Verfahrensangaben

Bewirtschaftung von Instrumentarium

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.09.2026
21.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R.
DE320913762
Stenglinstraße 2
86156
Augsburg
Deutschland
DE271
Lenus GmbH
vergabe@lenus.de
+49 6102-8821840

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85100000-0
50400000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium einschließlich Organisation, Instandhaltung, Instandsetzung, Qualitätssicherung und Dokumentation europaweit auszuschreiben.[

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags ist die Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium einschließlich der Organisation, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Qualitätssicherung und Nachverfolgung von Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung mit dem Ziel der Wiederherstellung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit und ordnungsgemäßen Einsatzbereitschaft des Instrumentariums unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Anforderungen.

Die Leistung umfasst insbesondere die Erkennung und Bearbeitung von Instandsetzungsbedarf, die technische Bewertung von Schadensbildern, die Durchführung oder Veranlassung geeigneter Instandsetzungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, die Prüfung der durch die Maßnahme möglicherweise beeinflussten sicherheits- und funktionsrelevanten Merkmale, die Durchführung und Dokumentation qualitätssichernder Maßnahmen, die dokumentierte Freigabe, die Rückführung in den Versorgungs- und Aufbereitungskreislauf sowie die Bereitstellung von Auswertungen, Berichten und Nachweisen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit.

Ergänzend kann der Auftraggeber optionale Leistungen beauftragen. Hierzu zählen die Bereitstellung von Reparaturersatz, sofern eine Instandsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sowie Leistungen zur Wartung und Instandsetzung von Motorensystemen, Antriebseinheiten, Handstücken, Winkelstücken und zugehörigem Zubehör. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang, zur Beauftragung, Vergütung und Dokumentation der optionalen Leistungen werden vertraglich geregelt.

Nicht Gegenstand des Auftrags sind flexible und semiflexible Endoskopen sowie Medizinprodukte und Instrumente, bei denen aufgrund bestehender Herstellerbindungen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen ausschließlich durch den jeweiligen Hersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Unternehmen erbracht werden dürfen.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre. Der Auftraggeber hat die einseitige Option den Vertrag zunächst um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern.

Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer vor Ablauf der jeweiligen Vertrags- bzw. Verlängerungslaufzeit.

Umfang der Auftragsvergabe

3.843.052,25
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Der Auftraggeber hat die einseitige Option den Vertrag zunächst um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stenglinstraße 2
86156
Augsburg
Deutschland
DE271

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

s. Vergabeunterlagen

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9BMQGR

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichtet es sich, Menschenrechte in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten sowie Betroffenen bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richtet es sein unternehmerisches Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus. Das UKA setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") um. Das UKA erwartet von seinen Geschäftspartnern gemäß Ziffer 4. der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte am Universitätsklinikum Augsburg, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Die Lieferanten unterzeichnen hierzu die in der Anlage 11 befindliche Erklärung des UKA. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

Gemäß dem öAScientO ist von Auftragnehmern bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage 12 zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen, ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bewerber hat mindestens drei vergleichbare und geeignete Referenzprojekte nachzuweisen.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens die folgenden Angaben vollständig und nachvollziehbar vorzulegen:
a) Name des Auftraggebers einschließlich vollständiger Anschrift,
b) Name eines Ansprechpartners beim Auftraggeber einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
c) Angaben zur Vergleichbarkeit der Leistungen
d) Kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen zur Bewirtschaftung des Instrumentariums nach Art und Umfang,
e) Angaben zur Eignung des Referenzprojektes
Die Vollständigkeit der Angaben ist erfüllt, wenn sämtliche vorgenannten Angaben für jedes Referenzprojekt vollständig vorgelegt werden.
Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn
a) das Referenzprojekt Leistungen zur Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium gemäß Ziffer 3.1 umfasst und
b) die Leistungen für ein Universitätsklinikum oder ein Krankenhaus der Maximalversorgung erbracht wurden.
Ein Referenzprojekt gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Wirtschaftlicher Umfang
Der auf den Vergabegegenstand entfallende Umsatzanteil im Referenzprojekt beträgt im Kalenderjahr 2025 mindestens 500.000 EUR netto.
b) Aktualität
Die Leistungserbringung dauert zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch an.
c) Dauer der Leistungserbringung
Die Leistungserbringung hat spätestens am 01.01.2025 begonnen.
Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn
a) mindestens drei Referenzprojekte vorgelegt werden,
b) die geforderten Angaben vollständig vorgelegt werden,
c) jedes Referenzprojekt die Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllt,
d) jedes Referenzprojekt die Anforderungen an die Geeignetheit erfüllt.
Referenzprojekte, die die vorgenannten Anforderungen nicht erfüllen oder deren Erfüllung nicht eindeutig und nachvollziehbar nachgewiesen wird, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt.
Werden mehr als drei Referenzprojekte eingereicht, werden für die Teilnehmerauswahl gemäß Ziffer 11 ausschließlich die drei am besten bewerteten Referenzprojekte berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
90,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Der Bewerber hat Angaben zum im relevanten Leistungsbereich gemäß Ziffer 10.4 Abs. 1 eingesetzten Personal vorzulegen.
Für die Stichtage 30.06.2025 und 30.06.2026 sind jeweils mindestens die folgenden Angaben vorzulegen:
a) Verfügbare Personalressourcen im relevanten Leistungsbereich, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (FTE)
b) Aufteilung der Vollzeitäquivalente (FTE) auf die folgenden Funktionsbereiche:
aa) Werkstatt / Operative Leistungserbringung,
bb) Kundenbetreuung / technische Betreuung vor Ort,
cc) Auftragssteuerung, Administration,
dd) Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung,
c) Darstellung der im relevanten Leistungsbereich vorhandenen fachbezogenen Qualifikationen (z.B. Chirurgiemechaniker, Feinwerkmechaniker), beruflichen Zusatzqualifikationen, produktspezifischen Fachkunden und sonstige fachspezifische Qualifikationsnachweise unter Angabe der jeweils zugeordneten Personalkapazitäten in Vollzeitäquivalenten (FTE).
Definition Vollzeitäquivalent (FTE - Full-Time Equivalent):
Ein Vollzeitäquivalent (FTE) entspricht der Arbeitsleistung eines Vollzeitbeschäftigten. Teilzeitbeschäftigte sind entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs anteilig zu berücksichtigen.
Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn die Angaben gemäß den Buchstaben a) bis c) für beide Stichtage vollständig vorgelegt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Der Bewerber muss über ein implementiertes und durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO 13485:2016 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Als Nachweis ist ein zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorzulegen.
Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn ein zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 13485:2016 vorgelegt wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

a) Anteiliger Umsatz des Vergabegegenstandes am Gesamtumsatz
Mindestanforderung
Der Bewerber hat im relevanten Leistungsbereich für jedes der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 einen Jahresumsatz von mindestens 2.000.000 EUR (netto) nachzuweisen.
Als relevanter Leistungsbereich gelten Leistungen zur Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium gemäß Ziffer 3.1.
Bei der Ermittlung des Jahresumsatzes bleiben Umsätze aus optionalen Leistungen gemäß Ziffer 3.1 unberücksichtigt.
Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn der nachgewiesene Jahresumsatz in jedem der Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 mindestens 2.000.000 EUR (netto) beträgt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
10,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mindestanforderung
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Versicherungsfall mindestens die folgenden Deckungssummen aufweisen:
o Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00
o Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00
o Vermögensschäden: mind. EUR 2.000.000,00
o Umweltschäden: mind. EUR 3.000.000,00.
Sofern der Bewerber zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen verfügt, genügt die Eigenerklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung spätestens zum Leistungsbeginn eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen besteht oder eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung vorgelegt wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung