2025-1004643_Flughafen München_Generalplanerleistung Wegweisung und Verkehrssteuer...
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.11.2025
04.12.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Flughafen München GmbH
DE129352365
Postfach 23 17 55
85326
München
Deutschland
DE21B
Flughafen München GmbH - Einkauf
vergabe@munich-airport.de
+498997531427

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Flughafenanlagen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71200000-0
71300000-1
71310000-4
71320000-7
71327000-6
71330000-0
71222000-0
71000000-8
71315000-9
71315200-1
71356400-2
71322500-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Planungsleistungen für das dynamische Verkehrs- und Parkleitsystem am Flughafen München

Am Flughafen München ist die Planung und Umsetzung eines dynamischen Verkehrs- und Parkleitsystems (VPLS) vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung und Steuerung der Verkehrsströme auf dem Flughafengelände sowie die bedarfsgerechte Auslastung der vorhandenen Parkflächen. Durch den Einsatz moderner Sensorik, Datenanalyse, Kommunikations- und Anzeigetechnik soll ein intelligentes Gesamtsystem entstehen, das eine effiziente Verkehrslenkung und eine Verbesserung der Nutzerinformation ermöglicht. Das VPLS umfasst sowohl bauliche als auch elektrotechnische und informationstechnische Komponenten, die zu einem funktional abgestimmten Gesamtsystem integriert werden müssen.

Der Auftragnehmer (AN) wird als Generalplaner mit der Erbringung sämtlicher für die Realisierung des Systems erforderlichen Planungsleistungen beauftragt. Ziel ist eine ganzheitliche, funktionsgerechte und wirtschaftliche Planung, die alle technischen, infrastrukturellen und betrieblichen Schnittstellen berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere die Planung der Leitungsinfrastruktur, die Aufstellung von Anzeigesystemen, Sensorikstandorten und Schaltschränken, die Integration der elektrotechnischen Anlagen sowie die Anbindung an die übergeordneten IT-Systeme des Flughafens.

Für die Durchführung der Maßnahme sind Leistungen in folgenden HOAI-Leistungsbildern erforderlich:

Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 ff. i. V. m. Anlage 12 HOAI

Tragwerksplanung gemäß § 51 ff. i. V. m. Anlage 14 HOAI

Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI

Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Planung des dynamischen Verkehrs- und Parkleitsystems einschließlich aller erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Fachstellen, Behörden und internen Schnittstellen des Flughafens. Der AN hat die Planungen der einzelnen Fachdisziplinen zu koordinieren, Schnittstellen zu definieren und die technische Kompatibilität der Systeme sicherzustellen. Dabei sind die besonderen Anforderungen des laufenden Flughafenbetriebs, die Sicherheitsvorgaben und die IT-Infrastruktur des Flughafens zu berücksichtigen.

Neben den genannten Grundleistungen sind ergänzende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen, die im Zusammenhang mit der Planung, Integration und Umsetzung des Systems stehen. Dazu können beispielsweise Variantenuntersuchungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Abstimmungen zur Betriebsorganisation oder technische Beratungen zu IT-Schnittstellen und Energieversorgung gehören. Der genaue Umfang dieser Beratungsleistungen steht derzeit noch nicht abschließend fest und wird im Projektverlauf in Abstimmung mit dem Auftraggeber konkretisiert. Die Vergütung erfolgt in diesen Fällen aufwandsbezogen nach den vereinbarten Stundensätzen.

Der Generalplaner trägt die Gesamtverantwortung für die Erstellung einer technisch, wirtschaftlich und betrieblich abgestimmten Planung, die eine reibungslose Umsetzung und einen nachhaltigen Betrieb des dynamischen Verkehrs- und Parkleitsystems gewährleistet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI der Bereiche
Objektplanung Ingenieurbauwerke (§43 HOAI)
Tragwerksplanung (§49 HOAI)
Technische Ausrüstung (§53 HOAI, Anlagengruppe 5)
als Generalplanerleistungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
16.03.2026
31.10.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Postfach 23 17 55
85326
München
Deutschland
DE21B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtwertungssumme Preis

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogene Qualitäts- und Leistungs-merkmale

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.

b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen:

Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen.

Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich Größeneinordnung sowie etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung insgesamt 400 Punkte,
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen insgesamt 200 Punkte und
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen insgesamt 100 Punkte.

Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

- 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
- 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
- 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
- 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
- 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
- 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben

Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Ebenso wird der Auftraggeber Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem Kriterium nach dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.

d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.

f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen.
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DMYK6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
==========================
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
Eigenerklärung des Bewerbers,
dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist;
dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
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Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe:
Eigenerklärung des Bewerbers,
dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden;
dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt;
Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

2
10
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug:
Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers.
Der AG behält sich vor, einen aktuellen Nachweis in Kopie über eine Eintragung bei Bewerbern nachzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Gesellschafts- und Konzernstruktur:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur nachträglich zu fordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz für vergleichbare Leistungen:
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Planungsleistungen aus einer Kombination bzw. ähnlich, gleichwertigen Kombination von Objektplanung, Fachplanung Tragwerksplanung sowie Fachplanung Technische Ausrüstung AG 5 welche in Generalplanerfunktion erbracht wurden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
100,00

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gesamtumsatz:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Mindeststandard:
Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 1.200.000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
100,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Arbeitskräfte:
Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen, Zuordnung zur Planungseinordnung gemäß HOAI (Objekt-, Tragwerks-, TGA-Planung (aufgeteilt nach Anlagengruppen), weitere Fachplanungen bzw. Sonstige), sowie nach Anzahl.

Mindeststandard:
Die angegebene Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich der Architekten und Ingenieure darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossen Geschäftsjahre nicht unter 6 Festangestellten liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung werden bei Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
100,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Geschäftsbereiche des Bewerbers:
Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzlage:
Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 72 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Eine Referenz ist in der Realisierung weit fortgeschritten, wenn die Vergabe der Bauleistungen bereits begonnen hat. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:

- - Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

- - Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts

- - Kurzbeschreibung der Art bzw. Komplexität der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:

- Einordnung als Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung/Modernisierung im Bestand, Sanierung einer Dachfläche, sonstiges
-Komplexität, dynamische Wegweisung von fliesendem und ruhendem Verkehr, in Straßennetzen von Flughäfen, kritischer Infrastruktur, Großstädten, sonstigen Orten von Massenansammlungen wie Stadien, Messegeländen, Arenen, öffentlichen Plätzen für Großveranstaltungen, o.ä.
- Charakteristische Größeneinordnung nach Fläche, Volumen, Anzahl o.ä.
- mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa unter laufendem Betrieb, Bauen im Bestand
- Benennung der beauftragten Leistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung Planung Technische Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 ALG 5 HOAI, sonstiges); - Benennung Komplexität des Projektes mit Angabe der Honorarzone für Planungsleistungen der Objektplanung
- Benennung Komplexität des Projektes mit Angabe der Honorarzone für Planungsleistungen der Tragwerksplanung
- Benennung Komplexität des Projektes mit Angabe der Honorarzone für Planungsleistungen der Technische Ausrüstung

- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:
- - Ca.-Angaben der anrechenbaren Kosten in den Kostengruppen 300 sowie 400 nach DIN 276, Fassung 2018 (EUR/netto)
- ca.- Auftragssumme der Generalplanerleistung (EUR netto)
- Benennung der beauftragten und vom Bewerber bearbeiteten Leistungsphasen gem. HOAI

- - Zeitraum der Leistungserbringung

- - Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.

Mindestandard:
Zusätzlich zu den voranstehenden Vorgaben für Referenzen müssen mind. in einer Referenz die nachfolgenden Anforderungen erfüllt werden:
- Der Bewerber muss seine Erfahrung im Bereich der Planung von Maßnahmen der Wegweisung und Verkehrssteuerung mit vergleichbarer Komplexität und vergleichbarem Umfang dadurch nachweisen, dass zusätzlich zu den voranstehenden allgemeinen Anforderungen (z.B. maßgeblicher Zeitraum) die nachfolgenden Anforderungen in einem Generalplanungsauftrag erfüllt werden:
Mindestens ein Projekt muss eine Generalplanerleistung im Bereich dynamischer Wegweisung des fließenden UND ruhenden Verkehrs in Straßennetzen von Flughäfen, kritischer Infrastruktur, Großstädten sonstigen Orten von Massenansammlungen wie Stadien, Messegeländen, Arenen, öffentlichen Plätzen für Großveranstaltungen, o.ä. sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
700,00

Finanzierung

gem. Vergabeunterlagen

Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung