch Multiplikation des angebotenen Honorarsatzes mit diesem Betrag.Siehe Kapitel 3.2.3.1 der Bewerbungsbedingungen.
Mit dem Angebot ist für jedes Los, auf das der Bieter sich bewirbt, ein selbst zu erstellendes Konzept einzureichen, in dem dieser seine Vorgehensweise bei der Erbringung der ausgeschriebenen Personalvermittlungsleistung im Rahmen des jeweiligen Loses detailliert beschreibt. Siehe Kapitel 3.2.3.2 der Bewerbungsbedingungen.
Siehe Vergabeunterlagen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zur Beschaffung der benötigen Leistungen sollen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Personalvermittlungsdienstleistern abgeschlossen werden:In Los 1 mit mindestens drei und maximal fünf Personalvermittlungsdienstleistern.In Los 2 mit mindestens fünf und maximal acht Personalvermittlungsdienstleistern. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarungen wird die Rentenbank ihren Bedarf an Personalvermittlungsdienstleistungen durch Abschluss von Einzelaufträgen decken. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV nach den in Kapitel 5 der Leistungsbeschreibung dargelegten Rahmenbedingungen.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 56 Abs. 2 bis 5 VgV.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Diese kann durch die Angabe erfolgen, dass der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind (ein Nachweis ist im Auftragsfall vorzulegen).Unternehmen ohne Eintragung in ein solches Register müssen stattdessen ihre Rechtsform und den bevollmächtigten Vertreter angeben.Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind die entsprechenden Register sowie Nachweise oder Erklärungen zur Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vorzulegen.
Angaben über den Umsatz (netto) des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Angaben über den Umsatz (netto) des Bieters im Bereich der Vermittlung von Personal in Festanstellung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).Mindestanforderungen:Um ein Angebot für Los 1 (Contingency Search) abgeben zu können, muss der Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024) mindestens einen jährlichen spezifischen Umsatz (Vermittlung von Personal in Festanstellung; das angewendete Vergütungsmodell ist hierbei unerheblich) von durchschnittlich 200.000 EUR netto erzielt haben. Um ein Angebot für Los 2 (Retained Search) abgeben zu können, muss der Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024) mindestens einen jährlichen spezifischen Umsatz (Vermittlung von Personal in Festanstellung; das angewendete Vergütungsmodell ist hierbei unerheblich) von durchschnittlich 400.000 EUR netto erzielt haben.
Nachweis über das Bestehen einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsnachweises (nicht älter als 12 Monate). Alternativ kann der Bieter/ der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft erklären, dass im Auftragsfall eine solche Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.Mindestanforderung:Es muss eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine entsprechende Eigenerklärung abgegeben werden.
Mindestens drei Unternehmensreferenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist, die mit der zu vergebenden Leistung (Vermittlung von IT-Fach- und Führungskräften in Festanstellung auf dem deutschen Arbeitsmarkt) vergleichbar sind. Die Anzahl der Referenzaufträge, die der Bieter benennt, ist nach oben nicht begrenzt.Eine Vermittlung gilt als Referenz, wenn der jeweilige Referenzkunde einen Arbeitsvertrag mit der vermittelten Person abgeschlossen hat. Mehrere Vermittlungen an denselben Kunden (ggf. auch im Rahmen eines einzigen Projekts oder Auftrags) werden als separate Referenzen gewertet.Hinweis zur Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit der Informationen wird gemäß § 5 Abs. 1 VgV durch die Auftraggeberin gewahrt. Bieter, die die geforderten Informationen nicht oder nicht vollständig angeben, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.Für jeden Referenzauftrag sind folgende Mindestangaben zu machen (Mindestanforderung):- Auftraggeber des Referenzauftrags (Firma, Anschrift, ggf. Ansprechpartner)Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Überprüfung der Referenz bei Bedarf einen Ansprechpartner sowie dessen Kontaktdaten anzufordern.- Kurzbeschreibung des Auftrags, insb. vermittelte Position und Anforderungen an die Kandidaten/-innen (Qualifikation, Erfahrung, besondere Fähigkeiten, z. B. Einsatz von Werkzeugen/Tools)Die Beschreibung muss so aussagekräftig sein, dass die Auftraggeberin die Vergleichbarkeit prüfen kann. Insbesondere muss erkennbar sein, dass es sich um die Vermittlung von IT-Fach- und Führungskräften in Festanstellung auf dem deutschen Arbeitsmarkt gehandelt hat.- Zeitraum der Leistungserbringung
Siehe Rahmenvereinbarungen und deren Anlagen.
(i) Zur Beschaffung der benötigen Leistungen sollen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Personalvermittlungsdienstleistern abgeschlossen werden:In Los 1 mit mindestens drei und maximal fünf Personalvermittlungsdienstleistern.
(ii) Der Höchstwert der Leistungen, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung in Los 1 abgerufen werden können, beträgt EUR 860.000,00 zzgl. USt. Die Abrufberechtigung der Rentenbank endet automatisch, sobald die Höchstmengen je Los erreicht sind; § 132 GWB bleibt unberührt.
(i) Zur Beschaffung der benötigen Leistungen sollen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Personalvermittlungsdienstleistern abgeschlossen werden:In Los 2 mit mindestens fünf und maximal acht Personalvermittlungsdienstleistern.
(ii) Der Höchstwert der Leistungen, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung in Los 2 abgerufen werden können, beträgt EUR 2.440.000,00 zzgl. USt. Die Abrufberechtigung der Rentenbank endet automatisch, sobald die Höchstmengen je Los erreicht sind; § 132 GWB bleibt unberührt.