Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt II TNA im Teilnahmeantrag anzugeben.
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. eines Nachunternehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend "Drittunternehmen" genannt) in Anspruch nimmt (sog."Eignungsleihe" i.S. des § 47 VgV), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt I TNA, siehe unter Ziff. I.3);