Verfahrensangaben

2026-1004956_Flughafen München_Generalplanungsleistungen der Lph 1-4 für Bauvorhab...

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.09.2026
17.09.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG
DE232647083
Terminalstraße Nord 1
85356
München-Flughafen
Deutschland
DE21B
vergabe@munich-airport.de
+4989975 61254

Angaben zum Auftraggeber

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Flughafenanlagen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71220000-6
71320000-7
71327000-6
71356400-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Generalplanungsleistungen für das Bauvorhaben Gepäcksortierhallenerweiterung (GSH-E) am Terminal 2 Satellit.
Die bestehende Gepäckförderanlage (GFA) im Terminal 2 des Flughafens München weisen Engpässe in den Verkehrsspitzen auf. Um diesen Engpass zu beheben, ist die Erweiterung der Gepäcksortieranlage erforderlich.
Ziel ist es, die Kapazitäten des Terminal 2-Systems zu steigern, indem bis 2029 maximal 6-8 zusätzliche Entnahmerundläufe geschaffen werden. Die Umsetzung soll auf einem befestigten, planfestgestellten Baufeld außerhalb der bestehenden Gebäudestruktur erfolgen.
Im Endzustand wird die Erweiterung der Gepäckförderanlage (GFA) durch das Projekt "T-Stiel" final realisiert.
Gegenständlicher Vergabegegenstand ist die Schaffung einer Interimslösung, und dessen Rückbau, bis zur Fertigstellung des "T-Stiels". (Terminalerweiterung SAT)
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurde entschieden, nebenliegend zum geplanten Bau des "T-Stiels" (Baubeginn 2030), als Interimslösung eine freistehende Halle (Gepäcksortierhallenerweiterung GSH-E) mit Anbindung an das bestehende T2 System zu errichten ist.
Die Errichtung der neuen Interimsgepäcksortierhalle GSH-E erfolgt außerhalb der bestehenden Gebäudestruktur, auf der östlichen Vorfeldebene SAT (Ebene 3) und somit auf einer befestigten, planfestgestellten und erschlossenen Fläche.
Die neue Interimshalle wird über ein neu herzustellendes Auftauchbauwerk an den bestehenden Gepäckförderanlagentunnel angebunden. Über dieses Auftauchbauwerk wird die bestehende Gepäckförderanlage des Terminal?2?Systems in die Interimshalle verlängert.
Die GFA besteht aus 2 Ebenen. Ebene 3 Entnahmerundläufen. Ein- und Ausfahrten auf die Betriebsstraße. Ebene Z3 für Gepäckspeicher, Röntgengeräte und Leerwannenmanagement. Die Ebene Z3 erstreckt sich über die gesamte Halle und besteht aus einer autarken, aufgeständerten Stahlkonstruktion mit vollflächiger Gitterrostlauffläche.
Im Rahmen der Variantenuntersuchung in der Leistungsphase 2 kann sich die Anzahl der Entnahmerundläufe ändern, sodass die Halle gegebenenfalls für 3 anstelle von 6-8 Rundläufen ausgeführt wird.

Die Halle wird als wiederverwendbare Stahlhalle errichtet. Nebenräume, wie Aufenthalts- oder Sanitärräume, technische Zentralen, sind innerhalb der Halle nicht geplant. Diese Funktionen sind als Containerlösungen außerhalb der Halle angedacht
Voraussetzung für diese Planung ist jedoch die Festlegung der Umrisse des Auftauchbauwerks, welche wiederum in der Verantwortung des Generalplaners liegt.
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt unmittelbar neben dem laufenden Flugbetrieb zu den angrenzenden Vorfeldflächen. Somit sind Bauweisen, Bauphasen und ggf. über die Baufeldgrenzen hinaus erforderliche Flächeninanspruchnahmen so zu planen, dass die in vollem Betrieb befindlichen vorfeldseitigen Abstellpositionen und Rollwege nicht beeinträchtigt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung von Generalplanerleistungen für die Planung einer baulichen Anlage einschließlich Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Rückbaukonzept. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen gemäß HOAI §§ 34, 43, 51, 55 sowie Anlage 1 (Grundleistungen und besondere Leistungen).
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Leistungsphasen 1 bis 4, die optionale Leistungsphase 5, die Leistungsphasen 6 und 7 mit dem Ziel der Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm) für eine nachgelagerte Generalunternehmervergabe sowie die Leistungsphasen 8 und 9. Auf Grundlage der Planung wird eine Generalunternehmerausschreibung vorbereitet.
Der Generalplaner ist zentraler Verantwortlicher für die vollständige, koordinierte und genehmigungsfähige Planung und fungiert als einziger Ansprechpartner des Auftraggebers. Er koordiniert und integriert sämtliche erforderlichen Fachplanungen, übernimmt das Schnittstellenmanagement und stellt die Einhaltung von Terminen, Kosten und Qualitätsanforderungen sicher. Die fachliche Koordination der vom Auftraggeber beigestellten Fachplanung für die GFA Anlage (ALG 6) ist Bestandteil der Leistung.
Zum Planungsumfang gehören insbesondere:
Objektplanung für eine Stahlbauhalle mit Gründung sowie eine Containeranlage für Aufenthalts und Sanitärräume einschließlich Ver und Entsorgung,
- Planung von Schutz , Provisorien und Baustelleneinrichtungen,
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (u. a. Umbauten am bestehenden GFA Tunnel, Schachtbauwerk/Auftauchpunkt),
- Tragwerksplanung einschließlich aller erforderlichen statischen Nachweise,
- Planung der Technischen Ausrüstung aller Anlagengruppen gemäß HOAI Anlage 15 (ausgenommen ALG 6 GFA), einschließlich Medienanbindungen und Abstimmung mit bestehenden Anlagen,
- Berücksichtigung sämtlicher bauphysikalischer Anforderungen.
Zusätzlich sind besondere Leistungen wie die Erstellung eines Baustellenlogistikkonzepts, die Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase sowie ein Rückbaukonzept für die baulichen Anlagen zu erbringen.
Eine Festbeauftragung ist für die Lph 1-2 (Projektstufe 1) vorgesehen. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf weiterer Projektstufen. Aus einem Nichtabruf weiterer Projektstufen kann der AN keine Ansprüche ableiten.
Der Projektbereich befindet sich im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens München.
Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien des Auftraggebers.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.03.2027
01.10.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Terminalstraße Nord 1
85356
München-Flughafen
Deutschland
DE21B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotshonorar übertragene und optionale Leistungen

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Architektonisches Konzept

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Personaleinsatzkonzept

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung des Schlüsselpersonals_Projektleitung

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung des Schlüsselpersonals_stellvertretende Projektleitung

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

- Projektstufe 2: LPH 3 Entwurfsplanung und LPH 4 Genehmigungsplanung
- Projektstufe 3: LPH 5 Ausführungsplanung
- Projektstufe 4: LPH 6 Vorbereitung der Vergabe und LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
- Projektstufe 5: LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
- Projektstufe 6: LPH 9 Objektbetreuung

Zusätzliche Angaben

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten.

Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.

b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen:

Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen.

Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt:

- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 350 Punkte,
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 350 Punkte und
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 200 Punkte.

Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

- 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
- 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
- 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
- 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
- 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
- 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben

Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.

d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.

f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen.
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DM7H8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
Eigenerklärung des Bewerbers,
dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist;
dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
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Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe:
Eigenerklärung des Bewerbers,
dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden;
dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt;
Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
8
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug:
Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers.
Der AG behält sich vor, einen aktuellen Nachweis in Kopie über eine Eintragung bei Bewerbern nachzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Gesellschafts- und Konzernstruktur:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur nachträglich zu fordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz für vergleichbare Leistungen:
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025.

Ist das Geschäftsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen, so kann der Bewerber auch die Geschäftsjahre 2022 - 2024 benennen. Die Benennung der abgeschlossenen Geschäftsjahre ist nur in diesem Fall anzupassen.

Als vergleichbar angesehen werden;
- Objektplanung Gebäude
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
- Bauphysik
- Baustellenlogistikplanung

Mindeststandard:
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen (EUR/ohne Umsatzsteuer) darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 500.000,00 liegen. Der Auftraggeber wird die angegebenen Umsätze addieren und durch die Anzahl der vorgegebenen Jahre (hier 3) teilen. Der Quotient darf nicht unter 500.000,00 liegen. Liegt der Gesamtumsatz in einem Jahr unter der vorgenannten Grenze, kann dies durch höhere Umsätze in einem anderen Jahr kompensiert werden.

Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
100,00

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gesamtumsatz:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025.

Ist das Geschäftsjahr 2025 noch nicht abgeschlossen, so kann der Bewerber auch die Geschäftsjahre 2022 - 2024 benennen.
Die Benennung der abgeschlossenen Geschäftsjahre ist nur in diesem Fall anzupassen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzlage:
Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 96 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.

Eine Referenz ist im vorgenannten Sinne realisiert, wenn das Objekt in Betrieb genommen wurde oder die Nutzungsaufnahmefähigkeit vorliegt. Eine Referenz ist weit fortgeschritten, wenn die Planung mindestens bis zu einem genehmigungsreifen oder ausführungsreifen Stand entwickelt wurde.

Mindeststandard:
Zusätzlich zu den voranstehenden Vorgaben für Referenzen (z.B. Aktualität) müssen mind. die nachfolgenden Anforderungen erfüllt werden. Der Mindeststandard gilt nur dann als erfüllt, wenn diese in einem Referenzprojekt vollständig und in sich geschlossen nachgewiesen werden;
- Die Referenz muss ein Generalplanungsauftrag des Bewerbers sein.

- Der Bewerber muss als Generalplaner mindestens die HOAI-Leistungsphasen 2 - 4 bearbeitet haben.

- Erbringung bzw. Koordination aller nachstehenden Fachplanungen / Leistungsbereiche:
o Objektplanung Gebäude
o Objektplanung Ingenieurbauwerke
o Tragwerksplanung
o Technische Ausrüstung
o Bauphysik
o Baustellenlogistikplanung

- Die Referenz muss einer der nachfolgenden Objektarten zuzuordnen sein:
o Hallenbau inkl. der erforderlichen Technischen Anlagen, welche eine der folgenden Nutzungen aufweist: Gepäcksortierhalle, Logistik- und Distributionszentren, Warenumschlags/-Speditionshallen, Produktionshallen mit Materialfluss, Postsortieranlagen und mit einer Brutto-Grundfläche von mindestens 4.500 m²

Der Bewerber kann bis zu drei Referenzprojekte einreichen.
Die eingereichten Referenzen können gemeinsam die erforderlichen Mindeststandards erfüllen.
Der Mindeststandard kann somit durch ein einzelnes Referenzprojekt oder verteilt über mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
900,00

Finanzierung

gem. Vergabeunterlagen

Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung