Die Gemeinde Wankendorf beabsichtigt als ländlicher Zentralort für sich und für die umliegenden Nahbereiche die Daseinsvorsorgeinfrastruktur zu stärken, sicherzustellen und diese an die zukünftigen Bedürfnisse und Herausforderungen anzupassen.
Hierzu wurde die Gemeinde in das Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden -überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke " (KSG) aufgenommen, welches zum 01.01.2020 in das neue Programm "Lebendige Zentren" (LZ) überführt wurde.
Mit dieser Ausschreibung soll ein Sanierungsträger gefunden werden, der die Aufgaben übernimmt, die ihm von der Gemeinde zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme nach § 157 BauGB übertragen werden.
Nach der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm wurde zunächst ein überörtliches Konzept zu den künftigen Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur ("Zukunftskonzept Daseinsvorsorge für Wankendorf und Nahbereich") erarbeitet, das die Grundlage für die Entwicklung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme darstellt.
Für den Erhalt der Fördermittel wurde zudem das Untersuchungsgebiet festgelegt, die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen sowie die Festlegung des Sanierungsgebietes vorgenommen und ein integriertes Entwicklungskonzept erarbeitet. Die Konzepte, Bewertungen, Maßnahmen und Ziele können der Endfassung des Berichts "Vorbereitende Untersuchungen (VU) & Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) GEMEINDE WANKENDORF" (Anlage 02) entnommen werden.
Ziel der städtebauliche Gesamtmaßnahme ist die langfristige Sicherung und Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur für die öffentliche Daseinsvorsorge sowie die überörtliche Zusammenarbeit.
Weitere Informationen können der beigefügten Vergabeunterlage entnommen werden.
Der Erfüllungsort kann der Vergabeunterlage bzw. den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Preis/Stundensätze
Unterkriterien:
a) Fachkraft mit besonderer QualifikationFachkräfte mit besonderer Qualifikation (Projektleiter, Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Prokuristen und Juristen)
b) Sonstige Fachkraft unmittelbar mit den Aufgaben befasste sonstige Fachkräfte, Bürokräfte und Assistenz (Projektassistenz)
Nähere Angaben zu dem Zuschlagskriterium können der Ziffer 7 der Vergabeunterlage entnommen werden.
Konzept zur Umsetzung der Maßnahme
Persönliche Referenzen des Projektleiters
a) Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV);b) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist das Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage 05) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 06);- Erklärung zu § 4 VGSH (Anlage 07);- Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage 08).c) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen. Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (bspw. Referenzen oder Umsätze) einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist für diesen Fall auch eine Erklärung des zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmens vorzulegen, ob Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB vorliegen (Anlage 06). Darüber hinaus hat das eignungsleihende Unternehmen folgende Erklärung ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:- Erklärung zu § 4 VGSH (Anlage 07);- Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage 08).d) Die zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen und Erklärungen können der Anlage 13 entnommen werden.
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Der Nachforderungsumfang richtet sich nach den Vorgaben des § 56 VgV.
Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB.
Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls eine Erklärung über den Umsatz des Bewerbers seit dessen Bestehen (Anlage 12). Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt: 1.000.000,00 EUR (netto).
Eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Zuschlagsfall eine dem Auftrag entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz für die im Rahmen des Auftrags auszuführenden Leistungen bietet, mit folgendem Umfang abgeschlossen wird:- Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 1.500.000,00 Euro. Dazu ist das bereitgestellte Formular "Eigenerklärung Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden (Anlage 15). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Auftraggeberin wird im Falle der Zuschlagserteilung den Nachweis über den Abschluss der entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Anforderungeneinfordern.
Benennung von Referenzen von in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Die einzureichenden Referenzen des Bewerbers haben folgende Angaben zu enthalten: - Benennung des Auftraggebers (Kontaktdaten des Ansprechpartners); - Projektbeschreibung; - erbrachte Leistungen; - Zeitraum der Leistungserbringung;- Investitionsvolumen (mindestens 15 Mio. EUR brutto);- Angabe, ob es sich um ein gefördertes Projekt handelt.
Mindestvoraussetzungen: 2 mit dem Auftrag vergleichbare Referenzen in der Sanierungsträgerschaft gemäß BauGB, die jeweils ein Investitionsvolumen von jeweils mindestens 15. Mio. EUR brutto aufweisen. Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens, nicht auf einzelne Mitarbeiter oder Führungskräfte. Sofern der Bewerber ein präqualifiziertes Unternehmen ist und im Verein für präqualifizierte Unternehmen aufgelistet ist, hat dieser mit dem Teilnahmeantrag die Präqualifikationsnummer zu nennen. Die Auftraggeberin wird die dort hinterlegten Referenzen des Bewerbers für die Eignungsprüfung heranziehen und unter Berücksichtigung der vorgenannten Voraussetzungen auswerten. Sollten die hinterlegten Referenzen die Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung nicht erfüllen, hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zusätzliche, dem Auftrag entsprechende Referenzen, unter Berücksichtigung der vorgenannten Mindestvoraussetzung, einzureichen. Ob die hinterlegten Referenzen für den vorliegenden Auftrag ausreichend sind, hat der Bewerber vor Abgabe des Teilnahmeantrages selbstständig zu überprüfen.
Studium- und/oder Ausbildungsnachweis des verbindlich zu benennenden Projektleiters.