Verfahrensangaben

Verhandlungsverfahren Fläche R1 im GVZ JadeWeserPort

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.01.2026 14:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
HRA 200792
Pazifik 1
26388
Wilhelmshaven
Deutschland
DE945
vergabe@jadeweserport.de
+49 4421409800

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
Ein Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 39.000 m² (im Folgenden: Vermarktungsfläche) soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots mittels Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (im Folgenden: Grundstücksvertrag) vergeben werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Vermarktungsfläche soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots mittels Abschlusses eines Grundstücksvertrages vergeben werden.

Auf der Vermarktungsfläche soll ein Unternehmen angesiedelt werden, das sich zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots verpflichtet, welches die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllt:
a) Mindestbebauung: Oberflächenbefestigung (mind. Pflasterung) mit entsprechenden Entwässerungsanlagen und Umzäunung
b) Garantierter Mindestbetrieb: 100 Containerbewegungen/Tag
(Gate-In und/oder Gate-Out; nicht Containerbewegung auf der Vermarktungsfläche)
c) Mind. 10 Stellplätze für Containerreparatur
d) Kapazität für die Reparatur von mind. 50 Containern am Tag
e) Angebot der nachfolgenden Reparatur-Standards:
(1) International Convention for Save Containers (CSC)-Standard,
(2) Institute of International Container Lessors (IICL)-Standard,
(3) Unified Container Inspection & Repair Criteria Revision (UCIRC)- und
(4) Cargo Worthy (CW)-Standard
(jeweils in der aktuellen Fassung)
f) Qualifizierte Containerinspektion nach CSC-, IICL-, UCIRC- und/oder CW-Kriterien (s.o.) und
g) Qualifizierte Containerreinigung.

Die Vermarktungsfläche kann dabei zum Betrieb aller mit diesem Geschäftsbetrieb zusammenhängenden Arbeiten und Geschäfte benutzt werden, wobei aber der mit der Konzession verbundene Charakter eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots erhalten bleiben muss. Es wird eine ausdrückliche Betriebspflicht in diesem Sinne vereinbart.

JWP-M wird die Erfüllung dieser ansiedlungsbezogenen Mindestanforderungen bereits nach Eingang der Teilnahmeanträge prüfen. Um die Erfüllung der Mindestanforderungen darzulegen, ist mit dem Teilnahmeantrag ein kurzes Ansiedlungskonzept (nicht mehr als zwei DIN-A 4 Seiten) einzureichen. Teilnahmeanträge, die - auch nach entsprechender Nachforderung - kein Ansiedlungskonzept enthalten oder ein Ansiedlungskonzept enthalten, das die vorgenannten Mindestanforderungen nicht abbildet, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des Grundstücksvertrages als Pflichten des Ansiedlers verbindlich vereinbart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
360

Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages/Mietvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden.
Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - ggf. nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit sowie die angegebene Anzahl der maximalen Verlängerungen sind daher nur als exemplarisch zu verstehen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
26388
Wilhelmshaven
Deutschland
DE945

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Vermarktungsfläche umfasst u.a. auch einen Grundstücksstreifen mit einer Größe von ca. 7.500 m², der sich zwischen einem weiteren Ansiedlergrundstück und dem im Eigentum von JWP-M stehenden und einen Bestandteil der öffentlichen Gleisinfrastruktur ("Stammgleise JWP-M") bildenden Abstellgleis 161 befindet.
JWP-M behält sich jedoch vor, die Vermarktungsfläche ggf. um den vorstehend beschriebenen Grundstücksstreifen zu reduzieren, falls ein entsprechender Bedarf aus dem Bieterkreis verneint werden sollte. Ein Anspruch auf Reduktion der Größe der Vermarktungsfläche besteht seitens der Bieter jedoch nicht.
JWP-M behält sich zudem vor, in die Vermarktungsfläche ggf. den Grundstückstreifen des Gleises 161 mit aufzunehmen oder sich vertraglich eine "Put-Option" einzuräumen, dass der Ansiedler diesen Flächenbereich zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls mit übernehmen muss. Ein Anspruch auf Erweiterung der Vermarktungsfläche besteht seitens der Bieter jedoch nicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Teilnahmewettbewerb
Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben prüft JWP-M, ob die von den Bietern dargestellten Ansiedlungen die Mindestanforderungen gem. Ziff. 3 des Informationsmemorandums erfüllen und prüft die Eignung der Bieter anhand der veröffentlichten Kriterien.
2. Verhandlungen und Angebotsabgabe
Die geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsvorhaben die Mindestanforderungen erfüllen, werden zu Verhandlungen eingeladen. Hiermit beginnt der Reservierungs-/Verhandlungszeitraum von üblicherweise sechs Monaten. Den Bietern wird im Rahmen der Verhandlungen der Muster-Grundstücksvertrag zur Verfügung gestellt werden.
Nach Abschluss der Verhandlungen wird JWP-M eine einheitliche Fassung des Erbbaurechtsvertrags bzw. des Mietvertrags erstellen. Hierbei wird JWP-M nach eigenem Ermessen die in den Verhandlungen von den Bietern mitgeteilten Anregungen berücksichtigen. Die Verhandlungserfolge einzelner Bieter kommen demnach allen Bietern zugute.
Die Bieter werden innerhalb der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Angebotsfrist die Möglichkeit erhalten, auf den von ihnen gewählten Vertragstyp ein verbindliches Angebot abzugeben. Soweit ein Angebot auf den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages abgegeben wird, sind die Bieter im Rahmen der Vertrauenshaftung an dieses gebunden.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe und Übersendung der verbindlichen Endfassung des jeweiligen Vertragstextes wird JWP-M die Wertungskriterien für diesen Wettbewerb mitteilen.
JWP-M behält sich insbesondere vor, im Rahmen der Wertung eine Form der Ansiedlung (Erbbaurechtsvertrag oder Mietvertrag) besonders positiv zu bewerten. Des Weiteren behält sich JWP-M vor, die Verpflichtung zur Erbringung weiterer Dienstleistungen (z.B. Stauereidienstleistungen) besonders positiv zu bewerten.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FMRRE

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Das Informationsmemorandum (Info-Memo) mitsamt seinen Anlagen wurde den Bietern auf
www.dtvp.de kostenfrei in deutscher Sprache zum Download zur Verfügung gestellt. Bezüglich des exakten Download-Links wird auf die Bekanntmachung verwiesen. Sämtliche Vergabeunterlagen konnten auf dem vorstehend genannten Vergabeportal abgerufen werden.
Alle von JWP-M ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform ohne Registrierung eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.
2. JWP-M weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an vergabe@bergrecht.net zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. JWP-M empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.
3. Es wird den Bietern empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt der Vergabeunterlagen in dem Projektraum auf der Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal, www.dtvp.de) als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Verfahren.
4. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von JWP-M zur Verfügung gestellt.
Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
5. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über das Bietertool (Abgabefunktion) in dem Projektraum der o. g. Vergabeplattform einzureichen. JWP-M wird nur solche Teilnahmeanträge berücksichtigen, die unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform über den Projektraum der Vergabeplattform fristgerecht eingegangen sind. Eine Video-Anleitung (Tutorial) bzgl. der Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes über die Vergabeplattform kann unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ abgerufen werden. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags ist eine Registrierung erforderlich. Eine postalische Abgabe des Teilnahmeantrages, eine Abgabe per E-Mail oder eine Abgabe per Kommunikationsfunktion des Projektraums ist nicht zugelassen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

JWP-M behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtgemäßem Ermessen (ggf. auch mehrfach) nach- bzw. anzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand.
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der "Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland).
(5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der "Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen", aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland).
(6) Eigenerklärung, ob der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, seine wirtschaftlich unselbstständigen Tochtergesellschaften, seine Beteiligungsgesellschaften und gegebenenfalls seine Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten in den letzten drei Jahren finanzielle Zuwendungen i.H.v. mind. 4 Mio. EUR durch einen nicht der Europäischen Union angehörigen Staat erhalten hat (vgl. Art. 3 Abs. 2 der "Verordnung (EU) 2022/2560 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen" (FSR)). Dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass im Fall der beabsichtigten Auftragsvergabe unter Umständen eine ausführlichere Meldung nach Maßgabe der FSR-Verordnung abzugeben ist.
(7) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
(8) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG.
(9) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, ob und wenn ja, in welchem Umfang der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ein Unternehmen, auf das der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft einen gem. § 290 Abs. 2-4 HGB (mittelbar oder unmittelbar) beherrschenden Einfluss hat oder welches einen gem. § 290 Abs. 2-4 HGB (mittelbar oder unmittelbar) beherrschenden Einfluss auf den Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft hat, einen eigenen Grundstücksvertrag mit JWP-M abgeschlossen hat, vgl. Ziff. 2 des Informationsmemorandums.
Auf gesonderte Anforderung von JWP-M:
(10) Aktueller Handelsregisterauszug
(11) Erklärung zu Grundstücksverträgen (z.B. (Unter-)Mietvertrag/ Gestattungsvertrag/Nutzungsvertrag) mit einem Dritten für (Teil-)Flächen im Bereich des GVZ JadeWeserPort.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft wird auf seine/ihre Eignung zur Realisierung (technische Leistungsfähigkeit) geprüft.
Hierzu hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nachzuweisen, dass er/eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen von mindestens drei Drop-Off-Vereinbarungen in den letzten drei Jahren vergleichbare Dienstleistungen für international tätige Großreedereien erbracht hat.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auf gesonderte Anforderung von JWP-M:
(1) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Es wird klargestellt, dass dieser Nachweis auch im Laufe der Verhandlungen jederzeit gefordert werden kann.
(2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

JWP-M behält sich vor, den Vertragsschluss (insbesondere bei noch zu gründenden Projektgesellschaften) davon abhängig zu machen, dass angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) gestellt werden.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Mindestanforderungen für die Ansiedlung sind in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung