Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Materialien der Telekommunikationsinfrastruktur, insbesondere von Glasfaserkabeln und Leerrohren, für die TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück.
Der Auftraggeber benötigt für die Errichtung von Glasfasernetzen in dien Baulose 4, 5, 19, 25 und 34 die Lieferung von Materialien.
100% Preis
Aufgrund der massiven Verwerfungen und der zunehmenden Materialknappheit auf dem Markt für LWL-Kabel kommt es derzeit täglich zu Preissteigerungen. LWL-Kabel mit bestimmten Faserzahlen sind kaum noch zu bekommen. Es besteht daher eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV.
§ 160Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das laufende Kalenderjahr mit einer Mindestdeckungssumme für Produktschäden in Höhe von 1 Mio. EUR.
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Sofern das Unternehmen noch nicht seit drei Geschäftsjahren besteht, ist die Erklärung für den Zeitraum ab Gründung abzugeben.Ist das vorangegangene Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen, ist dies in der Erklärung über den Jahresumsatz anzugeben. Der Jahresumsatz muss bei einem Angebot für Los 1 Glasfaserkabel mindestens 1,4 Mio. EUR betragen, bei einem Angebot für Los 2 Leerrohre mit Kleinmaterial mindestens 320.000 EUR. Bei Angebot auf beide Lose muss der Umsatz des Unternehmens mindestens den kumulierten Mindestumsatz für beide Lose, mithin 1.720.000 EUR betragen.
Mindestens drei geeignete vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren über früher erbrachte Lieferaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen mit mindestens folgenden Angaben:Auftraggeber;Art der ausgeführten Leistung;Auftragssumme;Ausführungszeitraum.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Es ist eine unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen, dass die Ausschlussgründe in entsprechender Anwendung der §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen (s. Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung).