Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Erweiterung und Sanierung des Erlebnisbades Wedel.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, Leistungen bei der Technischen Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI 2021 Leistungsphasen 1-9, für die Sanierung des Erlebnisbades Wedel zu vergeben. Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung verlangt ein innovatives Gebäudekonzept und setzt dabei Maßstäbe im Bereich energiesparender Neubauten und energetischer Altbausanierung. Gefragt sind insbesondere modernste Überwachungseinrichtungen kombiniert mit effizienten in Betrieb umzusetzenden Komponenten. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt. Die Auftraggeberin entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Beauftragung dieser Leistungsbestandteile. Es ist deshalb von einer stufenweise Beauftragung auszugehen.
Unterkriterien:a) Honorar (Stufe 1): 16%b) Honorar (Stufe 2): 20%c) Honorar (Stufe 3): 20%d) Stundensatz: 4%
Persönliche Referenzen des Projektleiters
Stufe 1: LPH 1-3; Stufe 2: LPH 4-7; Stufe 3: LPH 8-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht nicht.
a) Die Angebotsaufforderungen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb ausschließlich den Bewerbern zugeschickt, die die Auftraggeberin auf Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt hat.b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (siehe Formblatt Anlage 09) einzureichen.c) Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen. Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Handelt es sich bei dem zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen um einen Nachunternehmer ist mit dem Angebot die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (siehe Formblatt Anlage 10) sowie die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (siehe Formblatt Anlage 11) einzureichen. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlage verwiesen.d) Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung (Anlage 12) wird den Bewerbern/Bietern der aktuelle Planungsstand aus dem Gutachten "Ermittlung und Bewertung von Energieeinsparpotentialen" (Anlage 02) übermittelt.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass die Auftraggeberin von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag gehen zulasten des Bewerbers.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (siehe Formblatt Anlage 04).
Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls eine Erklärung über den Umsatz des Bewerbers seit dessen Bestehen (siehe Formblatt Anlage 05). Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt: 400.000 EUR netto.
Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder ähnliches), die nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist (Anhang des Bewerbers).
Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen abgeschlossen wird:i) Personenschäden 3 Mio. EUR,ii) sonstige Schäden 300.000 EUR,iii) Die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen;iv) Beide Schadenskategorien müssen im Schadensfall parallel zueinander mit den genannten Deckungssummen abgesichert sein. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formular Anlage 06.
Benennung von maximal 10 Referenzen von in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren in Betrieb befindlichen Anlagen, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind sowie von erstellten Gebäudeenergiekonzepten (siehe Formblatt Anlage 07). Die einzureichenden Referenzen des Bewerbers haben folgende Angaben zu enthalten: - Benennung des Auftraggebers (Kontaktdaten des Ansprechpartners); - Beschreibung des Projektes; - Auftragsvolumen; - erbrachte Leistungsphasen; - Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungsphasen). Mindestvoraussetzungen: 5 Referenzen, wobei mindestens 3 Referenzen als Gegenstand ein Hallenbad zum Gegenstand haben müssen sowie 2 Referenzen über erstellte Gebäudeenergiekonzepte. Die Referenzen müssen hinsichtlich Inhalt und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag mindestens vergleichbar sein.
Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens, nicht auf einzelne Mitarbeiter oder Führungskräfte. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV).
Sofern der Bewerber ein präqualifiziertes Unternehmen ist und im Verein für präqualifizierte Unternehmen aufgelistet ist, hat dieser mit dem Teilnahmeantrag die Präqualifikationsnummer zu nennen. Die Auftraggeberin wird die dort hinterlegten Referenzen des Bewerbers für die Eignungsprüfung heranziehen und unter Berücksichtigung der vorgenannten Voraussetzungen auswerten. Sollten die hinterlegten Referenzen die Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung nicht erfüllen, hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zusätzliche, dem Auftrag entsprechende Referenzen, unter Berücksichtigung der vorgenannten Mindestvoraussetzung, einzureichen. Ob die hinterlegten Referenzen für den vorliegenden Auftrag ausreichend sind, hat der Bewerber vor Abgabe des Teilnahmeantrages selbstständig zu überprüfen.
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung "Russland Sanktionen" vorzulegen (siehe Formblatt Anlage 08).