Im Rahmen der Qualifizierungssystems gelten nachstehende Regelungen der Westfalen Weser Netz GmbH(WWN), mit denen sich Bieter präqualifizieren können:
I. Gewerke und Regionen
- Eigenerklärung zu den Gewerken und den Regionen in denen der Bewerber für die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) tätig werden möchte durch Ausfüllen und Abgabe des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts "0_Eigenerklärung Gewerke und Regionen". Diese Erklärung ist von allen Bewerbern auszufüllen und muss über das Qualifizierungssystem eingereicht werden.
II. Qualifizierungsnachweise:
Variante 1
- Die WWN behält sich vor, Präqualifizierungsdokumente anzuerkennen, die mit dem Dokument "Bau- und Montagedienstleister Präqualifikationsfragebogen Version 04/2017" und nicht vor dem 01.01.2019 erfasst wurden. Diese müssen über das Qualifizierungssystem eingereicht werden.
Variante 2
- Lieferantenfragebogen anhand des folgenden Links ausfüllen:
https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=paJGkm4lIU29oVhnc2W7quO_IpFVbZNChw91t1YNPstUOUVCOFhPWlpIWllQMFVFQ05ESUlVOVNUWS4u&route=shorturl
Für Leistungen im Leitungs-Tiefbau:
- gültige Zertifizierung nach DVGW GW 381, VDE AR-N 4220 oder RAL-GZ 962/2
- oder beim Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. gelistete Präqualifikation im Leistungsbereich 612-01 (umfassende Bauleistung im Leitungstiefbau) oder Einzelfreigaben für die angebotenen Leistungsbereiche aus den Gruppen des Allgemeinen Tiefbaus (211-214) sowie des Straßen- und Wegebaus (411).
- oder eine gleichwertige Zertifizierung durch eine akkreditierte Gesellschaft.
Für Kabelmontagen: Nachweise gemäß Westfalen-Weser-Netz-Richtlinie 11700 "Zulassung von Dienstleistern für Montagen in der Sparte Strom und Anforderungen an das Montagepersonal bei Westfalen Weser Netz GmbH".
Für die Herstellung von Telekommunikations-Anschlüssen ist eine Zulassung durch die Deutsche Telekom AG nachzuweisen.
Für Leistungen im Gas - und Wasserrohrleitungsbau muss eine gültige Zertifizierung nach DVGW GW 301 vorgelegt werden, bei grabenloser Bauweisen nach DVGW GW302 oder eine von dem DVGW als gleichwertig akzeptierte Zertifizierung mit Gültigkeit in anderen europäischen Ländern nachgewiesen werden. Hier muss die Harmonisierung des DVGWs vorliegen.
Variante 3
Sollten für die anzubietenden Leistungsarten die o.g. Nachweise nicht erbracht werden können, sind für eine Qualifizierung des Anbieters folgende Kriterien zu erfüllen:
1. Beantworten des Lieferantenfragebogens anhand des folgenden Links:
https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=paJGkm4lIU29oVhnc2W7quO_IpFVbZNChw91t1YNPstUOUVCOFhPWlpIWllQMFVFQ05ESUlVOVNUWS4u&route=shorturl
2. Erbringen der dort geforderten Nachweise
Werksaudit
Für den Präqualifizierungsschritt "Werksaudit" behält die WWN sich vor, alternativ zur Durchführung eines Werksaudits am jeweiligen Unternehmensstandort eingereichte bestehende Präqualifikationsbestätigungen, die durch WWN oder ein anderes/einen anderen Energieversorgungsunternehmen/Netzbetreiber ausgestellt wurden, anzuerkennen.
Schlussbestimmungen
Nachweise, die nach IEC-Standard erbracht werden, sind nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert.
Die verpflichtende Teilnahme an Schulungen, die von der Westfalen Weser Netz GmbH durchgeführt werden, kann nach der Vergabe, muss allerdings vor Aufnahme entsprechender Tätigkeiten, erfolgen.