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Verfahrensangaben

2026-1004865_Flughafen München_Erneuerung der Flugbetriebsflächenbeschilderung

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.05.2026
20.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Flughafen München GmbH
DE129352365
Postfach 23 17 55
85326
München
Deutschland
DE21B
Flughafen München GmbH - Einkauf
vergabe@munich-airport.de
+4989975 61254

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Flughafenanlagen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45311000-0
34992000-7
34997000-2
34997200-4
45315300-1
45315700-5
45311000-0
31730000-2
34990000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt die Umrüstung der Beschilderung auf LED-Technologie und dadurch auch Reduzierung des Energieverbrauchs und damit CO2-Emissionen gegenüber dem heutigen Bestand. Die Beschilderung besteht derzeit aus ca. 650 Schildern mit herkömmlichen Leuchtstoffröhren. Diese Schilder sind vom Hersteller NKI mit variierenden Längen von 715mm bis 5015 mm. Die neuen LED-Schilder müssen in produktabhängigen Regellängen von ca. 1m bis und mit 3m geliefert und aufgestellt werden. Unter Nutzung dieser Regellängen sind je Schilderstandort so wenig wie möglich Teilschilder zu verwenden.
Bei wenigen Standorten sind derzeit zudem noch unbeleuchtete Schilder vorhanden, an einzelnen Stellen fehlen nach heutiger EASA-Anforderungen derzeit Schilder. Über dieses Projekt sollen alle bestehenden Schilder mit Schildern in LED-Technik ersetzt werden. Gleichzeitig erfolgt eine EASA-Anpassung der Schilder und damit Verwendung von maximal 3m langen Schildern sowie geringfügige Ergänzung von heute fehlenden Schildern. Alle neuen Schilder am FMG werden mit 400mm Schrifthöhe und damit 800mm sichtbarer Panelhöhe realisiert. Die Anforderungen an die Brechbarkeit nach Aerodrome Design Manual Part 6 mit Sollbruchstellen in den Standfüßen inklusive Sekundärsteckverbindungen in den Standfüßen sind zu erfüllen.
Die Schilder werden im Pistenbereich bis und mit der CAT I - Haltepunktbeschilderung für 480km/h ausgelegt, im Rollwegbereich für 320km/h.
Zur konventionellen Ausfallmeldung müssen alle Schilderelektroniken über die Fail-Open-Funktion verfügen. Für die Stromversorgung sind die derzeit genutzten 22 Primärstromkreise in Serienkreistechnik mit 6,6A-Nennstrom weiter zu verwenden. Die derzeitige Stromkreiszuordnung der Schilder an diese bleibt bestehen. Alle Stromkreise müssen im Zuge der Schildererneuerung auch zur SELV-Konformität nach IEC61820 umgebaut werden. Sekundärseitig sind hierzu keine zusätzlichen Limiter oder dergleichen zugelassen. Für die Versorgung der LEDs in den Schildern ist je Schild ein SELV-Sekundärtransformatoren mit maximal 65VA und einer Sekundärzuleitung bis max. 2 x 6mm² zulässig. Dadurch und zur Reduzierung des künftigen Energieverbrauchs ist die zulässige maximale Leistungsaufnahme eines Schildes in allen zu liefernden Längen auf maximal 65VA je Schild begrenzt und bei der Produktwahl zu berücksichtigen. Die Sekundärtrafos sind bei 19 der 22 Stromkreise jeweils in der Regel im Kleinschacht beim Schilderfundament untergebracht. Bei den anderen 3 Stromkreisen im nächstgelegenen größeren Befeuerungsschacht. Die Sekundärkabel werden komplett erneuert, deren Querschnitte je nach Erfordernis des Produktes angepasst.
Primärseitig werden die vorhandenen, aus dem Jahr 1990 stammenden Primärtransformatoren und analogen Konstantstromregler vom damaligen Hersteller AEG/DASA (jetzt Honeywell) weiterverwendet. Die Primärkabel werden weiter verwendet und sind mit FLYCY-Kabeln von 1/2kV bis 5/10kV ausgelegt.
Die zugehörigen Beschilderungsschaltanlagen sind in 6 Befeuerungsstationen verteilt über den kompletten Campus untergebracht.
Die Baumaßnahme befindet sich komplett im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens
München. Die Arbeiten entlang der Pisten sowie den angrenzenden Abrollbahnen bis und mit der CAT II/III-Haltepunktbeschilderung ist in Nachtarbeit vorgesehen. Bei allen anderen Rollbahnbereichen ist von ca. 40% Nachtarbeit und ca. 60% Tagarbeit auszugehen. Ein Großteil der Arbeiten findet im laufenden Flugbetrieb statt. Notwendige Absperrungsarbeiten auf den Rollwegen für 1-Tages und bis maximal 3 Tagesabsperrungen je Bauabschnitt sind gemäß FMG Flugplatzhandbuch nach Detailkoordination durchzuführen.
Die Schilder werden zunächst auf den vorhandenen Fundamenten wieder aufgestellt. Notwendige Schlitzherstellungen in den Fundamenten zur Sekundärkabelführung sowie der Verfüllung gehören auch zum Leistungsgegenstand. Notwendige Arbeiten zur Verlängerung der vorhandenen Fundamente bzw. zur Herstellung neuer Fundamente werden jedoch durch Dritte ausgeführt.
Eine plausible, nachvollziehbare SELV-Stromkreisberechnung auf Basis der LV-Mengen sowie der Ausführungsplanung und unter Berücksichtigung der vom Bieter angebotenen Produkte ist Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren.
Detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rückbau/Entsorgung von ca. 650 Schildern mit Sekundärtrafos und Sekundärkabel.
Lieferung / Montage von ca. 910 LED-Schildern mit je einem Sekundärtrafo und je einem Sekundärkabel für SELV-konforme Ausführung.
Lieferung/Montage von ca. 910 St. Vogelvergrämungsspikes.
Rückbau/Entsorgung von ca. 1300m FLYCY-Kabel.
Lieferung/Verlegung/Anschluß von ca. 4000m FLYCY-Kabel zum Anschluß zusätzlicher Schilder.
Lieferung/Montage von Drosseln für die Primärstromkreise.
Lieferung / Aufstellung / Umstellung je nach Baufortschritt / Betreiben von Akku-Sperrfeuern, Leitkegeln sowie rot/weissen Gleitelementen.
Lichtvermessung aller neu installierten Schilder.
Erstellung SELV-Risikoanalyse.
SELV-Abnahme aller Stromkreise durch unabhängigen Gutachter.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
24.11.2026
15.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Postfach 23 17 55
85326
München
Deutschland
DE21B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis für Errichtung

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen:

Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen.

Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 350 Punkte,
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 350 Punkte und
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte.

Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

- 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
- 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
- 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
- 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
- 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
- 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben

Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.

d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.

f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen.
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DMARH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
==========================
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
Eigenerklärung des Bewerbers,
dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist;
dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
==========================
Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
==========================
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe:
Eigenerklärung des Bewerbers,
dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden;
dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt;
Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

2
6
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug
Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers.
Der AG behält sich vor, einen aktuellen Nachweis in Kopie über eine Eintragung bei Bewerbern nachzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz für vergleichbare Leistungen
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Mindeststandard :
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen (EUR/ohne Umsatzsteuer) darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 1,5 Mio EUR liegen. Der Auftraggeber wird die angegebenen Umsätze addieren und durch die Anzahl der vorgegebenen Jahre (hier 3) teilen. Der Quotient darf nicht unter 1,5 Mio EUR liegen. Liegt der Gesamtumsatz in einem Jahr unter der vorgenannten Grenze, kann dies durch höhere Umsätze in einem anderen Jahr kompensiert werden.

Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
100,00

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gesamtumsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Arbeitskräfte
Beschreibung Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
100,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Geschäftsbereiche des Bewerbers
Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzlage
Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:

- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts

- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu den vom Bewerber bearbeiteten Hauptgewerken (Befeuerungsanlagen, Rollverkehrszeichen, , LED-basierte Beschilderung und sonstiges)

- mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb und Bestand, Leistungserbringung in Nachtschicht, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich, Leistungserbringung im Rollfeldbereich, oder sonstige vergleichbare Beschränkungen des Zutritts

- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:
- Ca.-Angaben zur Auftragssumme (EUR/netto)
- Anzahl installierter LED-Schilder
- Anzahl installierter Feuer der Befeuerung
-
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
-
Mindeststandard :
Zusätzlich zu den voranstehenden Vorgaben für Referenzen müssen mind. in einer Referenz die nachfolgenden Anforderungen erfüllt werden:
- Die ca.-Auftragssumme muss mindestens 0,5 MioEUR betragen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
800,00

Finanzierung

gem. Vergabeunterlagen

Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung