Verfahrensangaben

Vergabe Schüttgutfläche Hafen Bohmte

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.08.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hafen Wittlager Land GmbH
HRB 206213
Bremer Straße 4
49163
Bohmte
Deutschland
DE94E
Susanne Neuenfeldt
susanne.neuenfeldt@lkos.de
0541 501 4704

Angaben zum Auftraggeber

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Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium fürWirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

1. Hafen Wittlager Land GmbH (im Folgenden HWL) ist Eigentümerin des Hafen Bohmte am Mittellandkanal. Der Hafen befindet sich in der Gemeinde Bohmte im Wittlager Land und liegt in unmittelbarer Verbindung im Westen zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands sowie der Weser und Elbe. Damit besteht eine ideale Hafenanbindung in Richtung Norden, Osten sowie in Richtung Süddeutschland.
2. Der Hafen Wittlager Land ist vornehmlich ein Umschlaghafen für Futtermittel und Getreide, Container, Schüttgut und in geplantem geringerem Umfang für Stückgut und Schwerlastgut. Hier steht im Bereich vor der zu vergebenden Terminalfläche eine öffentliche Uferladestraße von ca. 230 m Länge mit Hafenkrananlage für den diskriminierungsfreien Güterumschlag - Nutzung nach den Hafennutzungsbedingungen - zur Verfügung. Im östlichen Bereich des Hafens könnte perspektivisch ggf. eine Flächenerweiterung um ca. 4 ha erfolgen.
3. Zur Steigerung des wasserseitigen Hafenumschlages soll ein Grundstück mit einer Größe von ca. 7.933 m2 als Schüttgutumschlagfläche (insbesondere: Recyclingmaterialien und Baustoffe) verpachtet werden. Der Pachtvertrag wird die Pflicht zum diskriminierungsfreien Betrieb der Fläche enthalten und wird vor diesem Hintergrund im Folgenden als "Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche" bezeichnet. 4. HWL behält sich vor, den Bietern auch den öffentlichen diskriminierungsfreien Betrieb der als Teil des öffentlichen Hafens zu betreibenden Uferladestraße inkl. Fahrzeugwaage (im Folgenden: "Betrieb Uferladestraße")
bzw. den entsprechenden gesonderten Konzessionsvertrag ("Konzessionsvertrag Uferladestraße") als optionalen Angebotsbestandteil anzubieten. Es wird hierzu auf die Ausführungen unter Ziff. 4.11 des Informationsmemorandums verwiesen. 5. Für die Vergabe des vorstehend beschriebenen Konzessionsvertrages Schüttgutumschlagfläche (bzw. ggf. der beiden o.g. Konzessionsverträge) führt HWL das hier gegenständliche Verfahren durch.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. Das Ansiedlungsgrundstück wird nur im Rahmen eines Konzessionsvertrages Schüttgutumschlagfläche mit verbindlicher Festlegung des Nutzungszwecks "Umschlagfläche für Schüttgut" (insbesondere: Recyclingmaterial und Baustoffe) vergeben. Ein Erwerb des Ansiedlungsgrundstücks ist
ausgeschlossen. Mit diesem Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche wird der (dann) Betreiber verpflichtet, a) die Errichtung von für den Betrieb noch erforderlicher Suprastruktur vorzunehmen und b) den diskriminierungsfreien Betrieb des Ansiedlungsgrundstücks als Umschlagfläche für Schüttgut durchzuführen.
2. HWL hat für den Betrieb des Hafens Hafenumschlaggeräte (Bagger und ein Kompaktlader; im Folgenden: "Equipment") angeschafft. Der Betreiber wird verpflichtet werden ,das Equipment (ohne Personalgestellung) unter noch zu verhandelnden Konditionen anzumieten (ggf. anteilig) und diese die Geräte zum Betrieb des Ansiedlungsgrundstücks zu nutzen.
3. Es wird ein durch den Betreiber zu leistender Mindest-Pachtzins sowie Umschlaggarantien verlangt. Die Bieter können im Rahmen ihrer Angebote höhere Beträge als die Mindest-Vorgaben anbieten. Diese Angaben werden im Verhandlungsverfahren wertungsrelevant. Der Pachtzins sowie die Umschlaggarantie werden vertraglich wertgesichert.
4. Der Betreiber hat seine Umschlagdienstleistungen sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Betrieb des Ansiedlungsgrundstücks angebotenen
Dienstleistungen zu angemessenen, diskriminierungsfreien Konditionen allen interessierten Unternehmen anzudienen. Der Betreiber hat das Ansiedlungsgrundstück in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als öffentliche Umschlaganlage zu errichten und zu betreiben. Der Betreiber trägt das entsprechende Betriebsrisiko. 5. HWL behält sich vor, den Bietern die Möglichkeit zu geben, im Rahmen ihres Angebotes auch den Betrieb der als Teil des öffentlichen Hafens diskriminierungsfrei zu betreibenden Uferladestraße mit einzubeziehen. Es wird jedoch klargestellt, dass HWL auch dann nicht verpflichtet ist, von diesem Vorbehalt Gebrauch zu machen, wenn entsprechendes Interesse von Bieterseite deutlich gemacht wird. Im Rahmen der Verhandlungen kann - entsprechendes Interesse und entsprechende Eignung aus dem/des Bieterkreis(es) vorausgesetzt - neben dem Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche auch eine Betriebsvereinbarung bzw. ein Konzessionsvertrag Uferladestraße verhandelt werden. Der Konzessionsvertrag Uferladestraße wird u.a. das Recht und die Pflicht des Betreibers enthalten, Umschlagdienstleistungen unter Nutzung der Uferladestraße inkl. Fahrzeugwaage für die Dauer der entsprechenden Vereinbarung diskriminierungsfrei jedem interessierten Nutzer zu angemessenen Bedingungen anzudienen. Auf der Uferladestraße befinden sich stationäre Umschlageinrichtungen von Ansiedlern des Hafens bzw. es sind derartige Umschlageinrichtung in Planung. Der Betreiber hat das Vorhandensein dieser (bestehenden und zukünftigen) Anlagen und den Betrieb dieser
durch die jeweiligen Ansiedler zu dulden. Die Dauer des Konzessionsvertrags Uferladestraße kann von der Dauer des Konzessionsvertrages Schüttgutumschlagfläche abweichen. Dem Betreiber werden auch zu diesem Zweck das von HWL angeschaffte Equipment ohne Personalgestellung
unter noch zu verhandelnden Konditionen (ggf. anteilig) vermietet. Soweit HWL von dem Vorbehalt in dem hier gegenständlichen Verfahren keinen Gebrauch macht, wird HWL den Betrieb Uferladestraße im Rahmen eines gesonderten Verfahrens vergeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10

Die Laufzeit der Konzession kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. HWL geht aktuell von einer voraussichtlichen Laufzeit von zehn Jahren mit Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre aus. Den Bietern bleibt jedoch vorbehalten - unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 3 KonzVgV - eine andere Laufzeit zu verhandeln. Die vorstehend angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Bohmte
Deutschland
DE94E

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
2. HWL und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Konzessionsvertrages haben.
3. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter HWL unverzüglich darauf hinzuweisen.
4. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
5. Alle Vergabeunterlagen werden den Bietern über den jeweiligen (ggf. nachgelagerten) Projektraum auf dem Deutschen Vergabeportal (www.dtvp.de) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt.
6. Alle von HWL ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform (für den Teilnahmewettbewerb: ohne Registrierung) eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.
7. HWL weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den jeweiligen Projektraum der Vergabeplattform
zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an HWL zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. HWL empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.
8.Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von HWL zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1. Der Konzessionsvertrag Schüttgutumschlagfläche wird im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start dieses Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Vergabeplattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entprechende Bekanntmachungsformular gewählt. HWL stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
2. Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen.
Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
3. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von HWL vorzusehen.
4. HWL prüft vor Aufnahme der Verhandlungen die grundsätzliche Geeignetheit des jeweiligen Bieters.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FM39F

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB; Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

HWL behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtgemäßem Ermessen nach- bzw. anzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6 - Nr. 9 GWB

Vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

Vgl. § 123 Abs. 4 GWB

Vgl. § 123 Abs. 4 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

Vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es wird klargestellt, dass die in dem Formular ausgewählte Kategorie nicht den nachstehenden Kriterien entspricht. Es wurde ausgewählt, weil keine andere, besser passende Kategorie zur Verfügung stand. Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten
Formblätter haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben:
a) Persönliche Lage des Bieters sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister.
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der zur Verfügung gestell-ten Formblätter einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben wer-den kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird HWL ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochterge-sellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland).
(5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführten Personen zu gehören oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland).
(6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
(7) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von HWL zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen von HWL ist einzureichen:
(8) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate zu sein).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum Umsatz für die Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen (im Zusammenhang mit der beabsichtigten Ansiedlung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die nachstehenden Angaben sind im Fall von Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Bieter haben ihre operativen Erfahrungen durch Angabe mindestens eines Referenzprojektes für die Errichtung von Suprastruktur und den Betrieb einer mindestens vergleichbaren Schüttgutumschlag- und Schüttgutlagerfläche darzustellen.
Der Betrieb muss dabei mindestens für eine Dauer von drei Jahren durch den Bieter durchgeführt worden sein.
Das Referenzprojekt ist zu beschreiben. Insbesondere ist einzugehen auf den Projektstandort, die Verkehrsträger, das Umschlagvolumen pro Jahr, die Projektdauer sowie die konkret von dem Bieter erbrachten Leistungen.
Ebenfalls anzugeben ist der Auftraggeber / Grundstückseigentümer oder eine ande-re Referenzstelle sowie entsprechende Kontaktdaten (soweit nicht in Eigenregie betrieben).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Auf gesondertes Verlangen von HWL sind einzureichen:
(1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Um-satz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlosse-nen Geschäftsjahre vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für die Konzession ggf. erforderliche Erstinvestition aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

HWL behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mindestanforderungen für die Ansiedlung sind in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung