Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein flächendeckendesFttB-Glasfasernetz zu errichtenGegenstand des Auftrages ist die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo Leistungen) auf Baustellen des Eigenbetriebs Digitale Infrastruktur Landkreis Cham in den Projektgebieten 7, 8 und 9, welche in jeweils drei Cluster aufgeteilt sind.
Die näheren Einzelheiten können der Projektbeschreibung entnommen werden.
Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen des Eigenbetriebs Digitale Infrastruktur Landkreis Cham innerhalb der Projektgebiete 7, 8 und 9.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
§ 160Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen des Eigenbetriebs Digitale Infrastruktur Landkreis Cham innerhalb des Projektgebietes 7, Cluster 7.1., 7.2., 7.3. Die genauere Beschreibung ergibt sich aus der Projektbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis.
Die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen des Eigenbetriebs Digitale Infrastruktur Landkreis Cham innerhalb des Projektgebietes 8, Cluster 8.1., 8.2 und 8.3. Die genauere Beschreibung ergibt sich aus der Projektbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis.
Die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen des Eigenbetriebs Digitale Infrastruktur Landkreis Cham innerhalb des Projektgebietes 9, Cluster 9.1., 9.2. und 9.3. Die genauere Beschreibung ergibt sich aus der Projektbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis.