Verfahrensangaben

2025-1004746_Flughafen München_Förderbänder mit Ladehilfen

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.01.2026
19.01.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AeroGround Flughafen München GmbH
DE206863314
Südallee 1
85356
München-Flughafen
Deutschland
DE21B
vergabe@munich-airport.de
+498997531427

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Flughafenanlagen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34960000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe von Förderbändern mit Ladehilfen in zwei Losen. Die Geräte sind für die Förderung und Verladung von Gepäckstücken und Postsäcken in und aus dem Laderäumen von Flugzeugen bestimmt
Los 1: Beschaffung von 9 Ladehilfen auf beigestellten Förderbänder des Auftraggebers.
Los2: Beschaffung von 10 Förderbänder mit Ladehilfen.

Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit indikativen Angeboten nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Im einstufigen Verhandlungsverfahren wird der Teilnahmewettbewerb in die Angebotsphase wie folgt integriert:
Es sind die Eignungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit dort ggf. genannten Anlagen) zusammen mit dem Angebot einzureichen. In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens sind zunächst indikative Angebote einzureichen. Auf die indikativen Angebote kann kein Zuschlag erteilt werden. Erst in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens haben die Bieter nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Auftraggeber verbindliche Angebote einzureichen. Eine konkrete Beschreibung des Verfahrensablaufs ist Ziff. 9.3 zu entnehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unmittelbar ein indikatives Angebot (mit beigefügtem Bewerbungsbogen) einzureichen ist. Es reicht nicht aus, nur den Bewerbungsbogen bis zum in der Bekanntmachung genannten Schlusstermin einzureichen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Vergabe von Förderbändern mit Ladehilfen in zwei Losen. Die Geräte sind für die Förderung und Verladung von Gepäckstücken und Postsäcken in und aus dem Laderäumen von Flugzeugen bestimmt
Los 1: Beschaffung von 9 Ladehilfen auf beigestellten Förderbänder des Auftraggebers.
Los2: Beschaffung von 10 Förderbänder mit Ladehilfen.

Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit indikativen Angeboten nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Im einstufigen Verhandlungsverfahren wird der Teilnahmewettbewerb in die Angebotsphase wie folgt integriert:
Es sind die Eignungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit dort ggf. genannten Anlagen) zusammen mit dem Angebot einzureichen. In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens sind zunächst indikative Angebote einzureichen. Auf die indikativen Angebote kann kein Zuschlag erteilt werden. Erst in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens haben die Bieter nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Auftraggeber verbindliche Angebote einzureichen. Eine konkrete Beschreibung des Verfahrensablaufs ist Ziff. 9.3 zu entnehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unmittelbar ein indikatives Angebot (mit beigefügtem Bewerbungsbogen) einzureichen ist. Es reicht nicht aus, nur den Bewerbungsbogen bis zum in der Bekanntmachung genannten Schlusstermin einzureichen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Südallee 1
85356
München-Flughafen
Deutschland
DE21B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Qualitätssicherungskonzept

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Wartungskonzept

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Service- und Schulungskonzept

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten.

Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.

b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

c) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

d) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.

e) Datenschutz Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen.
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bietern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DM631

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Eigenerklärung des Bieters, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
==========================
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
Eigenerklärung des Bieters,
dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist;
dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
==========================
Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG:
Eigenerklärung des Bieters, dass für den Bieter kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
==========================
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe:
Eigenerklärung des Bieters,
dass der Bieter nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden;
dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bieter nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt;
Der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

1
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung oder gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung
Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters.
Der AG behält sich vor, einen aktuellen Nachweis in Kopie über eine Eintragung bei Bietern nachzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz für vergleichbare Leistungen
Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gesamtumsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Arbeitskräfte
Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl:

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Qualitätsmanagementsystem
Vorlage eines Nachweises (z.B. Kopie Zertifikat) des aktuell verwendeten Qualitätsmanagementsystem zur Ausführung des ausgeschriebenen Lieferauftrags, beispielsweise DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Art

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzlage
- Angaben zu mindestens einem realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bieters aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts

- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:

Bitte beschreiben
- mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb und Bestand oder sonstige vergleichbare Umstände

- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu:
- Ca.-Angaben zur Auftragssumme (EUR/netto)
- ? 5.000.000 und > 1.000.000
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindeststandard:
Zusätzlich zu den voranstehenden Vorgaben für Referenzen müssen mind. in einer Referenz die nachfolgenden Anforderungen erfüllt werden:
- Leistungsinhalt ist entsprechend dem Ausschreibungsgegenstand. Die Auftragssumme betrug zwischen ? 5.000.000 und > 1.000.000

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

gem. Vergabeunterlagen

Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
beigestellte Förderbänder mit Ladehilfen
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34960000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beschaffung von 9 Ladehilfen auf beigestellten Förderbänder des Auftraggebers.
Die Geräte sind für die Förderung und Verladung von Gepäckstücken und Postsäcken in und aus dem Laderäumen von Flugzeugen bestimmt

Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit indikativen Angeboten nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Im einstufigen Verhandlungsverfahren wird der Teilnahmewettbewerb in die Angebotsphase wie folgt integriert:
Es sind die Eignungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit dort ggf. genannten Anlagen) zusammen mit dem Angebot einzureichen. In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens sind zunächst indikative Angebote einzureichen. Auf die indikativen Angebote kann kein Zuschlag erteilt werden. Erst in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens haben die Bieter nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Auftraggeber verbindliche Angebote einzureichen. Eine konkrete Beschreibung des Verfahrensablaufs ist Ziff. 9.3 zu entnehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unmittelbar ein indikatives Angebot (mit beigefügtem Bewerbungsbogen) einzureichen ist. Es reicht nicht aus, nur den Bewerbungsbogen bis zum in der Bekanntmachung genannten Schlusstermin einzureichen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Förderbänder mit Ladehilfen
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34960000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beschaffung von 10 Förderbänder mit Ladehilfen.
Die Geräte sind für die Förderung und Verladung von Gepäckstücken und Postsäcken in und aus dem Laderäumen von Flugzeugen bestimmt. Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit indikativen Angeboten nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Im einstufigen Verhandlungsverfahren wird der Teilnahmewettbewerb in die Angebotsphase wie folgt integriert:
Es sind die Eignungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit dort ggf. genannten Anlagen) zusammen mit dem Angebot einzureichen. In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens sind zunächst indikative Angebote einzureichen. Auf die indikativen Angebote kann kein Zuschlag erteilt werden. Erst in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens haben die Bieter nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Auftraggeber verbindliche Angebote einzureichen. Eine konkrete Beschreibung des Verfahrensablaufs ist Ziff. 9.3 zu entnehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unmittelbar ein indikatives Angebot (mit beigefügtem Bewerbungsbogen) einzureichen ist. Es reicht nicht aus, nur den Bewerbungsbogen bis zum in der Bekanntmachung genannten Schlusstermin einzureichen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge