Die geforderten Leistungen beinhalten das Durchführen von Sachverständigen- und Sachkundigenprüfungen überwachungsbedürftiger Fahrzeuge und Geräte am Flughafen München. Darunter zählen u.a. Prüfungen nach §19 und §29 StVZO, Sicherheitsprüfungen, DGUV V70, DGUV V68, DGUV V3/V4 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sämtlicher mehrspuriger KFZ, Anhänger, Land- oder Forstwirtschaftlicher Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge, Flurförderfahrzeuge und Luftfahrtbodengeräte.
Alle nachfolgenden Angaben zu Los 1 und Los 2 sind ca.-Angaben. Die exakten Mengenangaben sind den finalen Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Los 1:Durchführen von gesetzlichen Sachverständigenprüfungen überwachungsbedürftiger zugelassener Fahrzeuge und Geräte am Flughafen München (mehrspurige Kfz, Anhänger, Land- od. forstw. Zugmaschine etc.). Darunter fallen unter anderem folgende jährliche Leistungen: ca. 350 Hauptuntersuchung (HU) inklusive DGUV V70 an Fahrzeugen bis 3,5t, 150 Abgasuntersuchungen bis 3,5t und 180 Prüfungen nach DGUV V3 an Hochvoltfahrzeugen (nähere Informationen siehe Leistungsverzeichnis).- Los 2:Durchführen von gesetzlichen Sachkundigenprüfungen überwachungsbedürftiger nicht-zugelassener Fahrzeuge und Geräte am Flughafen München (Flurförderfahrzeuge, Luftfahrtbodengeräte etc.). Darunter fallen unter anderem folgende jährliche Leistungen: 250 Prüfungen nach DGUV V68 an Flurförderfahrzeugen, ca. 395 Prüfungen von Luftfahrtbodengeräten (Fluggasttreppen bis Bodenstromgeräte) nach Betriebssicherheitsverordnung in Anlehnung an DGUV VC10 und 500 Prüfungen an Fahrzeugen und Geräten nach BGV A3/A4 (nähere Informationen siehe Leistungsverzeichnis).
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen.Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.