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Verfahrensangaben

Vergabe Betreibervertrag Baltrum N18

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden
HRB 110486
Hindenburgstraße 26-30
26122
Oldenburg
Deutschland
DE943
mweiss@nports.de
049311804300

Angaben zum Auftraggeber

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---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Ordentliche Gerichtsbarkeit
govello-1257174706888-000185570
26135
Oldenburg
Deutschland
DE943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ordentliche Gerichtsbarkeit
govello-1257174706888-000185570
26135
Oldenburg
Deutschland
DE943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Baltrum auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Baltrum liegt im Südwesten der autofreien Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort angebunden. Die Hauptfunktionen des Hafens sind der Fährverkehr und die Versorgung der Insel Baltrum. Im Bereich des Hafen Baltrum wird von Niedersachsen Ports aus Verkehrssicherungsgründen keine unbewirtschaftete Fläche zur allgemeinen Verfügung gestellt, auf der Güter zur Selbstabholung abgestellt werden können. Daher müssen über den Hafen abgewickelte Güter von "Selbstabholern" unmittelbar von Bord der Schiffe abgeholt werden. Alternativ hat der Versand so zu erfolgen, dass ein Unternehmen die Obhut über die Güter ab dem Entladen übernimmt und dann weiter distribuiert. Z.B. können die Güter über die die Insel Baltrum anlaufende Reederei und eine die Güter unmittelbar im Abladezeitpunkt übernehmende Spedition / ein anderes Unternehmen bis zur Empfängeradresse zugestellt werden. Ein vorübergehendes Abstellen von Gütern im Kajenbereich soll nicht erfolgen. Niedersachsen Ports hat vor diesem Hintergrund bereits einen Teil des Hafen Baltrum im Rahmen einer zeitlich befristeten Betreiberkonzession vergeben. Der Konzessionär hat den Teilbereich als Umschlag- und Lagerfläche für den Frachtverkehr zur Inselversorgung zu bewirtschaften. Die im Eigentum von Niedersachsen Ports stehende und auf dem einen Teil der Vergabeunterlagen bildenden Lageplan gelb mit roter Umrandung gekennzeichnete Fläche mit einer Größe von ca. 1.211 m² (im Folgenden: Fläche N18) soll zukünftig ebenfalls als eine von einem Konzessionär zu bewirtschaftende Umschlag- und Lagerfläche für den Frachtverkehr zur Inselversorgung genutzt werden. Auf der Fläche N18 soll insbesondere auch die Zwischenlagerung von Gütern bzw. Gepäck zur Abholung durch die Empfänger bzw. Passagiere oder auch zum Vorstauen von Gütern zu Zwecken des Versands über den Hafen ermöglicht werden. Darüber hinaus ist auch, - bei entsprechender Beauftragung durch die Reederei - der Passagierverkehr über die Fläche N18 zu ermöglichen. Im Rahmen der hier gegenständlichen Ausschreibung soll dieser Konzessionär gefunden werden. Die Fläche N18 wird für die vorgenannte Nutzung in dem Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2029 zur Verfügung stehen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Baltrum auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Baltrum liegt im Südwesten der autofreien Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort angebunden. Die Hauptfunktionen des Hafens sind der Fährverkehr und die Versorgung der Insel Baltrum.
Die Hafennutzung umfasst
a) Ver- und Entsorgung: mehrere Frachter mit max. 35 m Länge;
b) Fährverkehr: derzeit Fährlinie Baltrum - Neßmersiel der Baltrum Linie (mehrere Fährschiffe bis 45 m Länge) und
c) den Sportboothafen: Baltrumer Bootsclub e. V.
Im Bereich des Hafen Baltrum wird von Niedersachsen Ports aus Verkehrssicherungsgründen keine unbewirtschaftete Fläche zur allgemeinen Verfügung gestellt, auf der Güter zur Selbstabholung abgestellt werden können. Daher müssen über den Hafen abgewickelte Güter von "Selbstabholern" unmittelbar von Bord der Schiffe abgeholt werden. Alternativ hat der Versand so zu erfolgen, dass ein Unternehmen die Obhut über die Güter ab dem Entladen übernimmt und dann weiter distribuiert. Z.B. können die Güter über die die Insel Baltrum anlaufende Reederei und eine die Güter unmittelbar im Abladezeitpunkt übernehmende Spedition / ein anderes Unternehmen bis zur Empfängeradresse zugestellt werden. Ein vorübergehendes Abstellen von Gütern im Kajenbereich soll nicht erfolgen.
2. Niedersachsen Ports beabsichtigt, den Betreiber der Umschlagfläche N18 vertraglich zur diskriminierungsfreien Andienung der nachfolgend aufgeführten Leistungen auf Kosten der Besteller/Kunden zu verpflichten:
a) Koordination und Abwicklung des Passagierverkehrs der Fährlinien auf der Fläche N18 (insbesondere Verkehrssicherung der Zuwegung zu den Containern Kurverwaltung bzw. Fährlinie und zu den Bereitstellungsflächen für Gepäck; jedoch kein Fahrkartenverkauf oder Einziehung des Kurbeitrags oder Kontrolle dessen) soweit er hierzu durch die entsprechende Fährlinie beauftragt worden ist;
b) Vorhaltung einer Teilfläche für die Bereitstellung von Gepäck des Fährverkehrs;
c) Eigenverantwortliche Organisation der Annahme und Öffnung von Koffercontainern und Bereitstellen des darin befindlichen Gepäcks zur Abholung durch die Passagiere auf dem vorgenannten Teilbereich der Konzessionsfläche, soweit er hierzu durch die entsprechende Fährlinie beauftragt worden ist;
d) Eigenverantwortliche Organisation der Annahme von Gütern vom Fähr- oder Frachtschiff mit deren Umschlag bzw. Zwischenlagerung und ggf. Weitertransport der Betreiber beauftragt worden ist - unter Ausschluss des längeren Abstellens auf der Kaje;
e) Weitertransport der angenommenen Güter an die Letztempfänger auf der Insel Baltrum, soweit der Betreiber hiermit beauftrag worden ist;
f) Kurzfristige Zwischenlagerung der Güter unter Beachtung der vertraglich festzulegenden Höchstdauer (danach zwingender Weitertransport durch den (jeweiligen) Betreiber an den Empfänger);
g) Garantierte ganzjährige, diskriminierungsfreie Andienung der vorgenannten Dienstleistungen;
h) Andienung der Dienstleistungen zu marktüblichen Bedingungen:
Der Betreiber muss seine Dienstleistungen diskriminierungsfrei zu marktüblichen Bedingungen anbieten.
Dabei dürfen die Konditionen für die Abholung/Entgegennahme und Zwischenlagerung der Güter durch den Betreiber nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein anschließender Weitertransport an den Letztempfänger erfolgt oder dieser die Ware bei dem Betreiber/von der Fläche N18 abholt.
i) Verkehrssicherung:
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass durch den Betrieb der Fläche N18 der Personenverkehr (insbesondere mit Blick auf die Passagiere des Fährverkehrs) nicht gefährdet wird und Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden. Hierzu wird auch auf lit. a) verwiesen.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gegenstände in das Hafenbecken gelangen. Soweit doch Gegenstände in das Hafenbecken gelangen, hat der Betreiber diese unverzüglich zu entfernen und sicherzustellen, dass die Schifffahrt und die Umwelt nicht gefährdet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem hochwassergefährdeten Bereich (vgl. Ziff. 3 des Informationsmemorandums) von Seiten Niedersachsen Ports nur temporäre Einfriedungen zulässig sind. Die sich aus der Deichvorlandverordnung ergebenden Vorgaben sind zu beachten (vgl. Ziff. 4.2 des Informationsmemorandums).
j) Räumung der Fläche N18:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche N18 bei Überflutungsgefahr innerhalb der nächsten 6 Stunden nach Bekanntmachung der Warnungen durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie geräumt werden muss. Der Betreiber ist verpflichtet, entsprechende Informationen eigenverantwortlich einzuholen.
3. Es werden hierfür die u.a. die nachstehend aufgeführten Rahmenbedingungen gelten:
a) Niedersachsen Ports wird keine, auch keine anteilige Vergütung für die Leistungserbringung zahlen. Die Entgelte sind allein von Dritten/den Kunden zu erwirtschaften und einzuziehen (Konzession). Dies gilt auch bei einer etwaigen Zwischenlagerung von Gütern ohne Frachtbrief. Niedersachsen Ports übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Auslastung oder Mindest-Beauftragung. Das wirtschaftliche Risiko liegt bei dem Betreiber.
b) Die Errichtung von baulichen Anlagen auf der Umschlagfläche wird vertraglich ausgeschlossen werden.
c) Der Betreiber wird keinen Anspruch darauf haben, dass das Fracht- bzw. Fährschiff stets an demselben Liegeplatz festmacht. Die in vorstehender Ziff. 2 genannten Pflichten gelten unabhängig von dem jeweils gewählten Liegeplatz. Die Liegeplatz-Zuordnung durch Niedersachsen Ports und deren örtliche Vertreter darf keinen Einfluss auf die gegenüber den Kunden erhobenen Entgelte haben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Baltrum
Deutschland
DE947

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Für die Veröffentlichung der Bekanntmachung wurde das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) ausgewählt, welches grundsätzlich der Ausschreibung öffentlicher Aufträge und Konzessionen dient. Es wird vor diesem Hintergrund in der über das Portal erstellten Bekanntmachung ausdrücklich klargestellt, dass es sich um ein rein kartellrechtliches Auswahlverfahren handelt. Insbesondere wird klargestellt, dass aufgrund technischer Gegebenheiten eines der vorgefertigten Bekanntmachungsformulare ausgewählt und ausgefüllt werden musste. Die systembedingte, mit der Auswahl des Bekanntmachungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als "öffentlicher Auftrag" spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages nicht wider.
2. Das Auswahlverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
3. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.
4. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Mietvertrag unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages haben.
5.Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich Niedersachsen Ports auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.
6. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
7. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
8. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge über den vorgenannten Projektraum endet
um 12:00 Uhr am 31. Tag nach Versand der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
9. Soweit es sich hierbei um einen Wochenend- oder Feiertag handelt, endet die Frist um 12:00 Uhr des nächsten darauffolgenden Werktags.
10. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist einmalig um 30 Kalendertage zu verlängern, wenn drei Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die verlängerte Frist läuft wiederum bis 12:00 Uhr des 31. Tages nach ursprünglichem Fristablauf.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Niedersachsen Ports führt zur Vermarktung der Umschlagfläche dieses rein kartellrechtliche transparente und diskriminierungsfreie Auswahlverfahren durch.
Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die geeigneten Bieter von Niedersachsen Ports zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
Die indikativen Angebote sind auf Grundlage der von Niedersachsen Ports im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegebenen essentialia negotii (wesentliche Vertragsbedingungen) zu erstellen. Die erforderlichen Bestandteile des indikativen Angebotes sowie die entsprechenden Wertungskriterien werden den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Unter anderem wird hier jedoch der von den Bietern angebotene (über den Mindestbetrag hinausgehende) Mietzins verbindlich anzugeben sein. Im Rahmen dieser indikativen Angebote haben die Bieter darüber hinaus zwingend ein aussagekräftiges Betriebskonzept einzureichen. In diesem ist darzustellen, dass und auf welche Weise die von Niedersachsen Ports unter Ziff. 2 des Informationsmemorandums dargestellten Betreiberpflichten erfüllt werden sollen.
Indikative Angebote ohne Betriebskonzept oder mit einem Betriebskonzept, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Auf Grundlage der indikativen Angebote wird Niedersachsen Ports den "Bestbieter" ermitteln, mit dem vorrangig über eine Ansiedlung auf der Umschlagfläche verhandelt wird.
Der Bestbieter erhält von Niedersachsen Ports die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen. Die restlichen Bieter werden hierüber und über die hiermit beginnende Reservierungsfrist informiert.
Der Bestbieter kann bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Mietvertrages ein Angebot gegenüber Niedersachsen Ports abgeben.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FMM22

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Niedersachsen Ports behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte, unzulängliche, unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtgemäßem Ermessen nach- bzw. anzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Sie wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben folgende Erklärungen abzugeben:
a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
c) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
d) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
e) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland).
f) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch Einreichung mind. einer vergleichbaren Referenz über Speditionsleistungen, in der die Erfahrungen und Fachkunde des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich der gem. Ziff. 2.1d) (Abholung/Entgegenahme von Gütern), 2.1e) (Transport von Gütern) und 2.1f) (Zwischenlagerung von Gütern) des Informationsmemorandums zu erbringenden Leistungen dargestellt werden.
Des Weiteren sind Erfahrungen mit der Annahme von Gütern von Schiffen und dem Transport von Gütern, insbesondere auch von Sperrgütern, in einem Hafenbereich unter Verwendung eines entsprechenden Umschlaggerätes (z.B. Radlader) bei kreuzendem Personenverkehr in den letzten vier Jahren nachzuweisen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
(1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
(2) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(3) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung und/oder für den Vertragsabschluss angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Mindestanforderungen sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Informationsmemorandum dargestellt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung