2025-1004735_Flughafen München_Microsoft Produkte
VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.12.2025
18.12.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Flughafen München GmbH
DE129352365
Postfach 23 17 55
85326
München
Deutschland
DE21B
Flughafen München GmbH - Einkauf
vergabe@munich-airport.de
+4989975-61254

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Flughafenanlagen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag mit einem Handelspartner für die Beschaffung von Microsoft Produkten einschließlich Software-Assurance und Dienstleistungen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rahmenvertrag mit einem Handelspartner für die Beschaffung von Microsoft Produkten einschließlich Software-Assurance und Dienstleistungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
30.06.2029

Der Rahmenvertrag kann um 3 Jahre verlängert werde

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Postfach 23 17 55
85326
München
Deutschland
DE21B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Werden in der Leistungsbeschreibung und Preisblättern angeführte Produkte/Anlagen während der Vertragslaufzeit vom Hersteller ausgelistet und durch funktional gleich- oder höherwertige Nachfolgeprodukte ersetzt, erstreckt sich der Umfang der Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers auch auf diese Nachfolgeprodukte. Dies gilt auch für Produkte, die durch technologischen Fortschritt neu entwickelt worden sind und die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen technisch ergänzen, mindestens jedoch in diesem Zusammenhang zweckmäßig sind. Einzelverträge sind stets nach dem jeweiligen Stand der Technik, mindestens jedoch entsprechend den vertraglich festgelegten Spezifikationen, zu erfüllen.

Zusätzliche Angaben

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einer gesonderten Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.

Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einer gesonderten Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

c) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

d) Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin für die Einreichung über die Vergabeplattform in Textform in den für die Abgabe von Angeboten vorgesehenen Bereich eingereicht werden.

e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gilt dies für jedes Los.

f) Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdaten-schutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutz-rechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Ein-holung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber führt ein Offenes Verfahren nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Im offenen Verfahren werden die eingegangenen Angebote ohne Überarbeitungsmöglichkeit gewertet. Verhandlungen sind nicht zulässig. Der Ablauf für die Prüfung und Wertung der Angebote im offenen Verfahren ist in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots konkretisiert.

Die vom Auftraggeber vorgegebenen Ausschlussgründe sind gesammelt mit den Eignungsanforderungen dargestellt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DMD22

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

184
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote in einem Angebotsöffnungstermin ohne Anwesenheit der Bieter öffnen und ein Protokoll erstellen. Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird im Anwendungsbereich der SektVO den Bietern nicht mitgeteilt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Eigenerkärung des Bieters dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen);
- § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
- § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB);
- § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen);
(123 Abs. 1 Nr. 2 GWB);
- § 261 StGB (Geldwäsche);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
(§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB);
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
(§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB);
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB);

- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB);
- Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB);
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder
- die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)

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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
Eigenerklärung des Bieters,
dass der Bieterr in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist;
dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
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Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG:
Eigenerklärung des Bieters, dass für den Bieter kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe:
Eigenerklärung des Bieters,
dass der Bieter nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden;
dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bieter nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt;
Der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug
Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters.
Der AG behält sich vor, einen aktuellen Nachweis in Kopie über eine Eintragung bei Bewerbern nachzufordern.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Erklärung des Bieters für vergleichbare Leistungen:
Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahre.
Mindestanforderung:
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Ge-schäftsjahre nicht unter 1.500.000 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gesamtumsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Benennung der Standorte
Benennung der Standorte nach Hauptsitz, Beratungsstandorte, Support/Service-Standorte und sonstige Standorte:

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Arbeitskräfte im Vertrieb und Support
Bestätigung, dass die Anzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten deutschsprachigen Mitarbeiter im Bereich Vertrieb und Support von Microsoft-Produkten mindestens 2 war.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Arbeitskräfte im Beratung Einkauf/Lizensierung
Bestätigung, dass die Anzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten deutschsprachigen Mitarbeiter im Bereich Beratung zum optimalen Einkauf und Lizensierung von Microsoft-Produkten mindestens 2 war.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Arbeitskräfte im Beratung Software Assurance
Bestätigung, dass die Anzahl in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten deutschsprachigen Mitarbeiter im Bereich Beratung bei Microsoft-Software Assurance mindestens 2 war.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Dienstleistungsbereiche
Bestätigung, dass u.a. folgende Dienstleistungen erbracht werden können: Handelspartnerleistungen über Bezug von zeitlich unbefristeten Microsoftvolumenlizenzen und Software Assurance, Übernahme einer Partnerfunktion, entsprechend des BMI EA und anderer EAVerwaltung der Verträge, Unterstützung bei der Jahresmeldung (TrueUp)TrueUp: Beratung beim Bezug von neuen LizenzenBeratung über Lizenzeinsatz, Lizenzmanagement und Lizenzoptimierung, Information bei Änderungen der Lizenzbedingungen und neuer Microsoft Produkte, Unterstützung bei der Nutzung von Software Assurance Leistungen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Sprachkenntnisse
Bestätigung, dass die für die durchzuführenden Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiter Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Berufserfahrung
Bestätigung, dass die designierten Berater mindestens über eine 3-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzlage
Angaben zu mindestens 1 Referenzvertrag (Volumenlizenzvertrags von Microsoft-Produkten) aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:
- mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb und Bestand oder sonstige vergleichbare Umstände

- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:
- Ca.-Angaben zur Auftragssumme (EUR/netto)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.

Finanzierung

gem. Vergabeunterlagen

Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung