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Verfahrensangaben

2026-1004851_Flughafen München_Neubau/Umverlegung Regenüberlaufbauwerk R009

VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.04.2026
17.04.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Flughafen München GmbH
DE129352365
Postfach 23 17 55
85326
München
Deutschland
DE21B
Flughafen München GmbH - Einkauf
vergabe@munich-airport.de
+4989975-61254

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Flughafenanlagen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45221200-4
45232450-1
45262212-0
45112100-6
45262310-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Flughafen München GmbH plant im südlichen Bereich der zentralen Zone den Neubau eines Mobilitätszentrums. Im Rahmen der Baufeldfreimachung müssen das Regenüberlaufbauwerk R009 inkl. der Zulaufkanal mit dem Durchmesser DN 1900 und der Ablaufkanal mit dem Durchmesser DN 2000 umverlegt bzw. neu gebaut werden. Gegenstand dieser Arbeiten sind Ingenieurbau-, Spezialtiefbau-, Straßenbau- u. Rückbauarbeiten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Beschaffung sind Ingenieurbau-, Spezialtiefbau-, Straßenbau- u. Rückbauarbeiten für den Neubau bzw. die Umverlegung eines Regenüberlaufbauwerks inkl. Zulaufkanal als Baufeldfreimachungsmaßnahme für das Projekt Neubau Mobilitätszentrum; Verkehrssicherung dreistreifige Straße innerorts; Baugruben- bzw. Rohrgrabenaushub bis 8,5 m Tiefe herstellen (ca. 2.400 m3); Stahlspundwandkasten mit Aussteifungen und Schlossdichtung, inkl. Wasserhaltung herstellen (ca. 3655 m2); Baugrubenabdichtung mit Düsenstrahlverfahren herstellen (ca. 810 m3); Regenüberlaufbauwerk aus Stahlbeton herstellen (ca. 115 m3, Außenmaße LxBxH ca. 12,0x4,8x4,8 m); Haltestangen aus Edelstahl herstellen (ca. 18 m); Stahlbetonrohre DN 1900 inkl. Sonderbauteile verlegen (ca. 81 m); Stahlbetonrohre DN 2000 inkl. Sonderbauteile verlegen (ca. 8 m); Behelfsumfahrung aus Asphalt zweilagig herstellen (ca. 180 m2); Fahrbahn aus Asphalt und hydr. geb. Tragschicht vierlagig wiederherstellen (ca. 220 m2); Regenüberlaufbauwerk Bestand aus Stahlbeton zurückbauen (ca. 160 m3, LxBxH ca. 17,0x5,0x4,6 m).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
13.07.2026
21.05.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Postfach 23 17 55
85326
München
Deutschland
DE21B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Bauablaufkonzept

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Konzept zur Einhaltung der Termine (Auftragserteilung angestrebt für den 05.06.2026)

s. Vergabeunterlagne

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Baustelleneinrichtungs- und Beschickungskonzept

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einer gesonderten Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen.

Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einer gesonderten Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

c) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

d) Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin für die Einreichung über die Vergabeplattform in Textform in den für die Abgabe von Angeboten vorgesehenen Bereich eingereicht werden.

e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gilt dies für jedes Los.

f) Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdaten-schutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutz-rechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Ein-holung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber führt ein Offenes Verfahren nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Im offenen Verfahren werden die eingegangenen Angebote ohne Überarbeitungsmöglichkeit gewertet. Verhandlungen sind nicht zulässig. Der Ablauf für die Prüfung und Wertung der Angebote im offenen Verfahren ist in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots konkretisiert.

Die vom Auftraggeber vorgegebenen Ausschlussgründe sind gesammelt mit den Eignungsanforderungen dargestellt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DM9AA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote in einem Angebotsöffnungstermin ohne Anwesenheit der Bieter öffnen und ein Protokoll erstellen. Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird im Anwendungsbereich der SektVO den Bietern nicht mitgeteilt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Eigenerklärung des Bieters, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
Eigenerklärung des Bieters,
dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist;
dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
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Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG:
Eigenerklärung des Bieters, dass für den Bieter kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
==========================
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe:
Eigenerklärung des Bieters,
dass der Bieter nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden;
dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bieter nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt;
Der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eignung zur Berufsausübung:

Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Angaben zu machen zu: Registereintragungen, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angabe dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter oder Bieter in Frage stellt, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eingung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nach Aufforderung auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nach Aufforderung sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Zusätzlich ist die vom Auftraggeber vorgegebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Auftrags- oder Erfüllungsverbots wegen eines Bezugs zu Russland vorzulegen, (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Angaben zu machen zum Umsatz für vergleichbare Leistungen.

Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nach Aufforderung auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt nach Aufforderung für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben zu machen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten fünf Kalenderjahren sowie Angaben zu Arbeitskräften.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nach Aufforderung auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt nach Aufforderung für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.

Finanzierung

gem. Vergabeunterlagen

Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

(Zuverlässigkeitsüberprüfung für Kranführer)

07.08.2026